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Wie mache ich meine entfernungspauschale gelted??

ich habe post von finanzamt bekommen und die verlangen von mir eine stellung nahme weil ich zwischen wohnung und arbeitsstätte 31000km absetzen will ohne tüv oder ähnliche belege wo draus zusehen ist wieviel km ich gefahren bin ! aber wie soll ich das machen da ich mir das auto nur von meien eltern gelihen habe und keine belege habe! wie kann ich ohne belege das geltend machen ! und nicht nur die standart 4500 € absetzten??

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du hast eine "einfache" Wegstrecke Wohnung / Arbeit von 141 KM (bei 220 Arbeitstage).

    Das wäre eine Entfernungspauschale von 9.300,-- Euro.

    Mit Eigenem oder zur Nutzung überlassenem Pkw können aber nur maximal 4.500,-- Euro beantragt werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG).

    Ein Nachweis der gefahrenen Kilometer ist grundsätzlich beizubringen wenn die Entfernungs-KM, Wohnung / Arbeit mehr wie 30 KM betragen.

    Nachweise können in Form von Fahrtenbuch, Reparaturrechnungen, TÜV-Berichte, AU-Berichte usw., aus denen KM-Bestände ersichtlich sind vorgelegt werden.

    Bei Dir empfiehlt sich der letzte TÜV-Bericht oder AU-Bericht (müssen vorliegen) und eine Reparaturrechnung neuerern Datums.

    Liegt keine Reparaturrechnung vor, fahre in die nächste Werkstatt oder TÜV und lasse Dir den aktuellen Kilometerstand formlos bescheinigen.

    Anhand des letzten TÜV-Berichts und der jetzt vorliegenden KM-Bescheinigung kannst Du selber die Jahreslaufleistung des PKW für 2007 errechnen.

    Beispiel:

    TÜV-Bericht vom 30.06.2006 - KM-Stand = 55.687

    Aktueller KM-Stand 21.04.2008 = 106.687

    106.687KM minus 55.687KM = 51.000KM

    51.000KM dividiert durch 22 Monate = 2.318,18Km

    2.318,18KM x 12 Monate (für 1 Jahr hochgerechnet) = 27.818,16 Km

  • vor 1 Jahrzehnt

    in dem du sie Bei der Steuererklärung mit aufführst

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist ja leicht zu ermitteln und die Anzahl der Tage an denen Du die Arbeitsstätte aufgesucht hast auch (im Zweifel kann Dir Dein Arbeitgeber eine entsprechende Bestätigung ausstellen). Insofern sind die 4650,- € als Werbungskosten ja wohl auch unstrittig.

    Ich verstehe Deine Frage so, dass Du davon ausgehst, dass Du real höhere Kosten pro gefahrenem Kilometer hattest. Woher möchtest Du das denn wissen, wenn Du keinerlei Belege vorzuweisen hast? (Ein zehn Jahre alter Diesel kann bei sparsamer Fahrweise durchaus mit diesen Kosten hinkommen) - also was genau hast Du versucht geltend zu machen, dann kann man Dir eventuell weiterhelfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Haste noch Tankquittungen? Sonst hilft nur das Fahrtenbuch.... Sonst kannste es vergessen, sorry....

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