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Anonym
Anonym fragte in Schwangerschaft & ErziehungKindernamen · vor 3 Wochen

Nachnamensänderung bei Kind nach Einbürgerung des Elternteils - möglich? ?

Hallo liebe Community! 

Hoffe auf hilfreiche Informationen und Antworten. Vielleicht kennt ja jemand jemanden, der im Standesamt arbeitet oder eine ähnliche Erfahrung hatte. ;-) 

Folgende Situation: 

Deutscher Mann, Frau mit ausländischen Wurzeln, beide noch keine Kinder, miteinander in DE verheiratet, beide behielten aus guten Gründen ihre jeweiligen Nachnamen. 

Frau startet Einbürgerungsprozess, der lange dauert und will im Rahmen dessen dann ihren Nachnamen leicht ändern ("eindeutschen").

Paar bekommt erstes Kind, Kind erhält, Nachnamen der Frau (auf Wunsch beider Elternteile!), während Einbürgerungsprozess der Frau noch im Gange ist. 

Irgendwann ist die Einbürgerung erfolgt, Nachname der Frau wird geändert. 

Frage: 

Kann das Kind nun auch den neuen Namen der frisch eingebürgerten Mutter erhalten? Ist die nachträgliche Nachnamensänderung des Kindes möglich? 

Danke für Eure Erfahrungen und Antworten. 

Update:

P.S. nochmal:  Bitte um hilfreiche Antworten. 

Keinen Gegenvorschlag oder Meinung. 

Wie beschrieben, steht oben, dass auf Wunsch beider der Nachname der Mutter für das Kind trotz der evtl Änderung vorgesehen ist. 

7 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 3 Wochen

    Nur das zuständige Standesamt kann in so einem Fall verbindlich Auskunft geben; die Vorschriften variieren nach Bundesland

  • vor 3 Wochen

    Beim zuständigen Standesamt wird man  Dir bestimmt Auskunft geben. Alle Unterlagen mitnehmen. Dann kann man die Angelegenheit richtig prüfen.

  • Fred
    Lv 7
    vor 3 Wochen

    Rufe doch da auf einem Standesamt an.

  • Anonym
    vor 3 Wochen

    was wollt ihr denn vertuscheln ?? man sollte gegen euch Ermittlungen aufnehmen

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  • x y z
    Lv 4
    vor 3 Wochen

    Helfen kann ich dir nicht. Das ist in D. Abhängig vom Standesamt. 

  • Anonym
    vor 3 Wochen

    Es gibt Standesamt, aber nicht hier. Ist es nicht einfacher und genauer da anzurufen, oder per Email. Sie arbeiten für das Volk.

  • Ich bin da vielleicht altmodisch in solchen Dingen, aber:

    Wenn der Mann doch die Vaterschaft anerkennt - warum bekommt das Kind dann nicht gleich den Nachnamen des Vaters?

    Da in Deutschland kann, darf sogar ein uneheliches Kind den Nachnamen des Vaters haben.

    Daher finde ich es echtes Wirrwarr mit der Nachnamensänderung und dann auch noch wieder Änderung des Nachnamens des Kindes.

    Die Mutter soll ihren Nachnamen behalten und wenn die Beiden heiraten kann sie ihren Nachnamen und den des Ehemannes annehmen - oder so altmodisch wie ich bin: gleich seinen Nachnamen annehmen.

    Wo ist da das Problem?

    Inanna

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