Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Wie kann man jemannd Hausverbot erteilen?
nur in meiner Wohnung
12 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
In dem Du das Hausverbot deutlich und unmißverständlich vor Zeugen aussprichst. Verfasse ein Schreiben, in dem Du dies noch einmal deutlich machst, fertige eine Kopie davon und schicke diesen Brief per Einschreiben mit Rückschein an die betreffende Person. Hebe Dir die Kopie und den Rückschein gut und jederzeit griffbereit auf. Wenn sich diese Person nicht daran hält, kannst Du die Polizei rufen. Wenn Du den Beamten dann auch noch die Kopie und den Rückschein vorlegen kannst, hat diese Person gar keine Chance mehr gegen Dich. Weil sie dann Hausfriedensbruch begeht, was strafbar ist.
Noch was, Du mußt keinen Grund haben um Hausverbot zu erteilen. Wenn Dir die Nase dieser Person nicht gefällt, voder Du glaubst, die Lippe ist zu dick, bzw. der Pickel unter dem Auge stört dich, kannst Dz das auch. Ich hab das mal in einem Wal - Mart - Center mitbekommen, da hat der Geschäftsführer einen von der Polizei des Platzes verweisen lassen.
Gruß Rosario
- ascalon2607Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Eindringens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder innerhalb des befriedeten Besitztums eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt. Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grundsatz her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten o. Ã. gebunden.
Der Verstoà gegen ein Hausverbot erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§123 StGB).
Wie du es erteilst ist dir frei gestellt,besser ist es aber das Ganze schriftlich zu machen.
Quelle(n): Berufserfahrung - vor 1 Jahrzehnt
In dem Du demjenigen einfach sagst: "Hiermit erteile ich Dir ab sofort Hausverbot" oder "Du oder Sie dürfen ab sofort dieses Haus nicht mehr betreten".
Wenn derjenige es trotzdem tut und sich nicht daran hält, kannst Du die Polizei rufen.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
RausschmeiÃen und nachrufen : "Ab jetzt Hausverbot!"
Nachfragen, ob er´/sie es verstanden hat.
Viel Glück!
- vor 1 Jahrzehnt
Es gibt rechtlich verbindlich kein Hausverbot.
Du könntest es schriftlich mitteilen, aber wie gesagt, eine juristische Grundlage gibt es dafür leider nicht.
Der Tatbestand des Hausfriedensbruches liegt übrigens erst vor, wenn der Betroffene nach der Aufforderung zum sofortigen Verlassen des Hauses/der Wohnung nicht geht, nachdem er sich unautorisiert Zutritt verschafft hat (auf jede andere Weise als von Dir herieingelassen).
Ich hoffe, ich konnte helfen :)
- Big SpeedyLv 5vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
einfach sagen:"Hier kommst Du mir nicht mehr rein"!
Es ist immer das beste die Wahrheit zu sagen.
Manch einer fühlt sich verletzt,aber wie sonst soll derjenige denn wissen was Sache ist?
Es kommt auch auf die Person an,wie man das sagt.
Liebe grüÃe
- vor 1 Jahrzehnt
Ganz einfach. Ey, du kommst hier net rein. Und morgen auch nicht, sonst kriegst auf fresse.