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USA Autoimport ohne Zoll & Einfuhrsteuer?

Hi, ich lebe in den USA und werde in ca. 14 Mon. zurueck nach Deutschland kommen. Ich habe gehoert, dass man keinen Einfuhrzoll oder andere Steuern zahlen muss, wenn man im Besitz des Wagens in den USA fuer xx Monate ist. In Deutschland muss man das Auto fuer xx Monate fahren, und kann es dann erst steuerfrei verkaufen. Kennt jemand die genauen details oder Webseiten, die einem das erklaeren?

Danke

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Informiere dich mal auf http://www.zoll.de/ und schreibe eine Mail an den deutschen Zoll. Bevor ich dir hier vielleicht etwas Falsches sage, wäre dies der beste Weg.

    Ansonsten informiere dich auch einmal bei der deutschen Botschaft in DC oder schreibe ebenfalls eine Mail an die deutsche Botschaft.

    Deutsche Botschaft in Washington DC>

    http://www.germany-info.org/

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du mußt das Auto seit mindestens 6 Monaten in persönlichem Besitz und Gebraucht gehabt haben, dann kannst Du es als Umzugsgut nach Deutschland einführen. Dafür benötigst Du:

    - Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt in Deutschland

    - Paßkopie

    - alle Fahrzeugpapiere

    !! Erkundige Dich bei Deinem Autohändler, ob das Fahrzeug in Deutschland zugelassen bzw. umgerüstet werden kann !!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das weiss ich nicht, habe bloss selbst mal ein US-Fahrzeug importieren lassen, ohne dass ich da Wohnsitz hatte. Da habe ich alles bezahlt, war trotzdem ein sehr gutes Geschäft.

    @riverhin: gelten die Strafregelungen auch für in Europa produzierte Fahrzeuge, wie z.B. einen Mercedes E-Klasse-Kombi? Der ist in den USA vergleichsweise günstig zu haben - man kann ihn als US-Einwohner sogar in D ausliefern lassen und bekommt dann 7% Zusatzrabatt...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Autos aus den Staaten importieren ist ein gutes Business. Die Deutschen Fahrzeuge sind drüben günstiger als in Deutschland selbst...

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Setzen wir mal voraus, dein Auto befindet sich in dem Zustand, daß der deutsche TÜV = Technische Überwachungs Verein, die DEKRA oder der Baurat, dein Auto als Verkehrstüchtig für die deutsche STVZO = Straßenverkehrszulassungsordnung und STVO = Straßenverkehrsordnung hält, dann solltest du es ohne weiteres in Deutschland benutzen dürfen, wenn du einen KFZ Brief und Schein bekommen hast, vom Verkehrsamt oder vom Baurat. Natürlich mußt du es in Deutschland noch Versichern, ordnungsgemäß Steuern entrichten.

    KFZ = Kraft Fahr Zeug

    Bei der Einfuhr auch von privatfahrzeugen die seit längerer Zeit im Privatbesitz sind gilt grundsätzlich ein Steuerfreibetrag von 175 €, bis zu diesem Wert des Fahrzeugs darfst du es Steuerfrei einführen, ab 175 € bis 350 € zahlst du eine ermäßigte Einfuhrsteuer von 13,5 % und ab 350 € bis unendlich zahlst du eine Einfuhrsteuer von 19 % zuzüglich einer EU Strafsteuer für eingeführte Kraftfahrzeuge bestimmter Automarken von derzeit 21 % plus eine Zollgebühr von 5 - 20 % des Wertes deines Fahrzeugs, ist der Wert des Fahrzeugs nach Entrichtung der zunächst anfallenden EU Steuer zuzüglich der deutschen Einfuhrsteuer unter 5000 € zahlst du 20 % Zollgebühren, unter 10000 € 10% Zollgebühren und ab 50000 € etwa 5 % Zollgebühren.

    Eine Einfuhr von Gegenständen jeglicher Art ohne Einfuhrsteuer und Zollgebühren ist im Staatsgebiet der EU grundsätzlich nicht erlaubt, auch wenn Deutschland abweichende Regelungen hat werden zumindestens die EU Steuern fällig.

    Seit nun mehr als etwa 5 Jahren befindet sich die EU mit den USA im Handelskrieg, das bedeutet, daß auf bestimmte Artikel eine Strafsteuer fällig wird, sobald irgend ein Artikel in das Staatsgebiet der 27 EU Staaten eingeführt wird. Leider zählen auch Autos dazu, das kannst du nur umgehen wenn bei der Einfuhr das Auto sich nicht in deinem Besitz befindet, dann hat nämlich der Importeur die Kosten zu tragen, die meistens geringere Steuersätze haben als bei Privatpersonen.

    Auch der Deutsche Zoll erhebt Einfuhrsteuern für privatimportierte Autos. Die EU Steuern werden zuerst berechnet, dann die Nationale Einfuhrsteuer, gegebenenfalls noch Luxussteuern und schließlich werden die allgemeinen Bearbeitungszollgebühren berechnet.

    Bei der Einfuhr deines persönlichen Hausstandes, also des Besitzes deiner Möbel und so weiter, die du im Container nach Deutschland mit einführen willst, mußt du für jeden noch so kleinen Artikel im Container mußt du eine Zollinhaltserklärung schreiben, wo alle privaten und persönlichen Artikel aufgeführt sind, beachte bitte die korrekte Datumsschreibweise in der Zollinhaltserklärung:

    Tag, Monat, Jahr z.B. der 8. Januar 2009 wird in der Zollinhaltserklärung wie folgt geschrieben 08.01.2009 !

    Es ist leider wichtig dieses hier zu bemerken, weil es sonst beim Deutschen Zoll zu verzögerungen bei der Einfuhr kommen kann, es ist auch schon beim Export vorgekommen, daß ganze Containerladungen wegen einer Falsch verfaßten Zollinhaltserklärung zum Absender zurückgeschickt wurden, nur weil die Datumsschreibweise nicht dem Datumsformat von 1870 entsprach. Ich habe mich des öfteren mit den deutschen Zollbehörden diesbezüglich mehrfach, beruflich bedingt, auseinandersetzen dürfen, die haben sich dann in einem sechsseitigem Schreiben darüber ausgelassen wie Formgerecht eine Zollinhaltserklärung auszusehen hat, damit der deutsche Zoll seine Arbeit aufnehmen kann.

    Beim Import des Autos mußt du mitangeben, wann du es erworben hast, wo, in welchem Land es wann gebaut worden ist, alle technischen Daten sind mitanzugeben. Du mußt gegebenenfalls um eine Einfuhrerlaubnis ersuchen, die amerikanischen Papiere von einem zugelassenen Übersetzer vorher übersetzen lassen, die Zertifikate dann von der Deutschen Botschaft auf Authentität (Echtheitsprüfung) prüfen lassen, der Botschafts- oder Konsularbeamte muß die Papiere bestempelt und unterschrieben haben.

    Ab deutscher Grenze mußt du für dein Auto die Jahreskraftfahrzeugsteuer vorher entrichtet haben, ebenso mußt du ab deutsche Grenze zumindestens eine deutsche Haftpflichtversicherung bezahlt haben bevor das Auto dir ausgehändigt wird.

    Eine Neuerung gibt es allerdings, denn ab dem 1.1.2009 wird die Kraftfahrzeugsteuer nach dem Spritverbrauch deines Wagens, also nach dem Hubraum und nicht wie bisher nach PS oder KW berechnet, das kann für unwirtschaftliche Autos aus US Produktion eine erhebliche Mehrbelastung darstellen.

    Einzige Ausnahme bilden Fahrzeuge, die Bauartbedingt nicht schneller als 25 Km/h (15.6 mph) fahren können, die werden weiterhin steuerlich nach PS oder KW berechnet.

    http://www.zoll.de/

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