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schlechtes Brunnenwasser??

mehrere Mieter in unserem Miethaus klagen über Bauchschmerzen , kann das an das Brunnenwasser liegen habe jetzt eine Wasser probe ins Labor gegeben zum durchchecken,

wir als Mieter wissen nicht ob dieses haus mit Stadtwasser oder mit Brunnenwasser versorgt wird, wenn es Brunnenwasser ist, was hat der Vermieter dann für pflichten und darf er dann auch noch von uns Wassergeld verlangen ?

Wer kennt sich damit aus ?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Anschluß an das öffentlich Trinkwassernetz ist i.d.R. Pflicht. Brunnenwasser darf normalerweise nicht ohne weiteres als Trinkwasser, wohl aber zur Toilettenspülung und zum Wäschewaschen genutzt werden. Dafür müsste das Haus dann aber zwei getrennte Wasserkreisläufe haben.

    Wassergeld darf er natürlich verlangen, denn er stellt ja Wasser zur Verfügung.

    Ein Anruf bei Eurem örtlichen Wasserversorger/Stadtwerke könnte helfen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was Du tun konntest, hast Du bereits getan - eine Probe ans Labor. Du könntest aber noch bei den Stadtwerken nachfragen, ob Euer Haus an das Versorgungsnetz angeschlossen ist und ob es möglich ist, dass der Eigentümer Brunnenwasser einspeist. Ich kann es mir fast nicht vorstellen, dass so ein Tun legal , geschweige denn möglich ist. Jedenfalls wünsche ich Dir mit Deinem Unterfangen "viel Glück".

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    Brunnenwasser darf der Vermieter euch nicht als Trinkwasser anbieten. Trinkwasser muss immer über das örtliche und kontrollierte Versorgungsnetz gehen.

    Selbst für die Toilette darf es nicht verwendet werden, da dafür Abwassergebühren zu entrichten sind.

    Bevor sie weitere Schritte unternehmen, müssen sie sich 100%ig vergewissern, ob sie mit ihrer Aussage richtig liegen.

    Fragen sie bei ihrem örtlichem, oder städtischem Versorger nach und die Sache ist damit vom Tisch.

    MFG Karun

  • Lumpi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    möglicherweise haben die Mieter durch eine beginnende Influenza Bauchschmerzen - allerdings bei Vermutungen haben dann alle den selben Grund für die Anzeigen - gut ist, dass du die Probe ins Labor gegeben hast - sollte die Probe positiv sein, dann könnt ihr was unternehmen. Allerdings ist Brunnenwasser soweit ich weiß nicht erlaubt

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