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Sind Anwälte Abzocker?

Ich habe jemand wegen Übler Nachrede Angezeigt u.vor der Verhandlung musste ich mit 1500eur in Vorleisstung gehen.Jetzt habe ich den Prozess Gewonnen. Muss der Anwalt mir mein Geld nicht Zurückzahlen u.es sich von der Unterlegenen Partei Holen? Der Anwalt Erzählt mir nur 60eur Bekomme ich zurück da kann doch etwas nicht stimmen, Meine Meinung.

8 Antworten

Bewertung
  • emibrd
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hierbei sind ein paar Fragen zu klären.

    - "Ich habe jemand wegen Übler Nachrede angezeigt"

    Ist eine Anzeige bei der Polizei etc. erfolgt. In diesem Falle wäre es ein strafrechtliche Sache die von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird und kostet nichts.

    - Hast du ein privatrechtliche Klage mit Schadensersatzforderung und wegen Unterlassung der üblen Nachrede angestrengt ?

    In diesem Fall handelt es sich um einen Zivilprozess. Hierbei fallen Gerichts-, u. Anwaltsgebühren an. Die Höhe der Gerichts-, und Anwaltsgebühren richtet sich nach dem Streitwert. Dieser wird von dir bzw. dem Anwalt festgelegt. Simpel ausgedrückt, je höher die Schadensersatzforderung oder Streitwert, umso höher die Gebühren. Stelle also fest wie hoch der Streitwert war.

    - Wenn du gewonnen hast, ist die Frage ob du auch einen "Schadensersatz oder Schmerzensgeld" zugesprochen bekommen hast. Oder was sagt das Urteil aus ? War es nur die Untersagung weiter die üble Nachrede zu unterlassen ? Dann hast du unter Umständen tatsächlich ein Problem und könntest auf den Kosten für den Anwalt sitzen bleiben.

    - Bei einem Urteil ergeht in der Regel auch ein Kostenfestsetzungsbeschluß. Dieser besagt wer,oder zu welchem Teil die Anwalts-, Gerichtskosten zu tragen hat. In der Regel werden die Gerichtskosten zugeordnet. Bei den Anwaltskosten kann sein dass diese jeder der "Streitähne" selbst zu tragen hat. In deinem Fall könnte es sein dass die Anwaltskosten den höheren Anteil ausmachen und lediglich der Streitwert den Ausgleich der Gerichtskosten von 60 € ausmachen.

    - Zunächst trägt der Kläger (also du) die Gerichtskosten. Im Urteil wird auch festgelegt ob die Gerichtskosten vollstreckbar sind. Nun ist die Frage ob der Beklagte dieses Geld bezahlen kann. Wenn nein, hast du zwar Recht, bekommst aber auch kein Geld.

    Du mußt also folgende Punkte klären:

    - Wie hoch war der Streitwert ?

    - Welches Urteil ist bezüglich der Kosten ergangen (Gerichts-, Anwaltskosten) ? Dies steht im Urteil.

    - Kannst du aufgrund des Urteils (Verurteilung) eine Schadensersatzklage/Schmerzensgeld erheben ? Die Höhe des Schadensersatzes/Schmerzensgeld muß begründet werden indem du den dir entstandenen Schaden nachweisen mußt. In der Regel nicht einfach.

    - Wie setzt sich die Kostenrechnung/Gebühren des Anwalts zusammen und worauf ist die Höhe begründet ?

    Deinem Anwalt könnte folgender Vorwurf gemacht werden:

    - Hat er dich über die Kostenfrage vor der Klageerhebung, bzw. deren Rückerstattung also auch der Anwaltskosten aufgeklärt ?

    - Hat er dich über die Risiken der Kosten aufgeklärt ? Dies wäre zumindest seine "moralische" Pflicht gewesen.

    Wenn nein, dann würde ich vorsichtig gesagt, der Meinung sein dass er nicht sehr seriös gehandelt hat. Dann gibt es einen Hauptgewinner, nämlich den Anwalt der ein gutes Honorar verdient hat. Solche Abzocker gibt es tatsächlich, ist aber rechtens. Ein seriöser Anwalt wird dir aber "vorher" dein Risiko aufzeigen und gegebenenfalls von einem Prozess abraten. Dann hättest du lediglich die Kosten des Beratungsgespräches zu zahlen.

    Also prüfe was im Urteil steht.

    Und zwei Ratschläge:

    - Vorher nach den Kosten und Erfolg auf Erstattung fragen.

    - Eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Dies mindert das Kostenrisiko erheblich.

    Nachtrag.

    Die Anwalts-, Gerichtsgebühren sind der Bundesanwaltsgebührenordnung festgelegt. Diese Gebührenordnung kennen die Anwälte meist besser als die Gesetze über welche sie für ihren Mandanten streiten. Dies beantwortet wohl deine Frage ob Anwälte (zumindest ein Teil dieses Berufstandes) Abzocker sind.

    Falls dir "einiges" unklar erscheint lass die Rechnung bei der Anwaltskammer prüfen (Adresse erfährst du über dein örtliches Gericht). Die Überprüfung bei einem anderen Anwalt kostet vielleicht wieder eine Beratungsgebühr, und bekanntlich "hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus".

    Nachtrag zet Yago

    Du hast recht mit BRAGO. Diese wurde ersetzt durch das RVG. (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist von dem gesprochenen Urteil abhängig. Wenn dein Gegner schuldig gesprochen wird heißt das noch nicht das er auch die Kosten des Verfahrens zutragen hat. Und falls der die Kosten des Gegnerischen Anwaltes also deinen Rechtsbeistand zahlen muss wir dieses im Urteil erwähnt.

    Des weiteren ist natürlich Möglich das er nicht zahlen kann dann wäre es war denkbar das dein Rechtsanwalt sich an die Schadens frei hält aber nicht rechtens.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Honorar von Rechtsanwälten ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz klar und eindeutig geregelt. Ich würde mal hingehen, nachfragen und mir die ganze Sache Stück für Stück aufdröseln lassen. Möglicherweise siehst Du dann etwas klarer.

    LG

    Nachtrag für emibrd: Die sog. BRAGO gibt es nicht mehr. Sie ist nur noch in Ansatz zu bringen bei Verfahren, die VOR dem 1. Juli 2004 begonnen haben.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ha, dieses Geld musst du zurückbekommen. Die Kosten hast du dem Anwalt gegeben und der holt sich das eventuell zum zweiten Mal von deinem Gegner. Bist auf einen echten Abzocker reingefallen. Ich würde jetzt mir überlegen zum Gericht zu gehen oder einen weiteren Anwalt zu fragen ob das rechtens ist.

    Im Eventualfal dann den Anwalt auf Rückzahlung verklagen.

    Er kann das Geld nicht behalten, warum auch, du hast gewonnen und damit zahlst du keine Cent.

    Gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallöchen,

    da liegt ganz viel im Ermessen des Anwalts, die können machen was sie wollen. Ich habe eine ähnlich harte Sache erlebt, das nicht nur mit einem Anwalt, sogar drei, die mich hinterlistig, arglistig getäuscht haben.

    Bei Gericht bekommst Du eine einmalige Beratung für einen Anwalt- für nächstes Mal- Aber es gibt eine Anwaltskammer, die kannst Du anschreiben und informieren.

    Ist alles mit viel Aufwand verbunden.

    Ich nenne das "Die Nutzbarkeit eines Studiums!" habe eine Abhandlung darüber geschrieben!

    LG

    ria.roos

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    diese frage sollte die zu bearbeitende gerichtskasse beantworten den das legt der richter am ende jeder verhandlung fest gruß pit

  • vor 1 Jahrzehnt

    bei einem privatprozess ist vorleistung normal 1500 euro finde ich überhöht abzocker ?nun jeweils gibt es arbeit genug in vorbereitung einer verhandlung meine private meinung ? üble nachrede anzuzeigen bringt GARNICHTS weil alle jene die es hörten, ES BEHALTEN !! DA HILFT EIN PROZESS GARNICHTS !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! BESSER WÄRE FÜR DICH GEWESEN DIR EINEN SCHÖNEN URLAUB ZU MACHEN doch aber ist das ego meisst wichtiger zuletzt noch überall gibt es schwarze schafe nur solltest wissen eine anwaltskanzlei kostet sehr viel aufwand plus geld gruss versace

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