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Fahrtkostenerstattung?
Verhand. gerade mit meinem A.G.Fartkostenerstattung aus.
Fahre 120km pro Tag.Welche höhe wäre angemessen ?
3 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Eigentlich gibt es nichts zu verhandeln, da der Arbeitgeber, bzw. das Lohnbüro oder der Steuerberater des Unternehmens, die gesetzliche Regelung kennen muss.
Die Pendlerpauschale wird ab 01.01.2007 gekürzt. Das heißt: Erst ab dem 21. Entfernungskilometer können Arbeitnehmer – sofern sie Pendler sind – 0,30 € steuerlich geltend machen. Diesen reduzierten Betrag kann Ihnen der Arbeitgeber aber auch erstatten und mit 15% pauschal versteuern. Das geht eindeutig aus dem neu gefassten § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG (Einkommensteuergesetz) hervor.
Bedeutet: "Einfache Wegstrecke" ab dem 21. Km x 0,30 Euro
In deinem Fall also:
100 Km x 0,30 Euro = 30,-- Euro x Anzahl der Arbeitstage pro Monat.
Da am Ende des Jahres die Fahrkostenerstattung in der Lohnsteuerbescheinigung (früher Steuerkarte) aufgeführt ist, kannst Du in deiner Steuererklärung noch die ersten 20 Kilometer geltend machen.
Voraussetzung:
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig.
- tillaLv 5vor 1 Jahrzehnt
also mein mann muss auch täglich fahren und das mehr als 120 kilometer und das noch hin und zurück. er bekommt paulschal 10euro pro tag vom arbeitgeber, das ander muss er sich von der steuer wieder holen. egal wieviel kilometer er fahren muss, nun weis ich nicht ob du bus bahn oder auto meinst. was angemessen ist weis ich leider nicht ist ja unterschiedlich in den firmen mansche zahlen garnichts, also viel glück beim verhandeln lg tilla
- BarbLv 6vor 1 Jahrzehnt
Schau mal da rein:
http://www.vnr.de/artikel/index_32812.html
Sind die 120 km einfache Strecke?
Also ich finde das nen ganz schön LANGEN Arbeitsweg ... überleg doch mal, um zu ziehen.
Allein schon der Umwelt zuliebe wäre das eine gute Möglichkeit.