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Stimmt es, dass Zeitarbeiter keine Soli-Steuern zahlen müssen, weil sie gering verdienen?

1 Antwort

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  • vor 1 Jahrzehnt
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    Die festgesetzte Einkommensteuer stellt die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag dar. Liegt die Einkommensteuer im Jahr bei einem Ledigen unter 972,00 €, wird kein Solidaritätszuschlag festgesetzt (bei .verheirateten 1.944,00 €). Bei Arbeitnehmern ist dieser Jahresbetrag entsprechend in den Steuerklassen eingearbeitet.

    Auch bei gleich hohem Bruttolohn kann z.B. bei A der Solidaritätszuschlag einbehalten werden, bei B nicht, weil er z.B. eine andere Steuerklasse hat, Kinder oder einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind.

    Das gilt also für alle, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr als 972,00 € Einkommen(Lohn)steuer im Jahr bezahlen und ist nicht nur den Zeitarbeitern vorbehalten.

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