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Kurzzeitig zwei Jobs als geringfügig Beschäftigte?

Seit einem dreiviertel Jahr habe ich einen Job als Telefonistin, was heißt, dass meine Kündigungsfrist, da ich schon aus der sechsmonatigen Probezeit raus bin, 28 Tage lang ist. Nun habe ich aber einen neuen Job, den ich schnellstmöglichst antreten kann, sobald ich alle nötigen Unterlagen beisammen habe. Ab morgen kann ich den anderen Job zum 11. August kündigen, möchte aber gerne sofort mit dem neuen Job anfangen.

Wie sieht es mit einem Aufhebungsvertrag aus?

Inwieweit ist es vereinbar, zwei Mini-Jobs gleichzeitig zu machen (versicherungstechnisch)?

Es wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüße

Update:

Kann ich mich nicht einfach krank melden?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also soweit ich weiß kommt es drauf an wie viel du verdienst...bleibst du auch mit beiden Jobs unter den 400€ ist es kein Problem solltest du aber drüber kommen wird das quasi zusammengerechnet und du bist voll versicherungspflichtig.

    aber wie du schon selbst geschrieben hast...versuchs mal mit einem Aufhebungsvertrag. Oder nimm für die letzten beiden Wochen unbezahlten Urlaub so das du nicht über die 400€ Grenze kommst.

    In der Regel sind die meisten Arbeitgeber schon damit einverstanden wenn ihr die Kündigungsfrist quasi unter den Tisch kehrt (z.B. mit nem Aufhebungsvertrag) da die Motivation in der Zeit sowieso im Keller ist etc.

    aber schau mal unter dem Link da stehts genauer drin.

    Nachtrag: jetzt hab ich grad nochwas entdeckt...vielleicht fällt deine Situation da ja auch mit drunter......schau mal den 2. Link unter: "Schwankender Verdienst"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mehrere Minijobs

    Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen).

    Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.

    Beispiel

    Herr G. arbeitet regelmäßig seit 1. Juni beim Arbeitgeber A und verdient monatlich 400 Euro.

    Einen Monat später, am 1.Juli beginnt er beim Arbeitgeber B einen weiteren Minijob und erhält dort monatlich 300 Euro.

    Herr G. ist für den Monat Juni noch versicherungsfrei, weil sein Monatsverdienst 400 Euro nicht übersteigt. Die Beschäftigung ist ein Minijob. Mit seinem zweiten Minijob übersteigt er jedoch insgesamt die 400 Euro Grenze (400 + 300 = 700).

    Ab dem 1. Juli sind beide Beschäftigungen keine versicherungsfreien Minijobs sondern sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.

    Wenn du dich krank meldest, besteht das Arbeitsverhältnis doch trotzdem weiter.

    Aufhebungsvertrag ist nicht zu empfehlen. Hat meistens nur Nachteile.

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