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Privat Rechnung ausstellen für einmalige Leistung?

Darf man als nicht gewerblich Tätiger, also als Privatperson, eine Rechnung ausstellen, wenn man für eine Firma eine einmalige Leistung tätigt, bspw. 2 Std. Flur putzen = 10,50 €? Gebe ich dies dann als Einkünfte in der Steuererklärung an? Und werden die Einkünfte dann versteuert? Oder darf eine Privatperson gar keine Rechnung ausstellen?

Update:

Anmerkung:

Bei dem genannten Betrag handelt es sich nur um einen fiktiven Betrag. In Wirklichkeit ist die Summe etwas höher. :-)

Update 2:

Anmerkung 2:

Natürlich handelt es sich auch nicht um eine Putzleistung. :-) Das sollte nur ein Beispiel sein, um meine Frage zu verdeutlichen.

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Jeder Bürger darf eine Rechnung ausstellen, egal ob Unternehmer oder Privatmann.

    Wieso willst du eine Rechnung ausstellen?

    Verlangt dies ein Unternehmer von dir, machen kannst du es schon, wenn der Betrag allerdings so niedrig ist wie du angibst, reicht eine Quittung für den erhaltenen Betrag auch.

    Bei der Steuererklärung wird so etwas nicht berücksichtigt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich kannst Du als Privatperson eine Rechnung ausstellen, allerdings darf darin keine Mehrwertsteuer berechnet werden.

    Die Einkünfte musst Du, falls Dein Einkommen überhaupt den steuerfreien Betrag überschreitet, in der Steuerklärung angeben.

    Du könntest aber auch nur eine Quittung über den erhaltenen Betrag ausstellen.

    Warum will der Leistungsempfänger bei so einer Leistung überhaupt eine Rechnung, möchte er das Geld überweisen?

    Dann pass auf, dass Du die 21,- Euro überhaupt bekommst.

    Ich würde nur gegen Cash putzen und Quittung ausstellen - fertig! Die kann er nämlich ganz genauso steuerlich geltend machen, muss nur darauf stehen, dass es für Putzarbeiten war.

    @tollwut

    Du hast leider keine Ahnung! Aber nachdem ich 40 Jahre selbstständig war, muss ich sicher bei Dir nochmal in die Schule gehen!

    ERGÄNZUNG:

    Oh Leute, ihr habt alle keine Ahnung (einzige Ausnahme ist Pedro!) - noch nicht einmal den Schimmer einer Ahnung!

    Eine gewerbliche Tätigkeit bedingt die Wiederholung der Tätigkeit, mit der Einmaligkeit einer Tätigkeit wird keine gewerbliche Tätigkeit begründet und eine Rechnung darf jeder ausstellen, selbst sogar versehentlich mit Mehrwertsteuer, die muss er dann nur an das Finanzamt abführen.

    Lest mal im geltenden Recht nach ihr Schlaumeier!

  • vor 1 Jahrzehnt

    nur bares ist wahres ... ;-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mach sowas in der Schweiz, unter einem Einkommen von CHF 2'200 kannst Du Dein Einverständnis geben, dass Du keinen Arbeitnehmerabzug der Altersvorsorge bekommst (Unfallversicherung und Krankentaggeld sind zusammen höchstens 4 Prozent) und fällst unter die Grenze, die Dich zwingt, Dich für die Umsatzsteuer anzumelden.

    Allerdings wirst Du das Einkommen für die Einkommenssteuer angeben müssen.

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  • Uwe N
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Da du nicht Selbständig bist nicht!!! Du mußt damit rechnen, wenn du eine Rechnung für diese Firma ausstellst, das die Firma das beim Finanzamt als Ausgaben mit an gibt. Es könnte dann passieren, das das Finanzamt kontrolliert, ob du ein Gewerbe an gemeldet hast. Also lass es lieber ehe du Probleme mit dem Finanzamt bekommst!!! Dies rate ich dir !!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Als Nichtgewerbetreibender oder Selbständiger darfst Du keine Rechnung ausstellen. (..sonst bräuchte ja niemand ein Gewerbe anmelden) Du kannst jedoch für den Betrag bei der Auszahlung eine Quittung ausstellen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das wäre dumm eine Rechnung auszustellen

    nein man darf es nicht

    Eine Firma darf es, hast du eine Firma?

    einen Gewerbeschein?

    Nachtrag:

    eine Rechnung über zb 20.00 Euro

    und Mehrwertsteuer ausgewiesen?

    bist du vorsteuer frei?

    Nachtrag 2

    eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ist keine Rechnung lol

    ausser du bist ein verein, obwohl das auch schon abgeschafft wird

    @perro die daumen runter hast du nicht von mir, aber du hast keine Ahnung aber es stört mich nicht..grins

    Als nicht selbständiger ohne Gewerbeschein darfst du deine Dienste nicht verkaufen.

    aber du darfst dich auf 400 euro basis einstellen lassen

    nachtrag 3

    wenn die summe höher ist kommst du auch schon fast in den Strafbestand des Steuerbetruges ein nachträgliches anmelden wäre dann sowas wie ne Selbstanzeige

    nachtrag 4

    dazu kommt noch braucht man für die Ausführung einen Meister?

    zb elektroarbeiten dachdecker usw

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst angestellt tätig werden (dafür gibts Lohn), oder Du kannst gewerblich/ selbständig tätig sein (da schreibst Du eine Rechnung).

    Was dazwischen gibts nicht.

    Warum soll eine Privatperson ohne Gewerbe einer anderen (auch Firma) eine Rechnung schreiben können. Ziel? Legale Schwarzarbeit?

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