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typhaon fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Ummelden: Ab wann?

Hallo,

meine Freundin hat eine eigene Wohnung. Ich studiere und bin nur am WE (2-3 Tage) bei ihr? Muss ich mich dann bei ihr melden? Sie bezieht Sozialleistungen (Bafög oder Hartz4): Hat das dann einen Einfluss auf die Leistungen, die sie bekommt?

Ab wann muss ich mich dort Melden, was sind die Kriterien und ab wann müssen wir es dem Arbeitsamt oder dem Bafögamt melden?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du brauchst Dich nicht anmelden. Es zählt der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen und der ist da, wo Du die meiste Zeit lebst. Bei Deiner Freundin bist Du Besucher.

    Bei einer tatsächlichen Anmeldung, seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft und Dein Einkommen wird bei Deiner Freundin angerechnet. Solltest Du dauerhaft bei Deiner Freundin einziehen wollen, müßt Ihr jedes Amt verständigen.

  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du erbringst nur das Wochenende bei Deiner Freundin, besuchst sie also nur, da mußt Du Dich nicht ummelden und auch sonst nichts machen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dann musst du dich nicht ummelden, denn dein Hauptteil verbringst du an einer anderen Stelle. Erst wenn du mehr als 50% deines Aufenthaltes an diesem Ort verbringst, und zwar über einen längere Zeitraum, was ja absehbar ist, dann ist eine Ummeldung von Nöten.

    Gruß

    Franky

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein nicht melden, denn dann geltet Ihr als Lebensgemeinschaft und sie bekommt ihre Leistungen gekürzt.

    Also so weitermachen wie bisher

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Laut Meldegesetz, ist dein Lebensmittelpunkt der Ort, wo du dich mindestens 4,5 Tage in der Woche aufhälst, dort hast du dich dann innerhalb von 10 Tagen (Mo-Fr) beim zuständigen Bürgerbüro polizeilich zu melden (Anmeldung des Hauptwohnsitzes)

    Wenn du nur am Wochenende und kürzer wie 4,5 Tage in der Woche nicht bei deiner Freundin bist, dann brauchst du dich dort nicht anzumelden, du kannst die Adresse bei deiner zuständigen Meldebehörde als Zweitwohnung angeben, aber vorsicht, das könnte finanzielle Nachteile für deine Freundin bedeuten, wenn du soviel verdienst, daß du deren Unterhalt in Höhe des Hartz IV Satzes aufbringen könntest, selbst durch den Verkauf oder der Auflösung deines Vermögens.

    Bafög oder Hartz IV würden deiner Freundin gestrichen werden und auf 1 Cent pro Monat reduziert werden, das bisher gezahlte Bafög könnte zurückgefordert werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da musst du gar nichts unternehmen. Du besuchst doch nur am Wochenende deine Freundin. Behalte doch deinen Hauptwohnsitz, wo er ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf Besuch heißt ja nicht das Du dort wohnst. Solange es nur über das Wochenende ist, würde ich deshalb nichts unternehmen. Sobald Du aber dort wohnst, ist das zu melden, und das hat dann doch große Auswirkungen auf Hartz 4. Die sind da sofort ganz schnell beim kürzen.bzw am zurückfordern. Deshalb belasse es beim Besuch

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo! Bin auch vor ein paar Monaten umgezogen deine Freundin muß sich innerhalb von 4-6 Wochen angemeldet haben wenn sie in eine andere Stadt zieht ansonsten kann sie sich im Bürgeramt schlau machen !! Ganz WICHTIG sonst muß sie eine Strafe Zahlen und das will sie bestimmt nicht! Du mußt auch dabei sein und sagen das du zwischen durch auch dort wohnst. Mein Freund ist auch nur am Wochenendee da. Geht zur ARGE und erkundigt euch!!!!!

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