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Fortführung Familienbetrieb?
Der Vater war Inhaber eines Ingenieursbüros, Vater stirbt vor Jahresfrist
Nun führt der Sohn das Büro fort um Familie zu versorgen.
Wie steht es in diesem Fall mit dem Handelsregister?
Bleibt die Firma des Vaters bestehen?
Kann der Sohn sie ohne weiteres fortführen?
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es muss alles umgemeldet werden,sowohl als Einzelunternehmen wie auch als eingetragene Firma.
Vor allem müssen Ingeniure auch vorhanden sein...
Der Titel ist nicht vererbbar!
- dwgafLv 6vor 1 Jahrzehnt
Der Sohn braucht natürlich die juristischen und berufspezifischen Vorraussetzungen, um dieses Büro weiterbetreiben zu dürfen.
Also Ingenieurtitel oder gleichwertig, die steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des FA und vieles mehr.
Der Eintrag ins Handelsregister muss entsprechend geändert werden. Der Firmenname kann bestehen bleiben, als Zusatz muss der Inhaber genannt sein (z.B. Ing.Büro Hans Müller, Inh. od. GeschF. Peter Müller).
Der Sohn sollte sich von einem WiP beraten lassen, was das Sinnvollste für ihn ist. Manchmal ist eine Firmenneugründung angeraten, wenn unübersichtliche Altlasten vorhanden sind; bei Eintritt oder Ãbernahme einer Fa. übernimmt man alle bestehenden Rechte und Pflichten.
- toxy³ ™Lv 7vor 1 Jahrzehnt
bei der IHK genau beraten lassen, dafuer sind die da (und machen das auch gerne und meist recht kompetent)
da kommen ja auch noch jede menge steuerliche aspekte ins spiel...
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das muss sofort beim Gewerbeamt umgemeldet werden,
sonst gibt es gleich die erste Abmahnung!
(kostet etwa 1500 € extra)