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Fortführung Familienbetrieb?

Der Vater war Inhaber eines Ingenieursbüros, Vater stirbt vor Jahresfrist

Nun führt der Sohn das Büro fort um Familie zu versorgen.

Wie steht es in diesem Fall mit dem Handelsregister?

Bleibt die Firma des Vaters bestehen?

Kann der Sohn sie ohne weiteres fortführen?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es muss alles umgemeldet werden,sowohl als Einzelunternehmen wie auch als eingetragene Firma.

    Vor allem müssen Ingeniure auch vorhanden sein...

    Der Titel ist nicht vererbbar!

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Sohn braucht natürlich die juristischen und berufspezifischen Vorraussetzungen, um dieses Büro weiterbetreiben zu dürfen.

    Also Ingenieurtitel oder gleichwertig, die steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des FA und vieles mehr.

    Der Eintrag ins Handelsregister muss entsprechend geändert werden. Der Firmenname kann bestehen bleiben, als Zusatz muss der Inhaber genannt sein (z.B. Ing.Büro Hans Müller, Inh. od. GeschF. Peter Müller).

    Der Sohn sollte sich von einem WiP beraten lassen, was das Sinnvollste für ihn ist. Manchmal ist eine Firmenneugründung angeraten, wenn unübersichtliche Altlasten vorhanden sind; bei Eintritt oder Übernahme einer Fa. übernimmt man alle bestehenden Rechte und Pflichten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gehe zu einem Notar der kostet etwas aber alles andere ist Unsinn.

  • vor 1 Jahrzehnt

    bei der IHK genau beraten lassen, dafuer sind die da (und machen das auch gerne und meist recht kompetent)

    da kommen ja auch noch jede menge steuerliche aspekte ins spiel...

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das muss sofort beim Gewerbeamt umgemeldet werden,

    sonst gibt es gleich die erste Abmahnung!

    (kostet etwa 1500 € extra)

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