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wmozarta fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Formfehler einer Politesse, ist die Verwarnung ungültig?

Ich bekam ein Knöllchen 15€ wegen Parkens auf dem Gehweg. vor dem Gebäude "Neue Strasse 100" Allerdings gab die Politesse Als Tatort "Neue Gasse 100" an, die es ebenfalls gibt allerdings in einem anderen Stadtteil und ca. 6 km vom Tatort entfernt, hat aber nur maximale Hausnummernzahl 56, habe ich hier eine Chance wenn ichs drauf ankommen lasse das das Verfahren eingestellt wird? Habe auch Zeugen dafür das ich in der Neuen Strasse geparkt habe

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du hast also Zeugen dafür,dass Du auf dem Gehweg falsch geparkt hast?es geht um 15,- Euro?Was bist Du für ein Gewürm,dass nicht zu seinen Fehlern stehen kann und die Verwarnung akzeptiert und zahlt wie jeder andere normal denkende Mensch auch?

    Zahle und verhalte Dich künftig regelkonform,Du Würmling!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Toller Versuch. NEIN!

    Die Aussage von Stefan R trifft fast zu.

    Die anderen Antworten,... oh nee. Ich habe eine Ausb. im öffentl. Dienst absolviert - kurz: ich bin vom Fach.

    Ich gehe hier nicht auf Gesetze ein (lesen und richtig interpretieren sind für den Normalbürger zwei paar unterschiedliche Schuhe).

    Dieser Schreibfehler (ist übrigens ein offensichtlicher Fehler) ist kein Formfehler und deswegen wird das Knöllchen noch lange nicht ungültig. Der Tatbestand, also das widerrechtliche Gehwegparken, bleibt ja weiterhin erfüllt.

    Jede Politesse führt zusätzlich ein Buch, in das die Nummer jedes Knöllchens, zugehörige Kfz.-Kennzeichen, Tatzeiten, Tatorte und ergänzende Notizen niedergeschrieben werden, da die Behörde, hier das Ordnungsamt, stets die Beweislast hat. Dadurch sichert sie sich doppelt ab, vor allem falls ein "Sünder" Einspruch erheben sollte.

    Ach so: Sie schreiben die "Neue Gasse 100" sei 6km vom tatsächlichen Tatort entfernt - nur sollten Sie wissen: Politessen laufen die noch vor Dienstbeginn festgelegten Wege ab und tragen diese auch in das Buch (samt Uhrzeit) ein - so wird ersichtlich in welcher Zeitspanne welcher Weg abgelaufen wurde. Wenn nun die Politesse, die Ihnen Ihr Knöllchen ausgestellt hat, sich zur Tatzeit nicht auf der "Neuen Gasse" befand...

    Kurz gesagt - 15€ Verwarnung zahlen und froh sein, dass Ihr Pkw nicht abgeschleppt wurde.

    Eine Verwarnung, im Gegensatz zu anderen Strafen, bleibt ohne rechtliche Folgen.

    Übrigens: wird Ihr Einspruch abgelehnt und Sie zahlen nicht, wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet (fängt bei ca. 50€ inkl. Gebühren & Auslagen an).

    @Nahkampfhamster: Richtig, ich gebe Ihnen recht.

    Quelle(n): Verwaltungsfachangestellter (Kommunalverwaltung)
  • vor 1 Jahrzehnt

    Da wirst du gute Chancen haben, so etwas ähnliches ist mir auch schon paßiert...in meinem Fall etwas banaler.

    Man schrieb meiner verstorbenen Oma eine Aufforderung zur Pflege des Rinnsteins (Beseitigung von Wildwuchs), meinte zwar mich aber adressierten es an meine Oma.

    Das Verfahren wurde eingestellt als ich die Postadresse des Friedhofs als neuen Wohnsitz meiner Oma angegeben habe, die Gemeindeverwaltung bedauerte den Irrtum.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der falsche Tatort ist zwar ein Formfehler, aber ein sog. "behebbarer". Die Politesse kann also jederzeit korrigieren und Du musst zahlen (geht auch noch, nachdem Du Einspruch eingelegt hast).

    Im übrigen gebe ich denjenigen Recht, die Dich als Würmling bezeichnen.

    Stefan

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich glaub du hast verdammt viel Glück!!!

    bei mir: neunburgerstr.->schwandorferstr!!!!

    dann war mei ding ungültig

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Verfahren muss wegen den Formfehler eingestellt werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    klar ungültig! Den richtigen Tatort nicht erwähnen und die Politesse unglaubwürdig machen! Frag so wie ich dann immer: Man soll dir mal erklären wie eine Straße mit nur 56 Hausnummern eine Nummer 100 haben kann? Der Fehler ist nicht behebbar, die Politesse hat mit dem Knöllchen ja ein Dokument augestellt und die Daten auch so weitergegeben.

    Wo kämen wir dahin wenn jeder sagen würde: Ich meinte aber...

    Es zählt NUR das was schwarz auf weiß da steht, da gibts keine Diskussion bei mir und du hast eben nicht in der neuen Gasse geparkt, fertig!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde es auf jeden Fall darauf ankommen lassen und nachfragen. Du hast ja die Möglichkeit, gegen diese Verwarnung Einspruch zu erheben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Geile Wurmscheisse!

    Ja, vermutlich ist die Verwarnung ungültig.

    .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Einspruch einlegen und Zeugen benennen, Du kannst doch nichts für die Blödheit der Politesse.

    Caro

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