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Abfindung einfordern bei betriebsbedingter Kündigung?

vollkommen unerwartet gekündigt worden! Begründung betriebsbedingter Personalstundenabbau. ündigungsfrist ist eingehalten worden, aber muss man dass so hinnehmen, wenn man weder der als letztes eingestellte ist, noch der Jüngste, sondern der Ältesteste (aber der mit den meisten Monatsstd. was die Begründung war).

Kann man aufgrund dessen eine Abfindung einfordern?

Und wenn ja, wie?

Ist eine Klage unabdingbar dafür? (Wir haben keine Rechtsschutzversicherung).

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ob Du tatsächlich Chancen auf eine Abfindung hast, wird Dir hier niemand sagen können. Wie bereits erwähnt, ist die Sozialauswahl ein sehr komplexes Thema, weshalb Du am besten einen Anwalt aufsuchst, der Dich ausführlich beraten kann.

    Aber die Zeit läuft: ab Erhalt der Kündigung hast Du nur drei Wochen Zeit, Deine evtl. Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Hierfür wird übrigens kein Anwalt benötigt, das kannst Du auch selbst erledigen. Entweder schriftlich oder Du gibst es direkt beim zuständigen Arbeitsgericht zu Protokoll. Hier wird Dir dann auch die Formulierung abgenommen.

    Allerdings gibt es in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht die Besonderheit, dass jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen hat. Es ist also nicht so, dass derjenige die Kosten zu tragen hat, der verliert.

  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    der Kündigungsschutz und die Sozialauswahl sind so komplexe Themen, dass Du vermutlich um eine fachanwaltliche Beratung nicht herumkommen wirst.

    Gruß

    R

  • mikado
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ziehe auf jeden Fall SOFORT einen Anwalt hinzu!

    Viel Erfolg!

  • M.K
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Klage kann auch nur ein Anwalt einreichen und zwar bis 3 Wochen nach der Kündigung beim Arbeitsgericht wenn der Prozess gewonnen wird muss der Ex-Arbeitgeber die Anwaltskosten übernehmen.

    In dem Link unten kannst du mehr darüber nachlesen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Abfindung kann man nur bekommen, wenn der Betrieb mehr als 5 Leute voll beschäftigt hatte und dann kommt es noch auf die Jahre darauf an, wie lange man im Betrieb beschäftigt war.

    Wenn mehrere betroffen sind, dann geht gemeinsam zu einem Anwalt für Arbeitsrechtschutz.

    Das ist nicht so schlimm, wenn ihr keine Rechtschutzversicherung habt, das kann man schon aufbringen und wenn die Firma verliert, braucht ihr sowieso nichts zu bezahlen, so viel ich weiß.

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst musst du deine Hausaufgaben erledigen:

    1. Der Kündigung widersprechen

    2. Kündigungsschutzklage einreichen

    Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung passieren!

    Eine Kündigung muss "sozial gerechtfertigt" sein.

    Wenn du verheiratet bist und Kinder hast, kann dich dein AG nicht so einfach entlassen, wie einen Kollegen, der ledig und kinderlos ist, auch wenn dem AG deine Nase nicht passt.

  • Andrea
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, Du kannst beim Arbeitsgericht eine Abfindung einklagen, hast aber nur eine Frist von 2 Wochen ab Kündigungserhalt. Guck in die gelben Seiten und ruf am besten morgen gleich an und erkundige Dich dort ob Dir welches zu steht, das erzählen die Dir auch am Telefon.

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