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Kündigen in der Probezeit!!?

Wie ist das eigentlich wenn man in der Probezeit kündigt, bekommt man dann auch eine Arbeitslosengeld sperre?? Eher nicht oder?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Natürlich! Voll gesperrt!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja bekommst du. egal ob probezeit oder nicht, du bekommst in jedem fall eine sperre wenn du selbst kündigst!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn 'Du selbst kündigst na klar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    immer wenn du selbst kündigst, gibt es sperre

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du eine Lehre angefangen hast und möchtest in der Probezeit gehen, dann bekommst Du vom Arbeitsamt kein Geld, weil Du noch kein Jahr gearbeitet hast.

    Hattest Du vorher bereits Arbeitslosengeld, dann wirst Du eine Zeit lang gesperrt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du kündigst, eher ja, kommt auf den Sachbearbeiter beim Arbeitsamt an wenn du es begründest, warum du gekündigt hast, z. B. Mobbing am Arbeitsplatz oder Lohnunpünktlichkeit, das kann man beispielsweise bei einer 6-monatigen Probezeit schon gut einschätzen.

    Besser erst beim Arbeitsamt nachfragen, wenn man vorhat den Arbeitsplatz zu kündigen aus den und den Gründen.

    Wenn Du gekündigt wirst in der Probezeit dürfte keine Sperre erfolgen. Es sei denn, die Kündigung erfolgt aus personenbedingten Gründen, z. B. wenn für deinen Arbeitsplatz ein Führerschein notwendig ist und du diesen für gut 1 Monat entzogen bekommen hast, denn solange wie Du in der Probezeit bist, hast du ja noch nicht deinen vollen Urlaubsanspruch, bekommst also pro Monat nur 2 Tage. Das wären bei 6 Monaten gerade mal 12 Tage Urlaubsanspruch, womit 30 Tage Fahrerlaufnisentzug nicht abgedeckt werden können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...die gleiche frage hatte ich vor einigen tagen...

    http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Av...

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