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Kündigen in der Probezeit!!?
Wie ist das eigentlich wenn man in der Probezeit kündigt, bekommt man dann auch eine Arbeitslosengeld sperre?? Eher nicht oder?
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Natürlich! Voll gesperrt!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ja bekommst du. egal ob probezeit oder nicht, du bekommst in jedem fall eine sperre wenn du selbst kündigst!
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- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du eine Lehre angefangen hast und möchtest in der Probezeit gehen, dann bekommst Du vom Arbeitsamt kein Geld, weil Du noch kein Jahr gearbeitet hast.
Hattest Du vorher bereits Arbeitslosengeld, dann wirst Du eine Zeit lang gesperrt.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn du kündigst, eher ja, kommt auf den Sachbearbeiter beim Arbeitsamt an wenn du es begründest, warum du gekündigt hast, z. B. Mobbing am Arbeitsplatz oder Lohnunpünktlichkeit, das kann man beispielsweise bei einer 6-monatigen Probezeit schon gut einschätzen.
Besser erst beim Arbeitsamt nachfragen, wenn man vorhat den Arbeitsplatz zu kündigen aus den und den Gründen.
Wenn Du gekündigt wirst in der Probezeit dürfte keine Sperre erfolgen. Es sei denn, die Kündigung erfolgt aus personenbedingten Gründen, z. B. wenn für deinen Arbeitsplatz ein Führerschein notwendig ist und du diesen für gut 1 Monat entzogen bekommen hast, denn solange wie Du in der Probezeit bist, hast du ja noch nicht deinen vollen Urlaubsanspruch, bekommst also pro Monat nur 2 Tage. Das wären bei 6 Monaten gerade mal 12 Tage Urlaubsanspruch, womit 30 Tage Fahrerlaufnisentzug nicht abgedeckt werden können.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
...die gleiche frage hatte ich vor einigen tagen...