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Brauch mal eben schnell eielt sehr Hilfe, Arbeitsamt Wohngeld....siehe unten?
Also ich vermiete ja in meiner Wohnung ein Zimmer, mit Bad, Küche, aber in den antrag con den Mädel steht wohnung oder Zimmer, ja wie zählt das nun mit Küche und Bad? wir teilen uns das ja?
oder sollte ich Küche und Bad aus den Mietvertrag rausnehmen?
Danke für eure Hilfe eielt sehr,
Achja da steht noch
Im Zimmer/Wohnung wohnen_______Personen,
muß ich mich da mit eintragen? wäre aber beschiß weil die mich ja dann mitrechnen?
Danke Ela bist ein Schatz......
Ähm...Ela....belassen wir es bei einen danke und denken uns das Schatz weg, danke für deine schnelle hilfe.....
Danke auch an alle anderen, für ihre schnelle Hilfe, habe jetzt alles fertig, und düse schnell zur Post.
Dankeschön!
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja, klar, nimms doch einfach raus.
Oder ev. nur Küchen-und Badbenutzung reinschreiben.
In dem Zimmer wohnt 1 Person.
- vor 1 Jahrzehnt
ein Zimmer mit Bad/ Küchen Benutzung. Wenn sie nen untermietvertrag hat, keine anderen bewohner eintragen, wenn isie dein mietvertrag beim amt vorlegt, musst du ein mitbewohner eintragen
- SternchenLv 4vor 1 Jahrzehnt
Nur das Zimmer zählt, du darfst dich nicht mit rein schreiben, und dann wie schon gesagt wurde Küche und Badnutzung mit rein schreiben, aber das ist ja eigentlich normal!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Streich das Wohnung und belass es bei Zimmer. Wenn du auf der absolut sicheren Seite sein willst, dann schreib doch handschriftlich in den Vertrag rein, daß Küche, Bad und WC vom Mieter mitbenutzt werden und wie ihr euch die (Neben-)Kosten teilt. Das ist zwar kompliziert und sieht doof aus, aber es hilft, Mißverständnisse auszuschließen.
Quelle(n): Hatte ich mal so, als ich in einer WG gewohnt habe. Als es Probleme mit dem Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung. Zum Glück hatte ich das drinstehen. - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich würde Wohnung durchstreichen und bei Zimmer 1 eintragen. Denn in dem Zimmer wohnt dann ja nur die 1 Person. Und das Küche und Bad dann mitbenutzt werden ist klar. Als Zusatz würde ich dann noch dazuschreiben, dass Bad und Küche geteilt werden.
Küche und Bad zählt man nicht zu den Zimmern. Sieht man ja auch immer bei den Wohnungsangeboten. Deswegen steht da dann 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad usw.
- Dietmar ILv 4vor 1 Jahrzehnt
Raus nehmen,vermietest Du ja nicht sondern nur Mitbenutzung
in mündliche Vereinbarungen eintragen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
im mietvertrag muss stehen wieviele zimmer sie bewohnt plus die hälfte von küche, bad und anderen gemeinsam genutzen räumen. und dasselbe schreibt man dann auch in den wohngeldantrag
- bretLv 4vor 4 Jahren
hallo wenn du die pille nimmst da musste eine pause einhalten.jeden monat,und wärend der pausen da sollte deine periode eintreten.In den pausen da würde ich ein kondom benutzen,ich meine du hast da schutz aber guy weiss nie.Wenn du seid zwei wochen deine tage hast,das hört sich ganicht intestine an,vielleicht verträgst du die pille nicht. Gehe mal lieber zu deinem frauenarzt erzähle es im. viel glück