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Ab welchem Alter verlieren Menschen ihr Recht auf Privatsphäre?
...ab wann können andere mit uns machen, was sie wollen?
22 Antworten
- vor 1 Jahrzehnt
An sich nie. BloÃ, wer sich nicht mehr selbst versorgen kann, wird bis auf weiteres damit leben müssen. Oder ist die Alternative, Menschen in ihrer Pis... und Schei... - in aller gewahrten Privatsphäre - krepieren zu lassen, besser?
- vor 1 Jahrzehnt
ab dem Tag wo du ins Altersheim abgeschoben wirst den dort wirst du behandelt wie der letzte Dreck.
- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sobald man in einem Altersheim oder Pflegeheim untergebracht ist und nicht mehr seine alltäglichen Sachen selbst verrichten kann.
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- vor 1 Jahrzehnt
Bedrückende Frage und Vorstellung.
Hat weniger mit dem Alter, als vielmehr damit zu tun :
- wenn ich geistig und körperlich nicht mehr in der Lage bin, mich zu wehren
- wenn niemand da ist, der dann meine Rechte erfolgreich vertritt
Schreckliche Vorstellung !!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ein Recht auf Privatsphäre gibt es in keinem 'Alter' bzw. kann in jedem Alter ganz unkompliziert verletzt werden.
Eine 'Privatshpäre' sind seltene und glückliche Momente des Alleinseins, wenn gerade keiner einzudringen versucht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Genau genommen hat man ein Recht auf Privatsphäre nur in den eigenen vier Wänden, und das auch nur beschränkt. Ich möchte das Recht auf Eigenbestimmung seiner Privatsphäre nicht an einem best. Alter festmachen, sondern an der Gesundheit des Menschen. Man kann diese Recht ganz leicht verlieren, bestes Beispiel Britney Spears
- reGnauLv 7vor 1 Jahrzehnt
Niemals wie ich finde, aber leider sieht das im grossen und ganzen dann anders aus, wenn z.B. viele Menschen auf wenig Quadratmetern Wohnraum zusammengepfercht werden und spätestens dann, wenn man ins Altersheim abgeschoben wird.
- rulahLv 5vor 1 Jahrzehnt
sollte man nie verlieren. aber wenn man krank oder alt/dement ist, dann hat man ja möglicherweise auch nicht mehr die möglichkeit, oder die kraft, sein recht einzufordern.
- spencerLv 6vor 1 Jahrzehnt
Vom rein rechtlichen her zu keiner Zeit. Das Alter stellt dabei eine untergeordnete Rolle dar.
Bist du nicht mehr in der Lage deine lebenserhaltenden Notwendigkeiten selbst zu erledigen und/oder entmündigt worden, kann dieses Recht eingeschränkt werden. Letzteres jedoch nur auf Beschluss eines ordentlichen Gerichts nach einem sehr komplizierten und umfangreichen Verfahren.
Was die Problematik Altersheim betrifft, stellt grade die Frage der Privatsphäre, deren unerlaubte Einschränkung bzw. Aufhebung ein sehr heikles Thema dar. Bereits der Aufbau vieler Alters- oder Alten- oder Pflegeheime gleicht eher einem RentnerschlieÃfach als einer humanitären Einrichtung. Aber es zeigt deutlich die Abartigkeit und Perversität unserer Wegwerftgesellschaft.
Damit sich die nochjungen Menschen nicht dessen besinnen, dass es die nunälteren Menschen waren die ihnen das gute Leben aufgebaut haben, werden auch stetig die Diskussionen zur Rentenerhöhung sowie der sogenannten Generationskonflikt wieder aktiviert.
Vieleicht sollten wir uns mal fragen "Cui bono ?" (Wem nützt es ?)