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Kennt sich jemand mit Bankenrecht aus?

einem Freund von mir wurde heute sein Konto gesperrt,nachdem gestern eine Zahlung (Lohn) auf das Konto eingegangen war. Er ist Selbständig und lebt von dem Geld.

Die Bank hat ihm eine Auszahlung verweigert.Mit dem Argument,er hätte keine Sozialversicherten Lohn sondern eine Rechnung bekommen.Aber das ist ja so bei jemand der Selb ständig ist.

Sie wollen nichts auszahlen und behaupten sie seien auch nicht verpflichtet. Er hat dort noch Schulden,die er aber mon. begleicht.

Weiß jemand ob die Bank das machen darf?

danke

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Im Gesetz findet sich nichts zum Schutz der Selbständigen analog zu den Sozialleistungsempfänger und Angestellten. Häufig führt eine Kontopfändung bei Selbständigen dazu, dass er in die Insolvenz gedrängt wird.

    Sie müssen unbedingt sofort und umfassend reagieren. Stellen Sie sofort einen Antrag auf Pfändungsschutz für sonstige Vergütung. Fügen Sie Ihrem Antrag unbedingt eine Ermittlung Ihres pfändbaren Einkommens bei. Übrigens ist es hilfreich für Selbständige eine solche Einkommensermittlung monatlich zu erstellen, um bei Bedarf dem Vollstreckungsgericht die Unterlagen zügig vorlegen zu können.

    Achtung: Bei Vollstreckungen von Behörden (z.B. Finanzamt) sind die Anträge nicht an das Amtsgericht zu stellen, sondern an die Behörde selber!

    Gerichte benötigen i.d.R. Zeit, bis sie zu einer endgültigen Entscheidung gelangen. Daher ist es äußerst wichtig, bei jeden Antrag die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung sowie die Aufhebung der Pfändung und die sofortige Freigabe Ihres Kontos in Höhe der nichtpfändbaren Beträge mit zu beantragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bankrechtler bin ich nicht, ich habe aber etwas Übung mit Banken. Mir kommt die Angelegenheit nicht "ganz sauber" vor.

    Die Bank kann nicht "einfach so" die Auszahlung eines Guthabens verweigern. Was die Bank allerdings sehr wohl tun kann, ist, dass sie eine über den vereinbarten Dispo hinaus gehende geduldete Überziehung nicht mehr duldet und ggf. auch den Dispo kündigt. Solange die Bank nicht eine sog. "unwiderrufliche Kreditzusage" gegeben hat, und bei einer Überziehung oder dem Dispo ist dies nicht der Fall, kann sie jederzeit den Kredit verweigern und die Restschuld im Rahmen der Regelungen des Kreditvertrages zurück fordern.

    Dies geschieht aber nicht ohne Vorwarnung. Das übliche Verfahren dabei ist, dass der Kunde angeschrieben wird und er aufgefordert wird, zeitnah (d.h. Tage bis Wochen) seine Überziehung auf den Dispo zurück zu fahren. Geschieht dies nicht, so kann die Bank natürlich die Auszahlung von Geld verweigern, da dies nur eine weitere Erhöhung der Schulden bedeutet. Ähnlich läuft es ab, wenn Kreditraten nicht bedient wurden, dann kann die Bank den Kredit auch kündigen und die Restschuld sofort zurück fordern. Auch dies geschieht schriftlich und fällt nicht vom Himmel.

    Wurde hier also eine Vorgeschichte vergessen?

    Grundsätzlich ist auch eine Kontenpfändung denkbar, aber auch hier passiert dies nicht aus heiterem Himmel, sondern die entsprechende Behörde hat dies vorher angekündigt oder ein Mahnbescheid wurde ignoriert.

    Um solchen Ärger zu vermeiden gibt es nur eines: Keine Schulden machen. Weiterhin ist denkbar, dass Dein Freund seine Geschäftsverbindungen ins Ausland verlegt. Dort kriegt er zwar keinen Kredit, er ist aber erstmal außerhalb der Reichweite von deutschen Organisationen beliebiger Art und kann weiter Zahlungen empfangen und - was noch wichtiger ist - aus seinem Guthaben Zahlungen leisten. Dies ist legal, solange er seinen gesetzlichen Verpflichtungen ansonsten auch nachkommt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich nicht! Eine Bank hat in keinster Weise Zugriffsrecht auf das Vermögen der Kunden, sondern ist lediglich Sachwalter.

    Allerdings kenne ich nicht die ganze Geschichte.

    Wenn es aber exakt so ist, wie beschrieben, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

    - bei der Bank mit einem Anwalt drohen und diesen auch sofort aufsuchen

    - mit einem öffentlichen Hilfegesuch drohen, z.B. "Bild kämpft für Sie" und auch ausführen

    Ganz wichtig: Nicht diskutieren, sondern den Vorgesetzten einfordern, sehr schnell handeln, schriftliche Beschwerden per Post oder per Fax absetzen, möglichst ebenfalls bei Vorgesetzten oder der Zentrale (Schriftliches geht in Verwaltungen immer den bürokratischen Weg durch alle Instanzen)

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