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Unterhalt fürs Kind?
Bekommt man vom Amt auch Unterhalt fürs Kind wenn man den Vater nicht angegeben hat ?
@jennifer t: weil er es nicht wollte und ich dann auch nicht will das er später irgendein Recht auf das Kind hat.
9 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du mußt beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen!
Damit verpflichtest Du Dich jede neue Information , die Du über den Verbleib des Kindsvaters bekommst ans Jugendamt weiterzugeben und das Jugendamt kümmert sich um alle Formalien . Das Jugendamt klagt auch dann den Unterhalt ein vom Vater , sofern was einzuklagen ist!
Wenn Du keinen Vater angeben kannst ( ich würde NIE sagen ,daß Du ihn nicht angeben willst.. immer schön naiv tun ) ... dann bekommst Du 125 Euro Unterhaltsvorschuß!
Du bekommst aber vom Jugendamt nur Unterhaltsvorschuß bis das Kind 6 Jahre ist ! Danach bekommst Du , sofern Du dann noch Hartz4 Empfängerin bist , vom Job Center die 125 Euro zu Deinem Lebensunterhalt !
- vor 1 Jahrzehnt
hey du wirst mehr oder weniger gezwungen den Vater anzugeben... glaub mir ich hatte das gleiche Problem.... der Vater meines Kindes ist Iraner und ich hatte Angst es angeben zu müssen........weil hinterher die Angst zu groà war dass er mir den kleinen wegnimmt,
es tut mir leid aber ist so...wenn er aber keinen Unterhalt zahlt kannste dich beim Jugenamt melden und Unterhaltvorschuss bekommen, musste ich auch machen, weil ich zur Zeit bafög und in den Sommerferien Hartz4 beziehe.....
hoffe ich konnte dir weiterhelfen und lass dich nicht ärgern
- WunschtraumLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich glaube nur wenn der Kindesvater bekannt ist hast du ein Recht auf Unterhaltsvorschuss und den gibt es 72 Monate
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du bekommst UnterhaltsvorschuÃleitungen, jedoch möchte das Amt gerne den Namen des Erzeugers wissen.
Meine Meinung....
Ihr habt beide ein Kind gezeugt und dafür sollte auch der Erzeuger zumindest finanziell gerade stehen und nicht dem Staat auf der Tasche liegen. Den Vater nicht angeben wegen "Rechte" ist wohl ein alter Hut. Die einzigen Rechte von einem mit Dir nicht verheirateten Erzeuger ist monatilich zu zahlen. Ein Sorgerecht bekommt er nicht und das Besuchsrecht kannst Du Ihm verwehren.
... und zum Schluà solltest Du ein paar Jahre weiter denken und Dir schon mal überlegen was Du Deinem Kind erzählen wirst, denn auch dieses hat das Recht seinen leiblichen Vater zu kennen.
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- Anita LLv 4vor 1 Jahrzehnt
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn
* beide Elternteile in häuslicher Gemeinschaft leben (egal, ob sie miteinander verheiratet sind oder nicht) oder
* das Kind mit beiden Eltern in einer Wohnung lebt, auch wenn die Eltern in dieser Wohnung dauernd getrennt leben, oder
* zu der häuslichen Gemeinschaft auch ein Stiefvater bzw. eine Stiefmutter gehört, oder
* soweit der Lebensunterhalt des Kindes im Rahmen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII abgedeckt wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Elternteil für sein Kind Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder in einer Vollzeitpflegestelle erhält. Das Gleiche gilt, wenn sich das Kind mit einem Elternteil in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder befindet (§ 19 SGB VIII).
Der Anspruch ist auch dann ausgeschlossen, wenn sich der Elternteil weigert, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Ist die Vaterschaft zu dem Kind noch nicht festgestellt, muss die Mutter MaÃnahmen in die Wege leiten, dass die Vaterschaft festgestellt werden kann. Fühlt sie sich dazu nicht in der Lage, muss sie einen Rechtsanwalt damit beauftragen oder bei dem Jugendamt, in dessen Bereich sie wohnt, eine Beistandschaft einrichten lassen. Andernfalls besteht kein Anspruch.
Gruà Anita
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja! bis zum 12. Lebensjahr , das nennt sich Unterhaltsvorschuss. Dafür ist das Jugendamt zuständig. Nach dem 12. Lebensjahr können Sie Sozialhilfe für das Kind beantragen.
Aber gehen Sie davon aus , dass man sie zwingen wird den Namen des Vaters preiszugeben , oder man wird die Leistung
zurückstufen.
- vor 1 Jahrzehnt
du kannst beim Jugendamt unterhaltsvorschuss beantragen...
da bekommste aber nur den mindestsatz... warum gibst du den Vater nicht an??
- vor 1 Jahrzehnt
ich denke nicht, denn das amt holt sich das geld ja vom leiblichen vater zurück
die zahlen sicher nicht wenn sie es nicht zurück bekommen
Quelle(n): alleinerziehend