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Wie kann man jemannd Hausverbot erteilen?

Update:

nur in meiner Wohnung

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    In dem Du das Hausverbot deutlich und unmißverständlich vor Zeugen aussprichst. Verfasse ein Schreiben, in dem Du dies noch einmal deutlich machst, fertige eine Kopie davon und schicke diesen Brief per Einschreiben mit Rückschein an die betreffende Person. Hebe Dir die Kopie und den Rückschein gut und jederzeit griffbereit auf. Wenn sich diese Person nicht daran hält, kannst Du die Polizei rufen. Wenn Du den Beamten dann auch noch die Kopie und den Rückschein vorlegen kannst, hat diese Person gar keine Chance mehr gegen Dich. Weil sie dann Hausfriedensbruch begeht, was strafbar ist.

    Noch was, Du mußt keinen Grund haben um Hausverbot zu erteilen. Wenn Dir die Nase dieser Person nicht gefällt, voder Du glaubst, die Lippe ist zu dick, bzw. der Pickel unter dem Auge stört dich, kannst Dz das auch. Ich hab das mal in einem Wal - Mart - Center mitbekommen, da hat der Geschäftsführer einen von der Polizei des Platzes verweisen lassen.

    Gruß Rosario

  • vor 1 Jahrzehnt

    Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Eindringens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder innerhalb des befriedeten Besitztums eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt. Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grundsatz her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten o. Ä. gebunden.

    Der Verstoß gegen ein Hausverbot erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§123 StGB).

    Wie du es erteilst ist dir frei gestellt,besser ist es aber das Ganze schriftlich zu machen.

    Quelle(n): Berufserfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    In dem Du demjenigen einfach sagst: "Hiermit erteile ich Dir ab sofort Hausverbot" oder "Du oder Sie dürfen ab sofort dieses Haus nicht mehr betreten".

    Wenn derjenige es trotzdem tut und sich nicht daran hält, kannst Du die Polizei rufen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wörtlich, und bei Nichteinhalten sofort die Polizei rufen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Rausschmeißen und nachrufen : "Ab jetzt Hausverbot!"

    Nachfragen, ob er´/sie es verstanden hat.

    Viel Glück!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mündlich, unter Zeugen oder schriftlich aushändigen bzw. zusenden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt rechtlich verbindlich kein Hausverbot.

    Du könntest es schriftlich mitteilen, aber wie gesagt, eine juristische Grundlage gibt es dafür leider nicht.

    Der Tatbestand des Hausfriedensbruches liegt übrigens erst vor, wenn der Betroffene nach der Aufforderung zum sofortigen Verlassen des Hauses/der Wohnung nicht geht, nachdem er sich unautorisiert Zutritt verschafft hat (auf jede andere Weise als von Dir herieingelassen).

    Ich hoffe, ich konnte helfen :)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur in deiner eigenen Wohnung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    einfach sagen:"Hier kommst Du mir nicht mehr rein"!

    Es ist immer das beste die Wahrheit zu sagen.

    Manch einer fühlt sich verletzt,aber wie sonst soll derjenige denn wissen was Sache ist?

    Es kommt auch auf die Person an,wie man das sagt.

    Liebe grüße

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz einfach. Ey, du kommst hier net rein. Und morgen auch nicht, sonst kriegst auf fresse.

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