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Betr.Grundsteuer?

Welchen Einfluß hat mein Gewerbe ( Onlinehandel) mit Sitz im eigenen Haus auf die Grundsteuer. Erhöht sich in diesem Fall die Grundsteuer ??? und wenn ja um wieviel ??? ( Es werden 15 % Fläche des Wohnraumes steuerlich geltend gemacht )

Danke für jede Antwort.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Solange das EFH bewertungsrechtlich noch ein EFH bleibt, ändert sich die Grundsteuer auch durch die gewerbl. Teilnutzung nicht. Ein Grundstück gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu gewerblichen Zwecken mitbenutzt wird und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dies dürfte bei einem Onlinehandel zutreffen.

    Würde die gewerbliche Nutuzung die Eigenart derart verändern, dass kein typisches EFH mehr vorliegt, würde ein gemischt genutztes Haus draus, mit der Folge, dass a) sich der Einheitswert ändert (da nach Ertragswert berechnet für gewerbliche Zwecke ein andere Mietwert angesetzt wird, als für Wohnzwecke) und b) die Steuermesszahl einheitlich 3,5 v.T. vom (kompletten) Einheitswert beträgt (beim EFH sind es 2,6 v.T. für die ersten 38.346,- € und 3,5 v.T. für den übersteigenden Teil des Einheitswertes).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frage einen Anwalt oder Steuerberater.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Überhaupt keinen!

    Die Grundsteuer richtet sich nach dem Mietwert des Hauses, egal was Du da treibst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mit der Grundsteuer hat das Kleingewerbe nichts zu tun.

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