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Wer kann mir erklären, was 40 %Behinderung bedeutet und welche Folgen hat das???
Ich habe eine 40 % Behinderung. Was heißt das für mich? Sitzplatzanspruch? Fahrpreisermäßigung????We weiß Rat??
7 Antworten
- WorkaholikLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hier findest du Anhaltspunkte dazu:
http://www.rechtspraxis.de/ausweis.html
Der Grad der Behinderung sagt grundsätzlich noch nichts über Vergünstigungen aus.
- DaytonaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hi,
es kommt darauf an.
Du solltest Dir, wenn Du kein Auto hast, einen Ausweis beantragen, der die Dir erlaubt kostenfrei Bus und Bahn zu nutzen. Diese kostenfreie Nutzung behinhaltet Entfernungen bis 50 km. Diesen Ausweis kannst Du Dir dort beantragen, wo Du auch Deinen Ausweis bekommen hast.
Wenn Du gehbehindert bist, hast Du auf alle Fälle Anspruch auf einen Sitzplatz.
Solltest Du ein "B" im Ausweis haben, dann musst Du denn vollen Preis zahlen und Deine Begleitperson kann kostenfrei mit, da Du ja eine Begleitperson brauchst (gilt nicht nur für Bus und Bahn, sondern auch bei Kinhobesuchen, Zoo u. ä.)
Ermäßigungen bekommst Du auf alle Fälle.
Bei Bewerbungen ist es so, das große Firmen einen bestimmten Anteil an behinderten Menschen einstellen müssen, diese haben auch besondere Kündigungsfristen und Regelungen.
Genauer kann Dich da das für Dich zuständige Versorgungsamt informieren.
Wünsche Dir alles Gute und nur das Beste:o)
- vor 1 Jahrzehnt
Mit 40 % ist man gleichgestellt. Das bedeutet aber nicht automatisch eine Fahrpreissermässigung oder Sitzplatzanspruch.
Auskunft gibt das zuständige Versorgungsamt.
@ Zimmerli:
Kündigungsschutz besteht nur für die anerkannte Behinderung ( ges.Einschränkung ). Alles, was nichts mit der gesundheitlichen und anerkannten Behinderung zu tun hat, schützt auch nicht vor Kündigung.
@ Bernie:
50 % reichen auch nicht, um früher in Rente gehen zu können.
Die Regelung, mit 60 Jahren ohne finanzielle Abstriche in Rente gehen zu können, ist abgeschafft.
Früher kann man nur noch gehen, wenn genug Arbeitsjahre vorhanden sind.
Quelle(n): Eigener Schwerbehindertenausweis mit 90 % GdE - BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Mit 40% Behinderung kannst du eine Gleichstellung beantragen
falls du Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche haben solltest.
Du genießt einen erweiterten Kündigungsschutz in der Firma.
Kannst einen Freibetrag in der Steuererklärung eintragen.
Für Sitzplatzanspruch, Fahrpreisermäßigung, ermäßigte Eintrittspreise etc. reichen die 40 % nicht.
50 % und mehr reichen evtl. um eher in den Ruhestand gehen zu können. Das ist auch der Grund, weshalb die Behörden heute so leicht keine 50 % anerkennen.
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- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du hast keinen Sitzplatzanspruch und auch keine Fahrpreisermäßigung.
Diese 40 % machen sich nur bemerkbar, wenn Du einen Lohnsteuerausgleich machst und da werden diese Prozente berücksichtig und Du musst nicht so viele Steuern bezahlen.
Auch am Arbeitsplatz könnte es sich auswirken, wenn Du nicht mehr schwer heben darfst oder so. Mehr Urlaub gibt es auch nicht.
Ab 50 % wirst Du am Arbeitsplatz eingestuft wie ein Schwerbeschädigter und dann gilt dafür auch das Gesetz, dass Du nicht entlassen werden kannst.
- Gerhard SLv 5vor 1 Jahrzehnt
mit 40% bekommt man eigentlich garnichts, ausser einem behinderten-ausweis! erst ab 70% gibt es einige vergünstigungen.