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Darf mit einer Fußverletzung, wegen der ich krankgeschrieben bin, auf ein Konzert gehen?

Update:

Es ist ein Konzert von ich+ich, eine Teilbestuhlung ist vorhanden.

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du hast eine Fußverletzung und willst GEHEN?

    ;-)

    Aber ob Du darfst oder nicht, das kommt ein bisschen darauf an, was Du für einen Beruf hast:

    Wenn Du bei Deiner vertragsmäßigen Tätigkeit nicht unbedingt auf den Fuß angewiesen bist (vergleiche das Jobprofil PostzustellerIn/KassiererIn), wird das Konzert eventuell zu Deinem Wohlbefinden und so zur schnelleren Wiederherstellung Deiner Arbeitsfähigkeit beitragen.

    Wenn Du dort brav einen Sitzplatz einnimmst und nicht johlend drei Stunden durch die Halle hüpfst, ist es auch weniger problematisch.

    Aber die Sache mit dem Gehen, die würde ich mir wirklich noch einmal überlegen.

    Gute Besserung!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    "Ein erkrankter Arbeitnehmer muss sich so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird. Grundsätzlich ist deshalb alles erlaubt, was die Genesung nicht verzögert oder gefährdet. Wer jedoch gegen den Rat des Arztes handelt, riskiert eine Abmahnung oder ­ im schlimmsten Fall ­ sogar die fristlose Kündigung.

    Ausgehen: Ein Besuch im Kino, in der Kneipe oder im Restaurant ist vertretbar, wenn der Patient nicht im Bett bleiben muss. Nicht gesundheitsfördernd: Sich mit einer schweren Bronchitis in einer verrauchten Kneipe aufhalten. ..."

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt auf die Verletzung an und was Dir der Arzt verordnet hat. Und auch auf Deinen Chef, oder Deine Kollegen.

    Wie schon geschrieben, kannst Du vieles tun, was nicht gegen eine Genesung spricht. Sollte der Besuch im Stadion also Deinen Fuß zu sehr strapazieren, dann wuerde ich von dem Konzert abraten. Außerdem kann es manchmal duemmer kommen, als man denkt. Da sind wir wieder dabei, was Du fuer ein Verhältnis zu Deinem Chef und den Kollegen hast und wie die sich verhalten wuerden, wenn sie Dich sehen.

    Wenn Du mich fragst, sollte ein eingeschränkter Fuß so weit wie möglich geschont werden, weswegen ich persönlich dort nicht hingehen wuerde. Dabei geht es mir persönlich nicht nur darum, dass Du offiziell krankgeschrieben bist, sondern, dass Dein Fuß bald wieder ok ist, mit dem Du schließlich noch viele Jahre laufen musst, und der schneller und besser heilt, wenn er nicht so beansprucht wird, wenn er nicht ganz ok ist. Aber das hängt auch wie gesagt von der Art der Verletzung ab.

    Gute Besserung und lieben Gruß

  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du garantieren kannst, dass du

    1.) einen Stuhl erwischst

    2.) dir niemand auf den Fuß tritt

    Kannst du gehen.

    Wenn dich der Chef erwischt, kann er versuchen, Ärger zu machen, weil das garantiert ein Streitfall ist (es besteht ja immer die Gefahr bei Großveranstaltungen, dass der Fuß schlimmer wird, durch Drauftreten, zu langes Stehen, mit den Krücken auf feuchtem Boden ausrutschen, angerempelt werden und hinfalle oder runterfallende Bierflaschen usw).

    Dann müsstest du mit dem Anwalt dagegen vorgehen und hättest nur Probleme.

    Überleg es dir ganz genau!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Warum nicht? Du bist doch nicht bettlägerig!! Bin auch mal 6 Wochen wegen einer OP am Fuß krankgeschrieben gewesen. Soll ich deswegen das Bett hüten?

    War diese Woche 2 Tage wegen starken Nackenschmerzen (hatte einen Zug erwischt) krank. Bin trotzdem mit meinem Vater im Auto mitgefahren. Der Arzt sagte noch, ich solle rausgehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde gehen da es ja zur Genesung beiträgt und du ja nicht bettlegerisch krankgeschieben wärst

  • vor 1 Jahrzehnt

    kommt immer drauf an was dein arzt in der krankmeldung vermerkt hat steht da drauf bettlägerig denn solltest du nicht gehen

    steht da nichts drauf denn darfst du hin aber nur wenn dich niemand sieht wie du am tanzen bist oder so du solltest denn schon sitzen auch solltest du kein alkohol trinken und nach dem konzert wieder nach hause gehen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Definitiv nicht, hättest Du eine Handverletzung schon.. lass Dich also nicht erwischen!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Warum nicht???

  • Polly
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du meinst das du das schaffst ,ja sicher!

    Du bist ja nicht Bettlägerig also kann dir keiner was.

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