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Übernahme eines Geschäfts durch ein anderes. Rechte der Arbeitnehmer?
Hallo,
meine Schwester ist Verkäuferin in einem Geschäft. Nun wurde angekündigt, dass dieses Geschäft durch eine andere Firma übernommen wird. Meine Schwester bekam nun das Angebot, einen Vertrag zu unterschreiben der besagt, dass sie für den neuen Arbeitgeber arbeiten wird. Sie hat einen Monat Zeit um zu überlegen, was sie macht.
Gibt es vielleicht jemanden von euch der Erfahrungen auf dem Gebiet hat und meiner Schwester und mir ein paar Tipps geben kann? Ich würde mich sehr freuen.
Viele Grüße
Vincent
4 Antworten
- BrisantoLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
An Stelle deiner Schwester würde ich zur ARGE gehen und dort genau diese Situation schildern.
Es könnte ja sein, das die ARGE über anderweitige zusätzliche Stellenangebote verfügt.
Zur Unterschrift des anstehenden Änderungsvertrages hätte sie
unabhängig davon noch etwas Zeit.
- ischdemLv 6vor 1 Jahrzehnt
die arbeitsplatzgarantie muss in dem neuen vertrag
fest-geschrieben sein -
dh den vertrag gut durchlesen - oder von einem kundigen -lesen - lassen ....
keine neu probezeit - keine befristung -
urlaubsanspruch -
arbeits zeit pro woche -
lohngarantie -
ist ganz wichtig - lass ihn vo einem kundigen menschen durchlesen -
evtl. : bei der verbraucherberatung - beide verträge mitnehmen-
ist das eine filiale - bezieht sich der vertrag auf diese filiale oder auf allen filialen - dann könnte deine schwester auch in anderen filialen eingesetzt werden ...
hier wäre man als mitglied in der gewerkschaft gut beraten -
was immer - gut ist -
toi toi
- RaikLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das ist ein Betriebsübergang. Dabei gelten die Rechte und Pflichten aus dem alten Vertrag weiter. Man muss nicht unterschreiben, bei Widerspruch ist allerdings ein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung gegeben.
Sie sollte darauf achten, vertraglich nicht schlechter gestellt zu werden. Ansonsten bleiben zur Unterschrift nicht wirklich viele Alternativen.
Quelle(n): habe ich auch schon mitgemacht - loh99leiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Es kommt auf die Ãbernahmemodalitäten an.
Wenn das "alte" Geschäft "mit allen Rechten und Pflichten" übernommen wurde, gilt das auch für die Arbeitnehmer.
Aber meist interessiert so was die neuen Inhaber nicht, denn die wollen ja rationalisieren; also mein Rat: Wenn ein Angebot da ist prüfen und wenn es nicht zu schlecht ist annehmen; beachten ob das Angebot eine Verlegung des Arbeitsplatzes in eine andere Filiale enthält; in dem Fall auch genau prüfen. Und wie viel Arbeitsplatzgarantie der neue Vertrag beinhaltet. Auch Ãbernahme von Betriebsrente-Ansprüchen ist wichtig.