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Wiedereinstellung nach Elternzeit?

Nach Ablauf der einjährigen Elternzeit fange ich wieder an zu arbeiten. Laut Mutterschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet mich wiedereinzustellen; 3 Monate gilt noch der sogenannte Mutterschutz, d.h. er kann an meinen Konditionen des bestehenden Arbeitsvertrages nichts ändern.

Nun geht es dem Unternehmen aber relativ schlecht, es hagelt Lohnkürzungen, Kündigungen, Änderungen usw.

Ich werde zwar wieder eingestellt, aber meinen Arbeitsplatz gibt es nicht mehr und ich soll einen echt miesen Job machen...

Weiß jemand, ob der Arbeitgeber mich halt "nur" übernehmen muß, egal auf welcher Position, oder muß er mir sozusagen eine "gleichwertige" Stelle anbieten?

1 Antwort

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    das kann Dir im Detail nur Dein Arbeitsvertrag verraten. In der Regel muss der Job gleichwertig sein. Allerdings ist die Frage, ob Du gut beraten bist, dagegen jetzt zu klagen, da das Ergebnis dann nur eine Änderungskündigung wäre. Dann hast Du möglicherweise gar keinen Job mehr.

    Besser ist es, ggf. mal die Füsse still zu halten und entweder intern nach besseren Gelegenheiten zu suchen oder sich aus ungekündigter Stellung extern zu bewerben.

    Quelle(n): bin AG
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