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Wann ist das Verbreiten von Wissen über eine Person Verleumdung?

Mich würde mal interessieren ob es auch Verleumdung ist wenn ich die (unangenehme/unschöne) Wahrheit über jemanden z.B. in der Nachbarschaft verbreite.

Falls ja, mit welcher Strafe ist zu rechnen wenn es zu einer Anzeige kommt?

Ich weiss die Frage klingt total unsympathisch aber leider weiss ich mir im Moment nicht anders zu helfen :-(

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Verleumdung ist es nur wenn du Lügen verbreitest überlege aber noch mal ob du das wirklich tun willst also mindestens eine Nacht drüber schlafen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du die Wahrheit sagst und das auch beweisen kannst, ist es keine Verleumdung und mit Strafe ist nicht zu rechnen. Trotzdem will es gut überlegt sein, denn jeder liebt den Verrat, aber keiner den Verräter! Sprich: jeder wird sich daran ergötzen, was du erzählst, aber ob man dich mögen wird....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich weiß ja nicht, was du erzählen möchtest. Auf jeden Fall solltest du das in irgendeiner Weise beweisen oder nachweisen können, was du ausplauderst. Wenn du das nicht nachweisen kannst, dann kann derjenige dich zwar Anzeigen, aber wenn du bisher nicht "aufgefallen" bist, dann wäre keine hohe Strafe zu erwarten.

    Aber erstmal überlegen, ob sich der Ärger lohnt....und ob du das wirklich nachweisen kannst....

  • vor 1 Jahrzehnt

    verleumdung ist immer mit einer lüge oder unwahrheiten verbunden.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Lass es sein, mach es nicht. Irgend wann bekommt man ein Echo zurück. Und denke mal daran das es bei allem Hass so etwas wie Moral und Anstand gibt. Lass letzteres über dich Siegen. Wirst sehen du fühlst dich wohler.

    By. ,

  • vor 1 Jahrzehnt

    besser du fragst uns mal nach alternativen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    §186 StGB:

    „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

    Quelle(n): StGB
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es kein Wissen mehr ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du über eine Person nachweislich etwas erzählst, dass auf Wahrheit beruht, kann Dir keiner was.

    Wenn Du aber eine Behauptung verbreitest, bewusst unwahrer Tatsachen, welche geeignet sind, einen anderen verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herab zu würdigen oder einen Kredit zu gefährden, dann ist das strafbar nach § 187 StGB

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du es beweisen kannst, ist es keine Verleumdung....

    sonst ist es eine Lüge und kannst bestraft werden

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