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Steuererklärung 2007 - Pendlerpauschale - Details?

Haben gestern den Bescheid über unsere Steuerrückzahlung bekommen. Man, da muß ja viel schief gelaufen sein....

Denn: Statt 40 anrechenbare gefahrene km (die ersten 20 werden ja nicht erstattet) finde ich nur angerechnete 20 !!

Jetzt der Knaller:

Die errechnete Summe wird nicht unserem Konto gutgeschrieben sondern vom Jahreseinkommen abgezogen und davon dann die Steuerrückzahlung errechnet...

Das kann so doch nicht richtig sein, oder?

Was haltet ihr davon?

Oder gibt es dort neuerdings Änderungen, die ich nicht mitbekommen habe?

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das war leider schon immer so.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Vermutlich hast Du beim Ausfüllen die ersten 20km nicht angegeben. Widerspruch einlegen mit der richtigen Erklärung dazu. Das es vom Jahreseinkommen abgezogen wird, war schon immer so. Absetzen heißt nicht es wird von der Steuerschuld abgezogen sondern nur von zu versteuerten Einkommen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das war leider immer schon so, dass geltend gemachte Ausgaben Euch nicht 100 Prozent zurückgezahlt worden sind, sondern lediglich gegen das erwirtschaftete Einkommen verrechnet worden sind, um so die Steuerschuld zu vermindern. Auf diese Weise ergibt sich dann auch die Steuererstattung:

    1. Berechnung der Steuer vor Einkommensteuererklärung = durch bezahlte Lohnsteuer auf monatlicher Basis abgegolten

    2. Berechnung der Steuer nach Einkommensteuererklärung = Einkommen niedriger, da ja hier auch die Ausgaben (z.B. Pendlerpauschale) geltend gemacht worden sind, also auch Steuerschuld hierauf niedriger

    3. die Differenz zwischen zu hoher bereits bezahlter Steuer und der tatsächlich anfallenden Steuer wird Euch erstattet.

    Ich gehe hier von dem Fall aus, dass ihr neben Euren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine weiteren Einkünfte habt.

    Und bezüglich der ersten 20 Kilometer bei der Pendlerpauschale, die nicht berücksichtigt wurden, würde ich fristgerecht Einspruch beim Finanzamt einlegen. Hier ist die zukünftige Behandlung derzeit unklar, da die Neuregelung, dass die Pendlerpauschale nämlich erst ab dem 21. Kilometer greift, als verfassungswidrig anzusehen ist. Siehe zum Beispiel für einen Mustereinspruch hier: http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/p/p... (dann auf Einspruch gegen Einkommensteuerbescheid 2007 klicken).

  • Leony
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Bis zum vorigen Jahr haben wir mit meinem Exmann zusammen unsere Steuer (mit Steuerberaterin) gemacht. In diesem Jahr sind wir immer noch in der Paragraph "Trennung". Erst ab nächstem Jahr werde ich diese Sorgen haben.

    Alles was ich lese erschreckt mich viel.

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