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Betriebskostenabrechnung 2007, obwohl ich noch nicht die Wohnung 2007 gemietet hatte?
Im Mai 2008 habe ich eine Wohnung in Mien angemietet. Nun habe ich zusammen mit meiner Rechnung von Juni eine Betriebskostenabrechnung von 2007 erhalten. Da ich 2007 noch nicht in der Wohnung gelebt hatte, habe ich zunächst gedacht es würde sich um einen Fehler handeln. Die Immobilienverwaltungsgesellschaft teilte mir jedoch mit, dass der Mieter der zum aktuellen Zeitpunkt in der Wohnung lebt die vergangenen Betriebskosten zu zahlen hat. Ist das rechtsmässig? Ich habe ja die Kosten nicht verursacht?
Vielen Dank für die vielen Antworten!
Bei den Betriebskosten handelt es sich in meinem Fall um die Kosten für Hausreinigung, Müll, Instandhaltung, etc. .
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Die Strom und Gaskosten werden separat abgerechnet und wurden auch zur Schlüsselübergabe festgehalten.
15 Antworten
- su_lai_keLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, du musst nur den Anteil bezahlen, der in die Zeit deines Mietvertrages faellt ... also ab Mai 2008
Fuer alle davor angefallenen Betriebskosten ist dein Vormieter (oder im Falle eines Leerstandes die Immobilienverwaltungsgesellschaft selbst) zustaendig.
- PetraLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich will mal ganz höflich antworten:
So einen Blödsinn habe ich noch nicht gehört, und auch bei vergangenen Wohnungswechseln noch nie erlebt.
Sorry, totaler Quatsch.
http://hausverwaltung/ .digisoft.de/html/busumlabr.html
Es erfolgt immer eine getrennte Abrechnung für <Mieter> und <Vormieter>.
- AndreaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Nein, das ist Quatsch. Du brauchst erst zu zahlen wenn Du die Schlüssel hast. Warum solltest Du kosten bezahlen, die Du gar nicht verbrauchen konntest. Vielleicht haben sie nur keine Adresse mehr vom Vormieter und versuchen es auf die doofe Art.
- vor 1 Jahrzehnt
Die Betriebs-Kosten werden immer rückwirkend demjenigen in Rechnung gestellt, der diese verursacht hat. Ansonsten würde ja auch doppelt abkassiert werden können!
Deshalb: Rechnung an die Gesellschaft mit dem Vermerk , 'Anschrift mit falscher Adresse!' zurücksenden oder diese dem Mietverein / Anwalt zur weiteren Bearbeitung übergeben.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Was ist denn das für ein Blödsinn, also verbrauchst du jetzt 10000 liter wasser am tag, hast immer die Heizung an und ziehst dann aus. dein Nachmieter wird schon zahlen?!!!
Nimm dir einen Anwalt was meinst du wie schnell die einen Rückzieher machen
- Lisa PLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dein Vermieter ist ja echt der Hammer. Hab herzhaft gelacht! Was für ein Dummenfang! Natürlich musst du das nicht bezahlen, da du diese Kosten nicht verbraucht hast und auch fürs nächste Jahr darf nur der Zeitraum abgerechnet werden, für den du die Wohnung gemietet hast. Wenn du Mitglied bist hilft in solchen Fällen der Mieterbund, da ich vermute, dass die es weiter versuchen.
Sowas ist ja schon echt dreist!
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Gesellschaft ist wohl verrückt geworden.
Du hast für 2007 garnichts zu bezahlen. Es ist deren Problem vom vorherigen Mieter das Geld zu holen.
- Ilse 2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Das ist natürlich Unsinn. Du muÃt nur für die Monate zahlen, die du auch dort gewohnt hast, also seit Mai 2008. Wenn die aktuelle Betriebskostenabrechnung diesen Monat überhaupt mit einbezieht, muà der Vermieter (nicht du) deinen Anteil genau ausrechnen. Mehr gibt es nicht von dir.
Alle Kosten, die vor deinem Mietbeginn entstanden sind, muà der Vermieter mit dem Ex-Mieter abrechnen.
Diese Immobiliengesellschaft sollte man sich mal vorknöpfen. Geh am besten zum Mieterverein, die wissen, wie man mit solchen Leuten umgeht.
- RobLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das ist Unsinn! Der Mieter der vor dir dort wurde muà die Rechnung zahlen, falls die Wohnung leer stnad dann wird es umgelegt ggf. auf die anderen Mieter oder der Vermieter hat einen anderen Umrechnungsschlüssel, aber du brauchst nix zahlen! Erst nächstes Jahr und dann erst ab Mai 2008.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ich würde es nicht begleichen,das wäre ich kaufe mir ein auto und muà die kfz-steuer von 2007 bezahlen obwohl ich kein auto zu diesem zeitpunkt hatte.
also nein und auf zur verbraucherschutzberatung die helfen dir gerne.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da stimmt nicht. Du bist erst verpflichtet ab Mietbeginn zu zahlen. Suche sofort einen Anwalt auf.