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OHG Anmeldung doppelt bezahlen?
Meine Frage, ich habe eine OHG angemeldet, wir sind zwei Gesellschafter und mussten doppelte Anmeldegebuehren an die Stadt (Niedersachsen) zahlen, ist das richtig und gibt es eine Gesetzesgrundlage dafuer???
2 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bei Personengesellschaften (GbR oder BGB-Gesellschaft sowie OHG) muss nach den gewerberechtlichen Vorschriften jeder Gesellschafter eine auf die Gesellschaft lautende Gewerbeanmeldung abgeben, weil die Gesellschaft keine eigene Rechtsperson ist und jeder (anmeldepflichtige) Gesellschafter kraft Gesetzes (=kraft Rechtsform) vertretungsbefugt ist.
Bei der KG (die auch keine eigene Rechtsperson ist) reicht der unbeschränkt haftende Gesellschafter (Komplementär) weil er kraft Gesetzes (=kraft Rechtsform) als einziger Gesellschafter vertretungsbefugt ist. AUSNAHME: Werden ausnahmsweise einmal mehrere Gesellschafter Komplementäre, dann muss wiederum jeder von ihnen (siehe oben).
Bei den Kapitalgesellschaften ist das wiederum anders, weil diese eigene Rechtspersonen ("juristische Person") sind.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da die OHG eine Personengesellschaft ist, gehe ich davon aus das für beide Gesellschafter Gebühren verlangt wurden, da diese für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten mit ihrem persönlichen Vermögen haften und somit beide im Handelsregister eingetragen wurden.
(- 2 x Namenseintragung = 2 x Gebühr -)
Quelle(n): § 105 - 160 HGB (Handelsgesetzbuch)