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Abmahnung trotz Kündigung?!?
Ich habe bei meiner Firma,Zeitarbeit,am 05 morgens meine Kündigung persönlich abgegeben!Da ich noch in der Probezeit war konnte ich täglich kündigen!Sie hatten eigentlich auch erst für den nächste Tag arbeit für mich!
Am nächsten Tag bekam ich eine Abmahnung da ich mich angeblich nicht bei der Firma gemeldet hätte,ich war ja da und habe gekündigt!Muss ich jetzt widerspruch gegen die Abmahnung einlegen die wollen mir wahrscheinlich nur nicht mein Geld aus zahlen!
Man hat bei einem Arbeitsvertrag in der Probezeit nur einen Tag Kündigungsfrist und nicht wie so mancher hier schreibt 14 Tage!
12 Antworten
- yocartyLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Auch in der Probezeit hat man einen Kündigungsfrist, es sei denn ist vertraglich anders geregelt. Die Abmahnung bezieht sich wahrscheinlich auf das unentschuldigte Fehlen. Steht in einer korrekten Abmahnung drin. Z. B.: Ihnen wird folgendes Fehlverhalten vorgeworfen, sie sind unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen.
Steht kein Grund für die Abmahnung im Schreiben, ist sie ungültig und muss aus der Personalakte entfernt werden. Geld gibt es nur für die Tage der Anwesenheit. Für den Tag wo die Kündigung persönlich abgegeben und direkt wieder nach Hause gegangen wurde, bekommt man natürlich keinen Lohn bezahlt. Es sei denn, man hat den Tag über gearbeitet.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
eine Abmahnung hat nichts mit Lohnzahlung zutun!Und da du ja gekündigt hast müssen sie Dir auch bis zu dem tag(kündigungsfrist ende) geld zahlen.Aber ZAFs mich wundert garnichts mehr.
- palmenhexeLv 4vor 1 Jahrzehnt
Du solltest auf jeden Fall widersprechen, denn keine Reaktion gilt als stillschweigende Akzeptanz.
- vor 1 Jahrzehnt
Hast du schriftlich gekündigt oder nur mündlich?
Wenn du schriftlich gekündigt hast ist die Abmahnung nur Blödsinn und hat keine weiter Auswirkung für dich!
Von einer schriftlichen Kündigung hast du sicher noch eine Kopie und hast dir der Erhalt deiner Kündigung auch durch eine Unterschrift bestätigen lassen!?
Sieht es allerdings so aus als hätte dich die Firma ab-gemahnt und spricht dir dann die Kündigung aus,könntest du Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen!
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- vor 1 Jahrzehnt
Du brauchst nicht widersprechen. Die Abmahnung soll dich an dein "schlechtes" Verhalten erinnern und dir deutlich machen, dass du, wenn du nochmals entsprechendes Verhalten an den Tag legst, gekündigt wirst.
Ich denke, eine Hand wusste nicht, was die andere macht und aus diesem Grunde wirst du eine Abmahnung aus einer anderen Stelle erhalten haben als von der Stelle, wo du deinen Kündigung abgegeben hast. Aber wenn du lachen willst, solltest du noch einmal anfragen, aus welchem Grund du abgemahnt wurdest,...
- vor 1 Jahrzehnt
dun hast auch bei probezeit eine 14tägige kündigungsfrist an die du gebunden bist. dein verhALTEN WART ALSO NICHT KORECKT: LESE IMMER DIE VERTRÃGE DIE DU UNTERSCHREIBST: EVENTUELL KANN DIR EINE VERTRAGSSTRAFE AUFGEBRUMMT WERDEN WEIL DU DAS ARBEITSVERHÃLTNIS NICHT ANGETZRETEN HAST:
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
In der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Die gesetzliche Kündigungsfrist findest du im BGB § 622 Absatz 3.
Hast du schriftlich oder mündlich gekündigt? Eine mündliche Kündigung ist nicht zulässig. Es gilt die Schriftform, wobei hier die elektronische Form ausgeschlossen ist. Siehe BGB § 623
- yolLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wichtig: hast Du Dir ein Exemplar Deiner Kündigung gegenzeichnen bzw. den Erhalt bestätigen lassen? Das ist sehr wichtig bei einem eventuellen späteren Prozess.
Dann die Frage, ob Du Deinen Vertrag sozusagen "vor dem ersten Tag" gekündigt hast. Da musst Du Dir den Vertrag genau durchlesen - oft enthält der eine Klausel, dass dies nicht möglich ist. Diese Klausel ist m.W. legal und legitim und wird auch von den Arbeitsgerichten anerkannt.
Wenn Du jedoch schon Deinen "Dienst" in den letzten Tagen/Wochen angetreten hast, ist Deine Kündigung OK. Aber auch die Abmahnung der Firma - warum auch immer - ist möglich. Du solltest dagegen schriftlich Einspruch erheben (wegen Zeugnis). Andererseits können die Dir eh nicht mehr viel und wenn Du in der Probezeit gekündigt hast, erhältst Du sowieso nur ein unqualifiziertes Zeugnis.
Mein Tipp: wenn Du schon Einsätze in Unternehmen hattest, lass Dir von denen eine Empfehlung oder eine Art Zeugnis schreiben. Die meisten tun das und es macht sich sehr gut bei Bewerbungen.
- ischdemLv 6vor 1 Jahrzehnt
kündigung und abmahnung sind zwei verschiedene schuhe -
melden auf der einsatzstelle ist deine pflicht .-
zeitarbeitsbüro ist nicht deine einsatzstelle
warum abmahnung ?
wenn sie deiner meiner ungerechtfertig ist -
lege widerspruch ein -schriftlich -
schon wegen späterer probleme mit dem gericht
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Exakt, Widerspruch einlegen und mit gerichtlichen Schritten drohen.