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ALG I gestrichen?

Hatte im letzten Jahr für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet und zum 31.12.07 gekündigt worden. Bis mitte Dezember war ich noch in dem Betrieb der mich/uns gemietet hat dann habe ich 9 Tage Urlaub genommen und die restlichen 5 Tage plus die angesparten Überstunden wurden mir im Januar mit ausgezahlt. (hatte ja keine Chance mehr diese im alten Jahr abzusetzen). Bescheid vom Amt bekommen das ich für 17 Tage keine Leistung erhalte da ich noch Urlaubsabgeltung zu beanspruchen habe laut § 143 Abs.2 SGB III.

Soll das jetzt heißen ich bezahle meine Arbeitslosigkeit noch selber ? Und das Landratsamt zieht meiner Frau bei Harz IV auch gleich noch mal dieses Geld ab. Man wird doch in diesem Staat nur noch bestraft wenn man Arbeiten geht.

Update:

Hallo Gerechti... , hier ist nichts faul. Ich bin zum 31.12. gekündigt worden und habe logisch zum 15.01. meinen letzen Lohn erhalten und gleichzeitig meinen Resturlaub und die angesparen Stunden aus dem Gleitkonto die ich nicht mehr absetzen konnte. Bis mitte Dezember sah ja auch alles so aus das die Firma uns gleich im Januar weiter mietet und deshalb habe ich die Stunden + Urlaub auch nicht vorher verbraten. Anschei.en tut es immer nur den letzten ganz unten.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    eigene schuld.

    wer nix macht ist besser drann.

    kiss

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Erst mal tief einatmen und dann beruhigen.

    Ich verstehe dein Problem nicht, du bekommst in Januar 17 Tage nicht vom Arbeitsamt bezahlt, weil du Urlaub(sanspruch) hattest. Das Amt handelt richtig und es ist mehr als fair, du warst ja noch (indirekt) für die 17 Tage bei der Zeitarbeitsfirma angestellt, aber nicht beschäftigt.

    Wie du selber geschrieben hast, wurden diese 17 Tage von der Zeitarbeitsfirma ausbezahlt, also hast du doch einen Verdienst in dieser Zeit, klar ist, dass du dann nicht auch noch ALG1 beziehen kannst.

    Zu deiner Frau kann ich ohne weitere Angaben nichts sagen .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kenn ich eigentlich nur bei ALGII, das andere bekommt man doch für ein ganzes Jahr, ab Kündigungsdatum, oder hat sich da schon wieder was geändert.Hab die Erfahrung gemacht-in solchen Fällen mit dem Sachbearbeiter sprechen, bzw. erstmal begründeten Widerspruch einlegen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erstmal Widerspruch,per einschreiben mit all den Bergründungen die Du hier aufgeführt hast.....

    Allerding,s dauert das eine Weile.....

    Nur so kannst Du dagegen vorgehen.....und Du kannst noch kostenlose Beratung bei einem Anwalt ..bekommen,mehr dazu,erfährst Du bei Gericht die können Dir auch Anwälte speziall dazu empfehlen

    Und dann warten,warten,warten.......

    Quelle(n): >Eigene Erfahrung....zitrone>
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Also hier kann irgendetwas nicht stimmen!

    Wenn Du zum 31.12.2007 gekündigt worden bist, kann Dir keine Firma im Januar noch etwas bezahlen, ob Überstunden oder Urlaubstage, da geht nicht!

    Es muß also Dein Arbeitsverhältnis später als zum 31.12.2007 beendet worden sein oder hier ist etwas superfaul! Wenn die Firma Dir zum 31.12.2007 gekündigt hat, kann sie Dir dananch nicht noch etwas auszahlen! Denn bei jeder Zahlung fallen auch Steuern und Sozialabgaben an, z. B. auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Für Zeiten, wo Du Beiträge zur Arbeitslosneversicherung bezahlst, kannst Du natürlich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, das geht nicht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Bärchen,

    ist woll so, kenne ich schon seid 3 Jahren und was die sich so einfallen lassen, jeder cent den du dazu bekommst wird abgezogen obwohl du bis zu ca. 150 € dazuverdienen darfst, angebeben musst du es aber der Arbeitgeber muss es ja ausfüllen.

    marldrewaner

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