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Darf eine Mutter dem unehelichen Vater trotz guten Kontakt den aus einem Grund einfach abbrechen?
Hallo zusammen,meine Freund hat eine knab 7 Jahre alte Tochter. Sie darf von ihrer Mutter keinen Kontak zu mir und meinen Kinder (7&11).Da sie der meinung ist das ich der Grund für die Trennung bin.Nun ist es so das wir uns die ganze Zeit daran gehalten haben aus Rücksicht zu IHR. Aber nun kennen sich unsere Kinder und wollen auch zusammen Spielen und wir wollen mit den Kindern was zusammen unternehmen.Es ist aber keine einsicht von ihr zu erwarten,selbst den weg zum Jugendamt können wir uns sparen,da sie sagt selbst wenn das Jugendamt IHM recht gibt das wir was zusammen unternemen dürfen, würde sie mit ihren Kindern nach Griechenland gehen!!! Was können wir da machen ???Sie hat das sorgerecht!!! Habe schon daran gedacht das er das gemeinsame Sorgerecht versucht zu bekommen ! Damit sie ihn nicht weiter erbressen kann .Weiß einer einen Rat oder mußte sowas auch durch machen ??? Vielen Dank für eueren Rat
4 Antworten
- KometLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn dein Freund mit der Mutter der Kinder verheiratet war (oder sie nach der Geburt beim Jugendamt eine Sorgeerklärung unterschrieben hat), hat er auch eine Chance einen Teil des Sorgerechts zu bekommen.
Ist dem nicht so, hat er so gut wie keine Chance.
Als unverheirateter Vater hat ein Mann in Deutschland keine Rechte.
Das einzige recht ist das Recht des Kindes auf Umgang mit dem leiblichen Vater. Deshalb durfte dein Freund das Kind bisher sehen.
Aber es ist für die Mutter ein leichtes, diesen Kontakt zu topedieren und schließlich einzustellen.
Theoretisch habt ihr Recht. Die Mutter kann dem Vater nicht vorschreiben, mit wem das Kind die Besuchskontakte verbringt. Es ist völlig normal, dass die neue Freundin des Vaters dem Kind irgendwann vorgestellt wird. Schließlich hat der Vater ein recht auf eine Familie.
Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann der Umgang mit jemandem verboten werden. Und Grund für die Trennung zu sein ist wohl kaum eine Gefährdung des Kindes!
ABER: Praktisch hat die Mutter Recht. Wenn ihr irgendetwas nicht passt, wenn der Vater irgendwelche ihrer willkührlichen Bestimmungen nicht einhält, kann sie sich das Kind schnappen und damit nach Griechenland gehen. Sie hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie kann machen was sie will. Dass das Kind dabei auf der Strecke bleibt, weil es seinen Vater verliert, ist unerheblich. So beschissen das auch ist.
Ihr könnt und solltet zum Anwalt gehen. Der hat besseren Überblick und mehr Möglichkeiten.
Und zudem könnt nur ihr ihre Drohung wirklich einschätzen, wie ernst es ihr mit Griechenland ist. Sie müsste ja alles hier aufgeben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Er als Vater hat ja auch rechte auch wenn sie das sorgerecht hat.Das Umgangsrecht steht ihm zu ob es der anderen passt oder nicht und es heist das er die kleine alle 14 tage sehen und zu sich nehmen kann.Es sei denn sie Heiratet und der andere Mann Adoptiert das Kind, wo sie aber trotzdem seine Zustimmung braucht.Sie hat dafür zu Sorgen, das er das Kind, alle 14 Tage sehen kann.Wie schon jemand gesagt hat.Geht zum Rechtsanwalt und der hilft euch mit sicherheit weiter
- vor 1 Jahrzehnt
Soweit mir bekannt ist, kann die Mutter, auch wenn sie das Sorgerecht hat, nicht einfach mit dem Kind ins Ausland gehen.
Ein dauerhafter Auslandsaufenthalt des Kindes erfordert m.E. IMMER die Zustimmung des Vaters.
Erkundigt Euch mal bei einem Anwalt danach.
Ein weiteres Stichwort zur Informationssuche ist:
Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Oh lerne Deutsch bevor du den Rechtsweg
beschreitest.