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15 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, nach deutschen Recht wohl eher nicht.
Adoptionsvoraussetzungen:
,, Annehmende können sowohl Ehepaare als auch Alleinerziehende sein. Wird ein Kind durch ein Ehepaar aufgenommen, ist die Adoption in der Regel nur gemeinschaftlich möglich. Eine Ehe ist nicht unbedingt notwendig, dies wird jedoch von jeder Adoptionsvermittlungsstelle unterschiedlich gehandhabt. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre bei dem einen, 21 Jahre beim anderen Adoptivelternteil (25 Jahre bei der Adoption durch eine Einzelperson). Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter empfiehlt einen Altersabstand von maximal 40 Jahren zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind. Auch die Frage der Berufstätigkeit der Adoptiveltern spielt keine geringe Rolle; sollen Kinder unter 10 Jahren adoptiert werden, legen die Jugendämter meist Wert darauf, dass eines der Elternteile nicht oder nur geringfügig beschäftigt ist, um sich ausreichend der neuen Aufgabe widmen zu können. Das Vorhandensein ausreichender Wohnverhältnisse wird vom Jugendamt ebenso geprüft wie psychologische Eignungskriterien bei den Adoptivbewerbern (partnerschaftliche Stabilität, Erziehungsziele, Konfliktlösungsstrategien, emotionale Offenheit und Ausdrucksfähigkeit). Andere Fragen, etwa solche der Religionszugehörigkeit, spielen in jüngerer Zeit bei der Frage der Adoptionseignung keine Rolle mehr. Adoptivbewerber müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wobei nur einschlägige Vorstrafen (z.B. Sexual- oder Körperverletzungsdelikte) einen Hinderungsgrund darstellen. Zudem wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das aber in der Regel von den Hausärzten ausgestellt werden kann bzw. wird ein Vordruck ausgehändigt, den die Hausärzte ausfüllen. Es wird u. a. vorausgesetzt, dass die Adoptivbewerber keine lebensverkürzenden, psychische oder Suchtkrankheiten haben."
- PollyLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein glaube ich nicht ,denn bis das alles durch wäre mir der Adoption wäre der jenige auch schon 18.
- lajoliemaraLv 4vor 1 Jahrzehnt
Tja, das regeln §§ 1741, 1743 BGB. In § 1741 Absatz 1 Satz 1 heiÃt es: "Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, daà zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht." Da letzteres bei zwei fast Gleichaltrigen nicht gegeben ist, glaube ich nicht, dass eine Adoption unter diesen Umständen zulässig wäre.
AuÃerdem schreibt § 1743 vor, dass der Annehmende 25 Jahre alt sein muss. Auch am Mindestalter wird Dein Szenario also scheitern.
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- borgLv 7vor 1 Jahrzehnt
nein, mein Kind.
In den Ländern, die über ein Adoptionsgesetz verfügen ist vorgesehen, dass zwischen Adoptivelternteil und Adoptivkind ein je nach Staat variabler Mindestaltersunterschied bestehen muss, der dem einer natürlichen Eltern-Kind-Altersdifferenz entsprechen soll.
Zusätzlich ist in den meisten Ländern auch ein Mindestalter des Adoptivelternteils erforderlich, das deutlich über dem jugendlichen Alter von 18 liegt.
- TheodoraLv 5vor 1 Jahrzehnt
öh, ich glaube nicht.
Es geht ja nicht nur um die Volljährigkeit, sondern bei Adoptionen wird alles mögliche geprüft. Motivation, Lebensverhältnisse, etc.
- vor 1 Jahrzehnt
Nein du musst mindestens 25 sein! Oder du bist mit jemanden verheiratet der 25 Jahre alt ist. Dann kannst du eine/n Minderjährigen schon mit 21 adoptieren!
Mehr: http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption unter Adoptionsvoraussetzungen
Quelle(n): http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption - vor 1 Jahrzehnt
wilslt du es als Kind under als Seitensprung? ..brauchst du es überhaupt für dein leben(als kind) oder nür für einmal(als opfer)?
- vor 1 Jahrzehnt
genau weiss ich das nicht,
aber in der Nachbarschaft lebte mal eine Familie, bzw. eine alleinerziehende Mutter mit 2 Töchtern, die Mutter ist leider verstorben, zu der Zeit war die ältere der Töchter gerade 18 und hat ihre kleine Schwester (damals ca.10 Jahre alt) adoptiert, um sie vor dem Kinderheim zu bewahren.