Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenBeruf & KarriereRecht · vor 1 Jahrzehnt

Abmahnung trotz Kündigung?!?

Ich habe bei meiner Firma,Zeitarbeit,am 05 morgens meine Kündigung persönlich abgegeben!Da ich noch in der Probezeit war konnte ich täglich kündigen!Sie hatten eigentlich auch erst für den nächste Tag arbeit für mich!

Am nächsten Tag bekam ich eine Abmahnung da ich mich angeblich nicht bei der Firma gemeldet hätte,ich war ja da und habe gekündigt!Muss ich jetzt widerspruch gegen die Abmahnung einlegen die wollen mir wahrscheinlich nur nicht mein Geld aus zahlen!

Update:

Man hat bei einem Arbeitsvertrag in der Probezeit nur einen Tag Kündigungsfrist und nicht wie so mancher hier schreibt 14 Tage!

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auch in der Probezeit hat man einen Kündigungsfrist, es sei denn ist vertraglich anders geregelt. Die Abmahnung bezieht sich wahrscheinlich auf das unentschuldigte Fehlen. Steht in einer korrekten Abmahnung drin. Z. B.: Ihnen wird folgendes Fehlverhalten vorgeworfen, sie sind unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen.

    Steht kein Grund für die Abmahnung im Schreiben, ist sie ungültig und muss aus der Personalakte entfernt werden. Geld gibt es nur für die Tage der Anwesenheit. Für den Tag wo die Kündigung persönlich abgegeben und direkt wieder nach Hause gegangen wurde, bekommt man natürlich keinen Lohn bezahlt. Es sei denn, man hat den Tag über gearbeitet.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    eine Abmahnung hat nichts mit Lohnzahlung zutun!Und da du ja gekündigt hast müssen sie Dir auch bis zu dem tag(kündigungsfrist ende) geld zahlen.Aber ZAFs mich wundert garnichts mehr.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du solltest auf jeden Fall widersprechen, denn keine Reaktion gilt als stillschweigende Akzeptanz.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast du schriftlich gekündigt oder nur mündlich?

    Wenn du schriftlich gekündigt hast ist die Abmahnung nur Blödsinn und hat keine weiter Auswirkung für dich!

    Von einer schriftlichen Kündigung hast du sicher noch eine Kopie und hast dir der Erhalt deiner Kündigung auch durch eine Unterschrift bestätigen lassen!?

    Sieht es allerdings so aus als hätte dich die Firma ab-gemahnt und spricht dir dann die Kündigung aus,könntest du Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen!

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du brauchst nicht widersprechen. Die Abmahnung soll dich an dein "schlechtes" Verhalten erinnern und dir deutlich machen, dass du, wenn du nochmals entsprechendes Verhalten an den Tag legst, gekündigt wirst.

    Ich denke, eine Hand wusste nicht, was die andere macht und aus diesem Grunde wirst du eine Abmahnung aus einer anderen Stelle erhalten haben als von der Stelle, wo du deinen Kündigung abgegeben hast. Aber wenn du lachen willst, solltest du noch einmal anfragen, aus welchem Grund du abgemahnt wurdest,...

  • vor 1 Jahrzehnt

    dun hast auch bei probezeit eine 14tägige kündigungsfrist an die du gebunden bist. dein verhALTEN WART ALSO NICHT KORECKT: LESE IMMER DIE VERTRÄGE DIE DU UNTERSCHREIBST: EVENTUELL KANN DIR EINE VERTRAGSSTRAFE AUFGEBRUMMT WERDEN WEIL DU DAS ARBEITSVERHÄLTNIS NICHT ANGETZRETEN HAST:

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

    Die gesetzliche Kündigungsfrist findest du im BGB § 622 Absatz 3.

    Hast du schriftlich oder mündlich gekündigt? Eine mündliche Kündigung ist nicht zulässig. Es gilt die Schriftform, wobei hier die elektronische Form ausgeschlossen ist. Siehe BGB § 623

  • yol
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wichtig: hast Du Dir ein Exemplar Deiner Kündigung gegenzeichnen bzw. den Erhalt bestätigen lassen? Das ist sehr wichtig bei einem eventuellen späteren Prozess.

    Dann die Frage, ob Du Deinen Vertrag sozusagen "vor dem ersten Tag" gekündigt hast. Da musst Du Dir den Vertrag genau durchlesen - oft enthält der eine Klausel, dass dies nicht möglich ist. Diese Klausel ist m.W. legal und legitim und wird auch von den Arbeitsgerichten anerkannt.

    Wenn Du jedoch schon Deinen "Dienst" in den letzten Tagen/Wochen angetreten hast, ist Deine Kündigung OK. Aber auch die Abmahnung der Firma - warum auch immer - ist möglich. Du solltest dagegen schriftlich Einspruch erheben (wegen Zeugnis). Andererseits können die Dir eh nicht mehr viel und wenn Du in der Probezeit gekündigt hast, erhältst Du sowieso nur ein unqualifiziertes Zeugnis.

    Mein Tipp: wenn Du schon Einsätze in Unternehmen hattest, lass Dir von denen eine Empfehlung oder eine Art Zeugnis schreiben. Die meisten tun das und es macht sich sehr gut bei Bewerbungen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    kündigung und abmahnung sind zwei verschiedene schuhe -

    melden auf der einsatzstelle ist deine pflicht .-

    zeitarbeitsbüro ist nicht deine einsatzstelle

    warum abmahnung ?

    wenn sie deiner meiner ungerechtfertig ist -

    lege widerspruch ein -schriftlich -

    schon wegen späterer probleme mit dem gericht

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Exakt, Widerspruch einlegen und mit gerichtlichen Schritten drohen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.