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Nach Betrugsanzeige werde ich nicht informiert von der Polizei?

Ich wurde von einem Türken zu Weihnachten verarscht. Er wollte eine gebrauchte Geforce 8800 GTS verkaufen. Die Kommunikation und der Verkauf waren "sehr" freundlich. Dann aber zeigte sich die "unehrlichkeit" des türkischen Mitbürgers. Es kam keine Ware und natürlich keine Rückantwort mehr auf die Mails. Nach 1 Monat und diversen Klärungsversuchen habe ich Anzeige wegen Betrug erstattet. Nun gibt mir aber die "Freak" von der Kripo keine Auskunft darüber, an welche Staatsanwaltschaft es ging und wo der Türkische Freund wohnt, oder ob ein Verfahren eingeleitet worden ist, usw.. Meine Frage, wie komme ich an die Daten ran, damit ich dem Türken die Hölle heiß machen kann über meinen Anwalt ??? P.S.: Der Bulle von der Kripo in Nürnberg ist ein arogantes *********, wie selbst ich es noch nicht erlebt habe. PLEASE HELP

Update:

Also ich habe herausgefunden, dass der "liebe Türke" sich mit einem falschen Namen bei dem Laden registriert hat, aber das Konto läuft ja auf seinem richtigen Namen. Da ich dann nicht weiter kam, wegen dem blöden Datenschutzgesetz habe ich Anzeige erstattet. Nun muss ich erst schauen dass ein offizielles Verfahren mit einem Gerichtstitel da ist, sonst kann ich nichts machen. Aber das Verfahren darf ich ja als Nebenkläger mitmachen. Deshalb will ich ja wisssen was Sache ist, um weitere Schritte dann "später" einzuleiten.

Update 2:

Also erst mal das Aktenezeichen bekommt man bei der Anzeigenerstattung mitgeteilt. Aber wo das alles landet, und welche Staatsanwaltschaft das bearbeitet, kann doch nicht sein, dass ich erst mal 20 Telefonate führen muss um "grobe" Infos zu erhalten. Der Staat hat eine Informationspflicht mir gegenüber, und ich kann erst mit den Infos weitere Schritte machen. Braucht man in Deutschland etwa immer erst 500 Euro um die einen Anwalt in den ***** zu schieben, um die gesetzlich Festgeschriebenen Infos zu bekommen ??? Hab leider keine "reichen" Eltern, oder eine Rechtsschutz.

8 Antworten

Bewertung
  • Beste Antwort

    Wenn du das Aktenzeichen hast,ab zum Anwalt und dann läuft das!!!!!Viel Glück!!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Alleine schon in deinem Verhalten&Ansicht gegenüber, würde ich dir auch keine Information geben- selbst wenn ich das dürfte. Zunächst einmal, wenn du Anzeige erstattet hast, obliegt der Fall der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft finden immer in der Stadt statt, wo der Täter seine Wohnhaft angegeben hat/gemeldet ist.(Keine Sorge, das bekommen die sehr schnell- und auch von alleine raus). Solange dieser Fall nicht dahingehend geklärt wird, das tatsächlich ein Betrug vorliegt und es zu einer Gerichtsverhandlung etc. kommt, darf man dir keine Auskünfte erteilen- um genau dem vorzubeugen, das du dich persönlicher Rache/Selbstjustiz bemächtigst. Auch wenn der Fall zu deinem Gunsten aufgeklärt wird, ist es der Justiz nicht erlaubt, dir Kontaktdaten über den Täter zukommenzulassen, (und in deinem Fall weist du auch, warum) da dies u.A. auch unter das Gesetz des Datenschutz fällt.

    Alles was du nur tun kannst, sind dir zur Verfügung stehende Unterlagen wie Kontoverkehr mit dem Täter etc. der Polizei unter Angabe des Aktenzeichens zukommenzulassen. Ein Schreiben mit Aktenzeichen erhälst du automatisch, wenn du Anzeige erstattest.

    Anhang:

    Solltest du nicht Rechtschutzversichert sein, würd ich mir die Zuhilfenahme eines Anwaltes sehr gut überlegen, da hier die Kosten für rechtlichen Beistand sehr viel höher liegen werden, als der Wert der Grafikarte. Einen Anwalt solltest du nur einschalten, wenn sich nach längerer Zeit wirklich nichts tun sollte.

    Weiterer Anhang: Du checkst das einfach nicht. Die Justiz DARF dir bei laufenden Ermittlungen keine Auskünfte erteilen !

    DU kannst vorerst (und solltest) auch keine weiteren Schritte unternehmen. GENAU AUS DIESEM GRUND ERTEILT DIE JUSTIZ KEINE AUSKÜNFTE !

    Alles was du zu den Ermittlungen beitragen kannst und beizutragen hast, läuft über das AKTENZEICHEN- und nicht über persönliche Korrespondenz !

    Erst wenn der Täter ausfindig gemacht ist und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, kannst du weitere Schritte veranlassen, wie z.B. eine Klage einzureichen und dir dementsprechend einen Anwalt zu nehmen !

    Stelle eine Anzeige wegen Betruges und nimm alle dir verfügbaren Unterlagen, die diesen Fall betreffen mit zur Polizei. Dort wird alles weitere in die Wege geleitet.

    Und versuche deinen Ton zu mässigen, objektiv und sachlich zu bleiben, ansonsten darfst du dich über eine ewige Bearbeitungszeit auch nicht wundern.

    Alles was dir bleibt ist, nach einer gewissen Zeit BRIEFLICH unter dem Aktenzeichen nachzuhaken, inwieweit die Ermittlungen fortlaufen.

    MFG

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch ich sage sehr deutlich, der Ton macht die Musik, so wie du deinen Text schreibst, ist das überhaupt kein Wunder, dass du bei der Polizei auf Granit beißt:

    - x-mal darauf hingewiesen, dass es sich um einen Türken handelt, als natürlich nur Türken sowas machen

    -Die Polizei als Freak, Bullen und arrogantes **** beschimpft.

    Du hast das Aktenzeichen bekommen, das reicht vollkommen aus und dein Rechtsanwalt kann damit sehr wohl was anfangen. Um "den Türken die Hölle heiß machen" muss aber erst mal seinen Schuld bewiesen sein. Dass was du macht, ist Selbstjustiz, halte dich zurück, sonst kann du persönlich sehr schneller vor dem Richter landen, dann aber als Angeklagter.

    Woher weißt du denn, dass es ein Türke war, wenn er ein Betrüger sein sollte, könnte er ohne Probleme sein Namen ändern und wird bestimmt nicht seinen echten nennen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Weiss ja nicht WAS genau da schief gelaufen ist ;-))

    Ruf nochmal an und frag sehr freundlich nach dem Aktenzeichen - nur danach!

    Das sie dir seine Adresse nicht geben ist ja wohl klar - stell dir vor, du gingest hin und schlägst ihn- wer wäre schuld?

    Das Aktenzeichen, und nur das, das können sie dir nicht verweigern :-)

    Allerdings rate ich dir, so oder so, einen Anwalt einzuschalten, denn auch das Betrugsrecht hat so seine Tücken - man fährt grundsätzlich mit Anwalt besser, wenn´s kostentechnisch ungünstig ist, hast du bei jedem Gericht die Möglichkeit eine rechtliche Beratung zu bekommen - *grüssle*

    Nachtrag: Jetz beruhig dich mal... Sind doch WIR nicht schuld!! vllt ermitteln die ja noch??!!

    Über das polizeiliche Aktenzeichen kommst du an das zuständige Gericht, wenn man HÖFLICH bei Polizei/Gericht nachfragt.. Du redest ständig von nur einem Polizisten- wohnst auf´m Land?

    Logisch gibt dir die Polizei darüber Auskunft, an welches Gericht das ging, aber der Ton macht die Musik!!

    Wenn du dich bei der Polizei so benommen hast wie hier, wundert mich gar nichts!!

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  • Paul E
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Habe ich das richtig verstanden, daß Du erst die Adresse des Betrügers ausfindig machen willst um dann damit zum

    Anwalt zu gehen? In diesem Fall rate ich, sofort einen Anwalt

    einzuschalten und diesem alles Weitere zu überlassen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dich würde ich auch keine Auskunft geben. Der Kriminalist ist ganz bestimmt kein komischer Freak. Das Aktenzeichen der aufnehmenden Polizeidienststelle bekommst du bereits bei der Anzeigenaufnahme. Für weitere Auskünfte kannst du dann die Geschäftsstelle der Dienststelle anrufen und musst das Aktenzeichen nennen. Falls der Vorgang bereits bei der Staatsanwaltschaft ist, bekommst du dann auch das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft. Wo der türkische Freund wohnt, dazu bekommst du keine Auskünfte. Diese gibt dir aus Verfahrensgründe auch nicht dein Anwalt. Der will mit dir ganz bestimmt nicht den Türken die Hölle heiß machen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Alles was du wissen solltest, haben hier wirklich nette Leute dir gesagt.

    Ich füge nur noch eines hinzu. Es sollte keine Rolle spielen woher der Mensch stammt der dich angeblich verarscht hat und wenn du auch nur einen Funken Verstand hättest, wärst du auch nicht so blöd gewesen dich auf so einen Deal einzulassen (um Geld zu sparen??). Warscheinlich gibt es nicht einmal etwas schriftliches was du nachweisen kannst. Aber selbst wenn, deine gesamte Art und Weise lässt nur einen Schluss über dich übrig. Nämlich welches Geistes Kind du bist !!.

    Noch was : Keiner bekommt was geschenkt. Wenn du Hilfe von einem Anwalt bekommst mußt du ihn auch bezahlen. Oder glaubst du etwa die bekommen ihren Lebensunterhalt von den Marsmännchen??.

    Auch obligt es nicht dir, weitere Schritte zu unternehmen sondern der Justiz. Dazu sind sie da und da es sich in deinem Fall um ein "Bagatelldeligt" handelt wird auch eine lange Zeit verstreichen bis da was passiert. Es gibt dringederer, schlimmere Fälle als deines !!. Also halt den Ball flach !!

  • aeneas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Die MUESSEN Dir die Daten 'rausgeben, das ist Dein Recht. Das Aktenzeichen und die zustaendige Staatsanwaltschaft solltest Du schon wissen. - Wie hier schon gesagt wurde, nimm Dir einen Anwalt, der macht erstmal der Polizei die Hoelle heiss und regelt auch den Rest!

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