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Soll man beim Steuerbescheid Einspruch einlegen...?
...Wenn die Kilometerpauschale nicht anerkannt wird oder geht das automatisch? Da heißts doch irgendwas von "vorläufigem Bescheid".
10 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Der Bescheid ist vorläufig, da er seine "rechtskräftig" erst nach einer bestimmten Zeit OHNE Widerspruch erlangt. Willst du was dagegen unternehmen, musst du aktiv werden. Das Finanzamt wird wohl keine Einsprüche gegen ihre eigenen Bescheide einlegen.
- KnuddelLv 4vor 1 Jahrzehnt
Also wenn Du es nicht so genau weist, dann geh doch zu einem Lohnsteuerverein und lass dir helfen.
Den Beitrag dort kannst Du absetzen, und die sagen Dir gegebenenfalls schon ob Du Widerspruch einlegen sollst oder auch nicht.
Ansonsten würde ich mal rein aus Prinzip Widerspruch einlegen und eine neuerliche Prüfung verlangen.
Kostet nichts ( soweit ich das weiß, keine Garantie), und doppelt hält besser.
Kannst ja Bescheid sagen ob es was gebracht hat, denke das könnte einige Leute interessieren.
- Sandra ALv 5vor 1 Jahrzehnt
Lies mal die Erläuterungen durch. Da steht drin, in welcher Hinsicht der Bescheid vorläufig ist. Wenn das mit der Kilometerpauschale drin steht, was ich nicht glaube, dann brauchst du keinen Einspruch einlegen, der Bescheid wird nach Abschluss der anhängigen Verfahren automatisch geändert
Ansonsten auf jeden Fall Einspruch einlegen. Wichtig ist aber eine gute Begründung. Es gibt einen Erlass, der das FA verpfichtet, auf Antrag die komplette Pauschale anzusetzen, solange noch nicht endgültig entschieden ist, ob die Kürzung der PAuschale nun verfassungswidrig ist oder nicht
Quelle(n): Aus dem Urlaub mal eben aus dem Hirn gekratzt - Anonymvor 6 Jahren
Wenn Sie Probleme beim Erfassen einen Mann habe ich schlage vor, Sie versuchen mit dieser Methode http://freund.vorschlag.net/
ist ein guter Weg und hat bereits mit vielen Menschen gearbeitet
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Über die Kilometerpauschale wurde bisher noch nicht rechtskräftig entschieden. Die Finanzämter wurden zeitweise angewiesen einen Vorläufigkeitsvermerk diesbezüglich im Steuerbescheid aufzunehmen. Diese Vermerk steht (wenn er da ist) vor der Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn dieser Vermerk nicht im Bescheid aufgenommen wurde, dann solltest Du Einspruch einlegen. Es gibt hierzu eine Frist: Bescheiddatum (oben rechts in der Ecke) + 3 Tage + 1 Monat!
Und dieser Einspruch muss keinesfalls von einem Steuerberater eingelegt werden. Ein formloses Anschreiben reicht....'hiermit lege ich Einspruch gegen die Kürzung der Kilometerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein'. Dann bleibt der Bescheid diesbezüglich bis zur Entscheidung über die Kilometergeldpauschale offen und wird ggf. vom Finanzamt automatisch geändert.
- vor 1 Jahrzehnt
Die Einkommensteuerbescheide ergehen bezüglich der km-Pauschale alle vorläufig. Das steht sicher auch am Ende deines Bescheides. D.h. du brauchst keinen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Sollte es wider Erwarten nicht drinstehen, dan Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides einlegen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Lies am Schluss nach, der Bescheid ist vorläufig bis zu einem Gerichtsurteil. Ich glaube aber, dass das Gericht so urteilt, dass die km-Pauschale erst ab einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden muß. In den seltensten Fälle hat man bei so einem Urteil rückwirkend etwas bekommen.
- frsehLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich würde Einspruch einlegen. Wenn du es nicht machst, wird das FA es so sehen. Hast ja nicht widersprochen. Und wenn die Frist einmal abgelaufen ist, dann ist das Thema durch. Hast es dann also Akzeptiert.
- LeonyLv 5vor 1 Jahrzehnt
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss sorgfältig formuliert werden, d.h. entweder mit Steuerberater (dann kannst du mehr Erfolg haben), oder wenn dein Fall zu krass ist - mit Anwalt.
Das erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.
Denn in dem Schreiben müssen alle Punkte aufgelistet sein, die offen gehalten werden sollen - andernfalls können später Nachteile entstehen. Wer aufgrund eines noch nicht entschiedenen Musterfalls seinen Steuerbescheid offen hält, konnte bislang zunächst nur diesen einen Punkt angeben und den Einspruch später auf weitere Punkte erweitern.
Vor Gericht sind derzeit etwa Grundsatzentscheidungen zur Pendlerpauschale und zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten anhängig. Der steigenden Zahl von Einsprüchen durch Steuerzahler begegnet der Fiskus laut NVL derzeit aber immer häufiger mit sogenannten Teileinspruchsentscheidungen. Sie führen den Angaben nach dazu, dass eine nachträgliche Erweiterung des Einspruchs nicht mehr möglich ist.
Wer also seine Chance wahren will, von einer für Steuerzahler positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs zu profitieren, muss all diese Punkte von Anfang an benennen. Andernfalls schließe die Teileinspruchsentscheidung des Finanzamts das Verfahren ab.
Vorlagen für den Einspruch gegen den Steuerbescheid findest du hier: http://www.anwaltseiten24.de/steuerrecht/steuerfor...
Weiteres:
» Steuerbehörde darf bei Verdacht Daten zurückhalten
» Finanzamt kann Nachprüfklausel bei Steuerbescheid verweigern
» Finanzamt darf die Arbeitsagentur über neben Arbeitslosengeld bezogene Einkünfte informieren
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P.S. Ich habe einen Freund aus Südbayern, Dipl.-Ing, Festangestellt, bei dem alles glatt und einfach sein soll. Jedes Jahr klagt er das Finanzamt, seine einzige "Zeugin" ist seine Schwiegermutter (86 J. alt, total fit) und bis jetzt hat er IMMER GEWONNEN, ohne Anwalt.
Das Finanzamt heult vor ihm. Amnerkung: der Mann ist sehr geizig und macht das nicht weil das Finanzamt Sch... baut, sondern damit er fast nichts als Steuer zahlen soll. Und er schafft das.
Lade von http://www.janolaw.de/vorlagen/muster/steuern/steu... die Formulare hoch und wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, probiere erstmal ohne Anwalt. Wenn es nicht geht, musst du 300-400 für Anwalt (so wenig kostet ein Anwalsbrief) Euro opfern. Vor dem Gericht ist viel teuerer. Am besten, berate dich mit Steuerberater. Die Steuerberater/Anwaltskosten kannst du von deinen Steuern im nächsten Jahr abziehen (falls Rechtschutzversicherung vorhanden ist.)
Mein Exeheman, als Selbständig, hatte oft wirklich ungerecht, durch das Finanzamt unentschiedene Steuerprobleme, aber er hat(te) Steuerberater, der alles machte/macht und ziemlich teuer war/ist.
Das ist die andere Variante falls du Selbständig bist und genug verdienst.
Viel Erfolg. L.
- mikadoLv 5vor 1 Jahrzehnt
Es gibt keine "Einsprüche" bei Steuerbescheiden.
"Einspruch, Euer Ehren" kommt in amerikanischen Krimis vor, in denen es um Gerichtsverhandlungen geht.