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Ist ein Kaufvertrag entstanden?

Ist ein Kaufvertrag entstanden wenn ich mit meinem Vertragspartner per Telefon abspreche das ich einen PC kaufe, er mir hierdrauf hin einen Vertrag zuschickt welchen ich unterzeichne und Rücksende. Der Poststempel ist der 10 als ich diesen abschickte, der Ankunftstermin beim Verkäufer der 12. Der Verläufer ruft jedoch am 11 an und sagt er kann nicht mehr liefern. Hätte der Käufer theoretisch ein Recht auf Lieferung? Hat der Verkäufer schon seine Willenserklärung mit der Zusendung des Vertrages gemacht oder machte der Käufer den ersten Schritt mit der Unterzeichnung?

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Kaufvertrag ist schon zustande gekommen, als er dir den Verkauf mündlich zugesagt hat. Du kannst also auf den Verkauf bestehen, nur leider kannst du es schwer beweisen...

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Leider wurde bisher viel Unsinn geschrieben.

    Empfundenes Recht ist leider nicht immer geltendes Recht.

    Ein Vertrag, also auch ein Kaufvertrag, ist eine beiderseitige Willenserklärung. Der Kaufvertrag wäre dann zustandegekommen, wenn dir der Verkäufer die gewünschte Ware zusendet und du von deinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch machst, bzw. die Frist hierfür abgelaufen ist, oder du die Ware bezahlt hast.

    Ich gehe davon aus, dass heutzutage jeder Kaufvertrag Klauseln enthält, die auch dem Verkäufer unter gewissen Gesichtspunkten ein Rücktrittsrecht einräumen.

    Anderes Beispiel:

    Du siehst beim Stadtbummel im Schaufenster einen PC, ausgepreist für 99,90 Euro. Du gehst sofort hinein und willst das Teil haben. Der Verkäufersagt jedoch sorry, soll 999,00 Euro heißen. Du hast kein Recht auf den PC, weil der Vertrag noch nicht zustande gekommen ist.

    Oder er verkauft ihn dir nicht, weil es sein letzter ist und er ihn als Ausstellungsstück behalten möchte.

    Oder er will ihn dir nur ohne DVD-Laufwerk und ohne Betriebssystem verkaufen.

    Egal, der Vertrag kommt erst durch Annahme eines Angebotes zustande, wobei Form und Umfang des Angebotes bis zur beiderseitigen Willenserklärung im Rahmen geltenden Rechts frei verhandelbar sind.

    Das alte Ammnmärchen, ein Verkäufer müsse unter allen Umständen die Ware verkaufen, wie er sie angeboten hat, ist zwar weit verbreitet, ist aber grundweg falsch.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Erst einmal schreibst du nicht ob im Vertrag eine sogenannte Freizeichnunsklausel steht. Also so etwas wie "Angebot freibleibend", "Lieferung so lange Vorrat reicht", "Preisänderungen vorbehalten" etc. Dies wäre sehr wichtig.

    Zweitens schreibst du nicht ob der Verkäufer bereits unterschrieben hatte oder nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schreck lass nach!

    Sorry, aber Leute die definitv keinerlei juristisches Fachwissen vorzuweisen haben sollten sich hüten solche Fragen zu beantworten.

    Lt. geltendem Recht kommt ein Vertrag zustande wenn zwei übereinstimmende Willensäußerungen sich begegnen.

    Falls du auf Lieferung bestehst muss auch geliefert werden, denn die Absage traf bei dir später ein als die Zusage der Lieferabsicht.

    Falls du weitere Fragen dazu hast mail mich an.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und Du ein Unterschiebens Formular an den Verkäufer zurück geschickt hast und auf Deiner Kopie die Unterschrift vom Verkäufer bereits drauf steht, dann ist er normalerweise verpflichtet, Dir das Gerät zu liefern und muss es eben woanders her besorgen.

  • Jan C
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein zugeschickter und vom Käufer akzeptierter Vertrag ist selbstverständlich ein Kaufvertrag - das würde sogar bei einem schriftlichen Angebot des Verkäufers der Fall sein, welches man akzeptiert.

    Es kommt dabei auch stark auf die Geschäftbedingungen an, das berühmte klein gedruckte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Kaufvertrag ist wie schon gesagt schon am Telefon entstanden. Nur ist das schwer zu beweisen. Aber der Verkäufer hat ja einen Vertrag zu geschickt, den er vermutlich schon unterschrieben geschickt hat. Damit ist der Kaufvertrag entstanden und man kann auf seiner Ware bestehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Kaufvertrag kommt erst mit dem Emfang des unterzeichneten Kaufvertrages beim Verkäufer zustande. Vorher war es ein Angebot. Ein Kauf (Eigentumserwerb) kommt durch Einigung und Übergabe der Kaufsache und Bezahlung der Kaufsumme zustande.

    Quelle(n): § 433 ff. BGB
  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo ich glaube es gibt sowas wie ein rücktrittsrecht innerhalb von 3 oder sechs wochen,

  • vor 1 Jahrzehnt

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