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frage.. sehr wichtig !!?

*zitat*

also ich habe mal eine frage, wegen Unterhalt...

mein freund und ich ziehen am 1.6. zusammen und anfang august kommt das Kind...

mein freund ist momentan arbeitslos und muss er trotzdem unterhalt zahlen?

weil wir ja nicht verheiratet sind ...

Update:

ja aber wenn ich mit mein freund nicht mehr zusammen leben sollte dann muss erdas zahlen hää kapier ich nicht

Update 2:

Ima :D

danke das ist schön erklärt

18 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo!

    Es wird davon ausgegangen, dass ein zusammenlebendes Paar gemeinsam wirtschaftet und es die Ausgaben und Finanzen gemeinsam regelt.

    Das klingt selbstverständlich und logisch, aber mir persönlich hat es Nachteile gebracht.

    Ich hatte einen Job, mein Ex war arbeitslos, wir waren zusamenngezogen, als ich schwanger wurde. Er bekam kurz vor Geburt unseres Kindes einen Job. Aber leider hat er seitdem trotzdem nicht zum gemeinsamen "Unterhalt" beigetragen, ich mußte den größten Teil der Kosten für das Kind und alles für mich selbst bezahlen.

    Daher habe ich gleich nach dem Mutterschutz wieder anfangen müssen zu arbeiten und das Elterngeld fiel sehr knapp und kurz aus, da sein Einkommen mitberechnet wurde und leider gerade der Zeitraum als er damals noch Arbeit hatte.

    Leider gab es keinerlei rechtliche Handhabe, dass er einen Teil der Ausgaben für das Kind übernimmt, solange wir zusammen wohnen.

    Seit er ausgezogen ist, muss er unserem Kind Unterhalt zahlen. Mir aber nicht, weil ich arbeite. Dabei wurde ich vom Jugendamt unterstützt.

    Quelle(n): Laß Dich aber bitte von meiner Geschichte nicht runterziehen, nur ein wenig warnen. Ich bin mit meinem Leben trotzdem zufrieden. Ich wünsche Euch von Herzen ein Happyend! und alles Gute für Euch und Euer Baby!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da ihr zusammenzieht muss er das nicht.

    Wenn ihr euch mal trennen solltet (was wir ja nicht hoffen wollen;) ) und er immer noch Arbeitslos ist, übernimmt das Arbeitsamt vorerst die Zahlungen für den Unterhalt des Kindes, da dein Freund ja dann nicht so viel Geld abgeben kann. Dasselbe gilt auch, falls er in einer Ausbildung wäre.

    Sobald er dann wieder Arbeit hat, muss er selbst bezahlen & auch das Geld an das Amt zurückzahlen, dass diese vorgestreckt haben.

    LG <33

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ihr zusammen wohnt, auch unverheiratet, dann zahlt er keinen unterhalt! Trennt ihr euch und er zieht aus, dann muß er dir unterhalt zahlen!!!! GLG Jacky

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Frage erübrigt sich, da Ihr ja zusammen leben wollt.

    Auf diese Weise sorgt er eh für Dich und das Kind......

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ihr zusammen lebt, könnt ihr das untereinander regeln. Da er arbeitslos ist, nehme ich mal an, dass er Hartz4 bekommt und daher keinen Unterhalt leisten kann. In diesem Fall wird das Kind vermutlich auch Hartz4 bekommen oder vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Kindergeld kriegt ihr aber auf alle Fälle.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja ihr wohnt ja sowieso zusammen also kümmert er sich ja auch um das kind und bezahlt "mit".

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da ihr bald zusammen wohnen werdet, muss er keinen unterhalt für das kind zahlen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Solange du mit dem erzeuger zusammenlebst, wird davon ausgegangen, daß dieser für das Kind aufkommt, somit den Unterhalt zahlt.

    Wenn du getrennt vom Erzeuger lebst, ist der Unterhalt an dich zu zahlen, damit du das Kind aufziehen kannst, und so trägt der Erzeuger auch dazu bei...

    Wenn du getrennt lebst, und der Erzeuger ohne Arbeit ist, dann zahlt das Jugendamt ( oder entsprechendes Amt) Unterhaltsvorschuß, was dann beim Erzeuger zurückgefordert wird

  • vor 1 Jahrzehnt

    Solange ihr zusammen wohnt muss er das nicht,zahlen muss er erst wenn ihr getrennt wohnt.Wenn er nicht zahlen kann bekommst du UVG(Unterhaltsvorschuss)was aber auch er dem Jugendamt zurück zahlen muss.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ihr zusammen wohnt muss er keinen Unterhalt zahlen.

    Angenommen ihr wohnt dann irgendwann mal getrennt, müsste er das tun. Ist er arbeitslos bezahlt das Jugendamt glaube das Kindergeld.

    Also mach dir erstmal keine Gedanken drüber. :)

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