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Erben-Pflichtanteil---- was ist wirklich erlaubt????

Es ist zwar noch nicht lange her daß unser Opa verstorben ist, aber die Geier haben schon am Todestag geschrien!Es gibt ein Testament, in dem mein Bruder als Allein-Erbe eingetragen ist. Dieses Testament wurde schon vor 3 Jahren eröffnet (als unsere Oma starb). In dem Testament steht auch, daß die Kinder unserer Großeltern ausbezahlt wurden. Nur meine Tante bekämme noch 5000,-- DM. Mein Opa merkte damals im Gericht an, daß dieses Geld mittlerweile bereits ausbezahlt wurde, nachdem meine Tante diesem zugestimmt hatte, mußte sie dafür unterschreiben. Auf ihren Pflichtanteil hat sie damit auch verzichtet. Sie hatte aber 3 Jahre Zeit um Wiederspruch einzulegen. Diese 3 Jahre sind schon im Februar um gewesen.

Da wir Enkel alle noch mit unseren Familien daheim- im Haus unseres Opas- wohnen kommt jetzt meine eigentliche Frage:

stimmt es, daß meine Tante das Recht hat, nachdem der Erbschein ausgestellt wurde, in das Haus zu gehen und sich zu nehmen was ihr gefällt???

Update:

und haben die anderen Kinder dann nicht das selbe Recht? Wie sieht es dann aus, wenn mehrere sich auf das selbe versteifen, wer bekommt es?

und vor allem....wie sieht es mit unseren Möbeln und anderen Dinge aus?? Schließlich haben wir uns nicht nur das Haus, sondern auch die Wohnungen geteilt, das heißt, es gibt Zimmer bei unserem Opa in der Wohnung, die unsere Kinder bewohnen. Da kann unsere Tante doch hoffentlich nicht dran?

Wie können wir dann unser Eigentum schützen???

Ich hoffe, irgendjemand kann uns helfen. Wünschen tun wir uns natürlich nur positive Antworten, hihihi

Update 2:

an sebastian.... normalerweise hätte unser Vater den Besitz geerbt und dies schon vor über 30 Jahren. Er verzichtete damals darauf unter der Bedingung, daß die Erbfolge trotzdem bestehen bleibt und somit sein erstgeborener den Besitz übernehmen wird. Deshalb gibt es ja Testamente!´ Also hätte unser Vater nicht verzichtet, wäre unsere Tante noch leerer ausgegangen, denn dann hätte sie nie irgendetwas bekommen, weil der Hof damals mit in Millonenhöhe verschuldet war!!!!

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Erbrecht ist verzwickt und kompliziert - in diesem Fall aber eindeutig:

    Beim Pflichtanteil besteht ausschließlich ein Anrecht auf eine Geldleistung. Verlangt also ein Pflichtteilsberechtigter seinen Pflichtteil, so kann er nicht das halbe Haus verlangen, sondern nur den entsprechenden Geldwert.

    Deine Tante hat also kein Recht, sich irgendwelche Sachen zu nehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Falsch, Sebastian, man kann auf seinen Pflichtteil verzichten.

    Die Tante hat als Abkömmling einen Anspruch auf den Pflichtteil gemäß § 2303 BGB. Pflichtteil bedeutet: Die Hälfte von dem, was man bei normaler Erbfolge bekäme (zur genauen Berechnung bedarf es der Anzahl der Kinder und der genauen Summe des Vermögens).

    Man kann aber per Erbvertrag auf den Pflichtteil verzichten. Ein solcher Vertrag muss notariell beurkundet sein, siehe § 2348 BGB. Vielleicht stellst Du kurz einmal klar, was Du mit "auf ihren Anspruch hat sie damit auch verzichtet" meinst? Gab es eine notarielle Beurkundung? Wenn nicht, wäre der von ihr erklärte Verzicht ungültig. Dann hätte deine Tante, da dein Bruder Alleinerbe geworden ist, einen Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils.

    Dieser Anspruch ist auf Geld gerichtet - somit kann deine Tante auf keinen Fall irgendwelche Gegenstände entwenden. Das Haus hat sie im Übrigen auch nicht zu betreten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    deine tante hat auf den verzicht des pflichtanteils zugestimmt. damit hat sie keinerlei ansprueche mehr. wenn sie einfach in euer haus geht, begeht sie hausfriedensbruch und diebstahl. du hast ja alle papiere vom gericht. rede mit ihr, und wenn sie das nicht einsieht, gehe zum anwalt. der weiss dann genau, was zu tun ist. das ist ja immer das problem bei sterbefaellen. da nimmt der geieransturm keine ende. eigentlich traurig.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, weder Deine Tante noch sonst wer hat das recht aus dem Nachlass etwas mitzunehmen, auch Du und andere nicht. Es muss alles da bleiben bis eine offizielle Regelung getroffen ist.

    leider ist es aber "üblich", dass einzelne immer wieder hingehen und sich Mobilien mitnehmen.

    Das ist unabhängig davon ob jemand schon ausgezahlt wurde oder nicht. Es ist allerdings schwer, vor allem wenn keine Liste über alles angelegt wurde, festzustellen, DASS was mitgenommen wurde.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Deine Tante eine leibliche Tochter Deines Opas ist, ist sie erbberechtigt, auf den Pflichtteil kann garnicht verzichtet werden,

    Die Kinder Deines Opas haben ein Erbrecht, aber Enkel beim besten Willen nicht!

    Deine Tante darf das in Absprache mit ihren Geschwistern! Du hast da nichts verloren oder zu bekommen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Erbrechtsangelegenheiten können rechtlich sehr problematisch sein und damit alle Geier befriedigt von Dannen ziehen können, solltest Du diese Frage eher bei www.frag-einen-anwalt.de stellen.

    Da bekommst Du für sehr wenig Geld eine rechtssichere Auskunft von einem Fachanwalt!

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