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namens vorschriften vom amt???

habe eine frage an euch...

da ich bald ein baby bekomm amcht man sich natürlich auch

gedanken über den namen...

von anderen leuten weiß ich das man beim einwohnermelde amt nicht alle namen nehmen darf...

dabei geht es ja darum das man das geschlecht des kindes eindeutig erkennen muss...

das ist aber nicht mein problem,

ich möchte hinter einen jungen namen junior also abgekürzt jr setzten...

also ist das möglich nach dem vornamen ein jr zu setzten oder macht da das amt nicht mit?

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich weiß nur das in Der guten alten DDR nicht alles ging Katrin Ohne "h" war ja schon nen Ding aber dann auch noch mit C also Catrin das ging gar nicht aber heute dürfte das nicht mehr so sein heute heißen die Kinder ja auch Hazel oder Apple und ob das Namen oder Zumutungen sind darüber scheiden sich die Geister

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dann lasse deinen Jungen in Amerika taufen - dort kannst du ihn sogar Micky Maus nennen! (leider ist das kein Scherz!!!)

  • Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Am erste Vornamen muß man erkennen können ob es sich um einen Jungen oder ein Mädchen handelt, die nachfolgenden Namen können gewählt werden wie man will.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Recht der Vornamensgebung ist nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht. Ausnahme: Vornamensänderung im Rahmen einer Adoption (§ 1757 Abs. 4 BGB) sowie im Rahmen des Transsexuellengesetzes (§ 1 TSG).

    Nach der Geburt eines Kindes wird dessen Vorname von den Eltern (oder dem allein Sorgeberechtigten) bestimmt. In Deutschland gibt es bestimmte Richtlinien für die Namensgebung:

    Der Vorname …

    … muss als solcher erkennbar sein.

    … muss eindeutig männlich oder weiblich sein (Ausnahmen sind etablierte Namen wie Toni, Sascha, Kai.)

    … darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung „zum Bösen“ herstellen würde, wie zum Beispiel durch die Namensgebung Judas.

    … darf kein Orts-, Familien- oder Markenname sein Ausnahmen sind etablierte Namen).

    … muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden (§ 21a Personenstandsgesetz).

    … kann nicht rechtlich geschützt werden (um ihn auf diese Weise als einzigartig zu erhalten).

    In diesem Sinne....

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    du willst deinem kind doch nicht wirklich ein Jr. dranhängen....

    also wie schon oben gesagt muss der name zuordnungsgemäß sein, sie können dennoch aber so namen die zu absurd sind ablehnen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Soweit ich weiß, ist das in D nicht üblich und auch nicht erlaubt. Für genaueres frag beim direkt nach, die wissen das.

  • Serena
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    ...Was macht dein Sohn dann wenn er mal groß und vielleicht Vater wird und ein "Jr" am Namen hat?!

    Das kommt oft auf die Person im Amt an aber der gesunde Menschenverstand sollte doch sagen: Nicht erlaubt!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das jr. kannst du hinten dran hängen, aber es wird nicht als name beim meldeamt eingetragen, sondern ist nur eine bezeichnung.

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