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Freistellungauftrag?

Hallo. Ich weiß, dass ich jetzt zu spät dran bin, aber für die Zukunft hätte ich gerne gewusst, wie das mit einem Freistellungsauftrag abläuft. - Wozu brauche ich ihn?; - (Vor allem) Wie erfolgt die Berechnung?; - Wieviel darf ich max. eintragen?; Gibt es ein Limit, wieviel Freistellungaufträge ich abgeben kann?

4 Antworten

Bewertung
  • Mario
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (FSA) ist in Deutschland die Anweisung eines Steuerpflichtigen an sein Kreditinstitut, anfallende Zinseinnahmen vom automatischen Steuerabzug (Zinsabschlag) freizustellen. Wurde kein solcher Auftrag erteilt oder gehen die Zinserträge darüber hinaus, dann müssen die Banken 30 Prozent der Zinserträge bzw. des Mehrbetrags an das Finanzamt abführen. Die Einrichtung und Änderung von Freistellungsaufträgen ist immer kostenlos

    Der Bundestag hat am 29. Juni 2006 das Steueränderungsgesetz 2007 verabschiedet. Unter anderem beinhaltet es eine Reduzierung der Sparerfreibeträge, also eine Steuererhöhung. Seit dem 1. Januar 2007 gelten nun folgende Beträge:

    * 801 € (750 Euro Freibetrag plus 51 € Werbungskostenpauschbetrag) für Alleinstehende, und

    * 1602 € für Verheiratete.

    Die bisherigen Freistellungsaufträge wurden zum Stichtag 1. Januar 2007 von den Kreditinstituten automatisch auf 56,37% der bisherigen Summe gekürzt und u.U. auf den vollen Euro aufgerundet. Dies geschah, sofern der Steuerpflichtige nicht selbst aktiv wurde.

    Wende dich am Besten an deine Bank, die helfen dir kostenlos weiter.

    Quelle ind weitere Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Freistellungsauftrag

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Guten Abend,

    Also ein Freistellungsauftrag ist für die erhaltenen Zinsen da.

    Zinsen sind nämlich Einkommensteuerpflichtig, das Heißt der Staat möchte da gern auch was davon.

    Jetzt kommt der Freistellungsauftag ins Spiel!

    Du hast die Möglichkeit bei Kreditinstitute, Bausparkassen, Versicherungen .... überall wo Zinsen anfallen, einen Freistellungsauftag zu stellen. Bei Alleinstehenden 801, und bei verheirateten 1602. (INSGESAMT bei allein Dienstleistungsunternehmen)

    Dieser Freistellungsauftrag ist dafür da, dass keine Kapitalertragssteuer und Solidaritäitszuschlag anfällt (Der Staat nichts davon bekommt)

    Aber nur in der Höhe des Freistellungsauftag.

    2. Kleine Beispiele.

    Herr Müller hat einen Freistellungsauftrag in Höhe von 500,00

    Hat Zinsen von seiner Bank in Höhe von 450,00 bekommen davon bekommt der Staat nichts, weil der FReistellungsauftrag gestellt wurde.

    Selbes Beispiel mit einem Freistellungsauftrag von 300,00

    150,00 müssen versteuert werden davon 30 % = 45,00 daraus noch mal 5,5 % 2,47 = 47,47 bekommt der Staat.

    (Nur noch dieses Jahr, nächstes Jahr kommt die Abgeltungssteuer da ist es anders)

    Hoffe es war ein bisschen verständlich

    Quelle(n): Bankmitarbeiter
  • Heinz
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    ein freistellungsauftrag musst du stellen bei deinem Geldinsttut damit beabntragst du dein Geldinstetut (Bank bzw.Sparkassen)

    die Erträge (Zinsen) die ja steuerpflichtig sind auszusetzen.Wenn du es vergisst verschenkst du mit ziehmlicher Sicherheit Geld.

  • Ulli
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Das Limit hängt davon ab, ob du ledig oder verheiratet bist z. B.!

    Du kannst nicht unbegrenzt Freistellungsaufträge verteilen, weil sich dann das Finanzamt wundert, wo du überall Geld versteckt hast. Die Freistellungsaufträge sind dazu da, dass z. B. deine Bank keinen Teil deiner Zinserträge an das Finanzamt abführt. Übersteigen deine Zinseinkünfte deine erlaubten Freistellungsaufträge, dann ist das Institut, das dir die Zinsen gutschreibt verpflichtet, einen Teil davon an das Finanzamt abzuführen.

    Es kommt nicht auf die Menge der Freistellungsaufträge an. Die Höhe ist wichtig.

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