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Widerrufsbelehrung und Rechnungen für Kleinunternehmer - ebay?

Hallo, ich bin Kleinunternemer und verkaufe Waren überwiegend über ebay.

Die meisten Artikel haben einen Warenwert unter 50 Euro. Meine Käufer sind zu 99% Privatleute.

Jetzt meine Frage: Bin ich verpflichtet, Rechnungen auszustellen oder ist das eine freiwillige Leistung?

Und wie ist das mit der Widerrufsbelehrung? Muß ich die in meinen Angeboten angeben oder bleibt mir das freigestellt?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auf jeden Fall musst du ein ordentliches Impressum und deine AGBs gut sichtbar bei deinen Angeboten einstellen. Bei mir fehlte mal der richtige Name, ich hatte nurden Formennamen im Impressum, und das fand jemand würdig mich anzuzeigen (anonym) versteht sich.

    Das sind halt die Grundlagen des Fernabsatzgesetzes. das hat nichts mit Kleinunternehmertum zu tun.

    Du kannst ansonsten deine Kunden fragen, ob Sie eine Rechnung brauchen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    <Bin ich verpflichtet, Rechnungen auszustellen oder ist das eine freiwillige Leistung?>

    Ja, dazu bist du verpflichtet, wenn der Käufer es verlangt, siehe auch §368 BGB.

    <Und wie ist das mit der Widerrufsbelehrung? Muß ich die in meinen Angeboten angeben oder bleibt mir das freigestellt?>

    Momentan stehen mir die Nackenhaare senkrecht! o_O Als Gewerblicher MUSST du Widerrufsbelehrung, Impressum und alles was dazu gehört in deine Auktionen einbinden, sonst klopft über lang oder kurz die Wettbewerbszentrale an deine Tür und das wird teuer (wenn dich ein Mitbewerber abmahnen lässt kanns noch unangenehmer werden).

    In deinem eigenen Interesse, mach dich darüber schlau, welche Pflichten du erfüllen musst. Erster Tipp von mir, schau mal hier vorbei:

    http://www.internetrecht-rostock.de/Widerrufsbeleh...

    Quelle(n): Meine Meinung, keine Rechtsberatung!!
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