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Wie bringe ich das Jobcenter dazu, auf meinen Antrag zu reagieren?

Hallo, ich habe schon vor über zehn Wochen einen Antrag auf einen Bildungsgutschein beim Berliner Jobcenter für eine ganz bestimmte Weiterbildung gestellt. Eigentlich waren mein Sachbearbeiter und ich uns einig, dass ich so einen Kurs um den es hier geht, besuchen sollte. Ich hatte also nicht mir Problemen gerechnet.

Es folgte keinerlei Reaktion. Vor fünf Wochen habe ich dann den selben Antrag umformuliert und erneut abgeschickt. Bis heute habe ich keine Antwort bekommen. Also weder eine Ablehnung noch eine Zusage. Die ignorieren mich einfach.

Natürlich habe ich den Briefe jeweils per Einschreiben geschickt. Angekommen sind sie also auf alle Fälle und nun fängt der Kurs den ich im Auge hatte schon bald an. Die Zeit läuft ab. Im nächsten halben Jahr gibt es keine weiteren Kurse dieser Art in Berlin.

Wie bringe ich nun das JC dazu, auf meinen Antrag zu reagieren??

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn "Schmidtchen" nichts unternimmt geht man(n) zu Schmidt.

    Werde Vorstellig und geh direkt zum Leiter der Agentur.

    Erkläre ihm wie lange du schon wartest.

    Nimm , wenn möglich , Kopieen deiner Schreiben mit.

    Du wirst sehen das es dann ganz schnell geht.

    Du solltest alles was mit dem JC zu tun hat aufheben um im Notfall alles nachweisen zu können.

    Ein Freund von mir hat es so gemacht und sogar , da alles nachweisbar war , mit der Zeitung gedroht.

    Er kam raus und hatte alles Schriftliche das er brauchte (aber berechtigt war) in seinen Händen.

    Viel Glück Gruss W.A.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo...

    am besten ist immer persönlich vorsprechen bzw. sich einen Termin geben lassen. Das nervt, weil sie immer wieder Deine Akte holen müssen. Solltest Du das Gefühl haben, daß der Sachbearbeiter die Angelegenheit "verschludert" hilft nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen "Untätigkeit", dann wird der ganze Verlauf von höherer Stelle überprüft, auf alle Fälle kommt dann Bewegung in die Sache, auch wenn Dir das im Moment wegen dem Kursbeginn auch nicht weiterhilft, aber es wird wenigstens überprüft warum über Deinen Antrag nicht entschieden wird/wurde.

    Gruß Chrissy

  • Klaus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde mit einer Beschwerde wegen Untätigkeit drohen. Auf keinen Fall den Antrag ständig ändern, dann beginnt alles wieder bei Null.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Sachbearbeiter muss endgültig einsehen, dass er ohne dich viel besser dran wäre. (Das heißt, du musst oft hingehen und an seine Zimmertür klopfen, bis er das nicht mehr hören möchte.)

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  • Mundo
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Bleib hartnäckig frage immer wieder nach!

    Notfalls täglich auch persönlich!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Meine eigene Erfahrung ist:

    Termin im JobCenter machen,

    wenn der Kurs vom Bildungsträger angemeldet und genehmigt ist Zulassungsnummer mitbringen.

    Wenn das AA noch Mittel hat für Bildungsgutscheine hat und Du die Zugangsvoraussetzungen hast,

    darauf bestehen, dass Dir der Gutschein beim Termin ausgehändigt wird.

    Oft ist es aber so, dass Du eine Anstellungszusage von einem Arbeitgeber haben musst, um einen Bildungsgutschein zu erhalten.

    Teilweise muss sich der Arbeitgeber auch an den kosten beteiligen.

    Ich habe es vor zwei Jahren so gemacht, dass ich dann beim Termin bei meinem Vermittler gesagt habe, dass ich den Vorgestzten diesbezüglich sprechen möchte und bin nicht eher rausgegangen (es war Freitag Vormittag) bis ich den Bibldungsgutschein hatte.

    Es hilft auch jemanden als Zeugen mitzunehmen, am besten einen Freund oder einen unabhängigen Sozialarbeiter.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Briefe kommen in die Ablage, Auskünfte am Telefon sind unverbindlich. Ämter reagieren, wenn man persönlich vorspricht. Mach einen Termin vor Ort!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sofort Untätigkeitsbeschwerde einreichen

    mit dem Vermerk

    Für Ihre Antwort habe ich mit als Termin den "Datum, würde 14 Tage geben" , Eingang bei mir, notiert.

  • armin
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst einen Vertrag fuer diese Massnahme vorlegen in dem die Zulassungsnummer fuer diese Massnahme steht, ohne dem lauft gar nichts! Diesen legst du deinem Berater vor und wenn dann kurzfristig keine Antwort kommt wende dich direkt an Nuernberg! Ausserdem kannst du im Internet fuer dich zustaendige Beschwerdestellen erfahren!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenne das vom BAFöG-Amt. Das Beste ist es, wenn Du immer und immer wieder nach dem Sachbearbeiter und dem Bearbeitungsstand fragst.

    lg

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