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***** fragte in GesundheitSonstiges - Gesundheit · vor 1 Jahrzehnt

Folgendes...?

Durch eine Krankheit bin ich nun 30% Behindert. Habe keinen Job und musste mich deswegen freiwillig versichern lassen da ja Frauen öfter zum Arzt mal müssen, die Beiträge werden von meinem Freund jeden Monat bezahlt.

Nun die Frage, ist das Rechtens? Wenn man nix hat kann man doch nichts zahlen. Hätte ich jetzt nicht vielleicht Anspruch auf irgendwelche Leistungen von der KV durch die Behinderung?

Bitte nur antworten wer sich damit etwas auskennt, danke.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich kann DIr nur Raten, Dich gut beraten zu lassen.

    Nimm doch mal hiermit Kontakt auf; http://www.lebenshilfe.de/

    die können Dir auch bei Rechtlichen Fragen helfen.

    Alles Gute

    BIne

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du keine gar eigenen Einkünfte hast (auch keine Renten oder so), dann hast du grundsätzlich Anspruch auf Sozialleistungen. Da gehört die KV dazu. Dazu musst du bei dem zuständigen Sozialamt, oder wie immer das in deiner Stadt heißt einen Antrag stellen.

    Aber vorsicht: wenn Du mit Deinem Freund zusammen in einer Wohnung lebst, kann es sein, dass ihr als Bedarfsgemeinschaft zusammengefasst werdet. somit wäre sein Einkommen dann das Haushaltseinkommen.

    Du hast aber nach dem Sozialgesetzbuch, Band X einen Anspruch auf beratung in solchen Fragen. Mach darum einen Termin mit dem zuständigen Amt aus, die sind verpflichtet dir Deine Ansprüchen auszurechnen. Schlimmstenfalls stellst du dann halt keinen Antrag und alles bleibt wie es ist

    Quelle(n): Ich arbeite im Amt
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