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Kindergeld Nachzahlung ?
Meine Tochter ist 21 jahre hat 2 kinder und lebt von der ARGE jetzt hat sie herausgefunden das auch sie für sich kindergeld angerechnet bekommt seit fast 3 jahren was sie aber nicht bekommt von der kindergeld kasse und ihr auch von der stelle ja nicht zu steht ...meine frage jetzt ist ob die ARGE ihr die 156euro die sie seit ihrem 18 lebensjahr angerechnet bekommt aber nicht erhalten hat nach zahlen müssen
5 Antworten
- pitbabbaLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Da AlgII eine Sozialeistung ist , kann sie einen Überprüfungs-antrag nach dem Sozialgesetzbuch stellen und zu wenig
gezahlte Leistungen können bis zu 4 Jahren rückwirkend
nachgezahlt werden Einen Kindergeldanspruch dürften Deine Eltern für dich ja kaum haben. Du bist über 18,
weder in Ausbildung noch ausbildungsstellendsuchend
sondern erziehst Deine Kinder. Somit besteht kein An-
spruch auf Kindergeld. Die Arge hätte diese 154€ nicht
anrechnen dürfen.
Quelle(n): bin vom Fach - brennermaus2005Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Sorry, aber predige deinem Mädl bitte, die soll auch die leistungsbescheide bitte lesen nicht einfach weg legen.
Auch wenn die Biester so schwer zu verstehen sind, man kann trotzdem durch blicken. Was sie wohl auch besser getan hätte.
Jetzt sieht es so aus, sie hätte 4 Wochen Widerspruchsfrist gehabt gegen den letzten Bescheid. Wird dies wohl nicht genutzt haben und somit ist der Bescheid Rechtskräftig. Leider.
Lebt deine Tochter jedoch im eigenen haushalt, hat sie eigentlich für sich selber keinen Kindergeldanspruch mehr, bedingt dadurch, daß sie selbst Mutter ist. Jedoch hat sie gegen diese Kindesväter widerrum einen Anspruch da sie wegen Kindererziehung keine Arbeitsmöglichkeit hat.
Am besten wäre es, sich einen Beratungsschein für einen Anwalt zu holen, der sich im Sozialrecht auskennt.
Viel viel Glück
- vor 1 Jahrzehnt
Also, wie die anderen schon richtig geschrieben haben wird deine Tochter kaum eine Chance haben das Geld von der ARGE wieder zu bekommen.
(Sie werden dabei gerne auf die Kindergeldkasse verweisen und das sie ansprüche hat was für die ARGE zumeist als fest gerechnete Einnahme angesehen wird)
Muss sie aber vermutlich auch nicht. Das ist ein Problem der Kindergeldkasse. (Insofern die Tochter von ihren einnahmen nicht darüber lag - wovon ich nicht ausgehe da sie ja ALG zu bekommen scheint)
Das hieße deine Tochter müsste zu der Kindergeldkasse gehen und dort das Kindergeld beantragen. Kindergeld wird Rückwirkend gezahlt und dürfte schon eine ordenliche Summe ergeben.
Natürlich nur insofern die Tochter nicht aus dem Kindergeldanspruch gefallen ist.
Ich empfele das die Tochter mal persönlich zur Kindergeldkasse geht und sich alle Unterlagen geben lässt.
Viel Glück der Tochter.
- vor 1 Jahrzehnt
ne da steht die chance ganz schlecht...
falls es ihr jedoch zusteht kann sie einen antrag auf kindergeld stellen bzw mutter oder vater für sie... (rückwirkend) den die kindergeldstelle zahlt auch rückwirkend wie lange weiss ich jedoch nicht...
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- amedia33Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
jedesmal wenn sie einen "Bescheid" bekommen hat, steht darin das man innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen kann!
Hat sie das versäumt, dann sieht es sehr schlecht aus, sie wird keine Nachzahlung bekommen!
Die Frage ist, wieso ihr das nicht früher aufgefallen ist?
Ich sehe mir doch an, was ich an Bescheiden geschickt bekomme?
Ich prüfe doch nach , schaue genau wie sich das zusammen setzt und verhält?
Gruß