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Marie fragte in Wirtschaft & FinanzenVersicherung · vor 1 Jahrzehnt

Krankenversicherung für selbständige Studenten: privat oder gesetzlich?

Ich fange wieder an zu studieren, bzw. schreibe endlich meine Diplomarbeit und bin dann auch solange wieder Studentin.

Bin aber mittlerweile selbständig und verdiene nicht schlecht.

Wie sieht es aus mit der Krankenversicherung. Bin jetzt privat versichert, habe aber gehört, dass Studenten nur eine GESETZLICHE Krankenversicherung haben dürfen. Stimmt das? Und gibt es dann Einkommenseingrenzungen?

Was soll ich nun machen? Ich kann während der Diplomarbeit meine selbständige Arbeit nicht aufgeben!

Update:

@ManiacCo: hast du eigentlich meine Frage auch gelesen? Mir geht es nicht ums abkassieren, sondern nur darum, was ich machen DARF und was nicht. Weil ich nämlich bei der privaten bleiben möchte. Ich kann auch nichts dafür, dass du ein Problem mit Studenten hast.

Update 2:

Ausserdem kassiere ich nichts, sondern darf € 651 für die Semestergebühr hinblättern!

Update 3:

@ Pinata: habe ich schon gemacht, und sie haben mir gesagt dass ich bleiben darf. (Klar, sie verdienen dadurch auch mehr). Aber ich wollte mich auch woanders informieren. Kennt jemand vielleicht Links?

@ erster Beantworter: keine Ahnung, was dein Problem ist. Ich habe jetzt eine ganz normale Frage, und brauche Antworten und Hinweise. Bekloppte und Frustrierte gehen bitte woanders hin.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Als Studentin bist Du krankenversicherungspflichtig. Jedoch steht es Dir frei, ob Du gesetzlich oder privat versichert bist. Mein Tipp: Bleibe Privatpatientin. Du musst nur evtl. eine Bescheinigung einer GKV vorlegen, dass Du versichert bist, und dies wird auch bescheinigt, wenn Du in einer PKV bist. D.h. zu meiner Zeit war das so, aber das wird sich kaum geändert haben. Näheres hierzu kann Dir das Immatrikulationsamt Deiner Hochschule sagen, Anruf genügt.

    Bin auch selbstständig, nur - leider - freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse. Inzwischen liegt mein Beitrag (inkl. Pflegeversicherung) bei 599.- Euro. Dazu darf ich noch für eine Reihe von Leistungen ordentlich zuzahlen. Leider bin ich aber inzwischen auch zu alt, um noch vernünftig in eine private KV umsteigen zu können.

    Bei Dir geht es ja letztendlich nur um vielleicht zwei Jahre, ehe Du mit dem Studium fertig bist. Ich würde niemals in eine gesetzliche KV wechseln, wenn ich meine Erfahrungen anschaue. Für Dich wäre auch zu prüfen, wie teuer Dich ein Wiedereinstieg bei der PKV nach dem Studium kommt (neuer Abschluss, neuer Tarif). Über einige Jahre gerechnet mag sich dann eine momentane Ersparnis bei der GKV nicht mehr rechnen. Dies noch weniger, wenn Du (wie ehedem ich), davon ausgehst, dass Du langfristig nicht so viel verdienst und dann in der GKV günstiger versichert wärest. Denn wie man an meinem Beispiel sieht, zahlt man sich als besser Verdienender dämlich, und welcher Selbstständige verzichtet in guten Zeiten schon freiwillig auf Einnahmen?

    Wahrscheinlich bietet Deine PKV auch Studententarife an, die ebenfalls günstig sind. Evtl. gibt es auch eine Möglichkeit, die PKV für sehr wenig Geld "ruhen" zu lassen, während des Studiums dann (billig) in der GKV versichert zu sein, um dann später nach Studienende ohne draufzahlen zu müssen, wieder in die PKV einzusteigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Geniale Antwort von ramsjoen, dem kann ich nichts mehr hinzufügen. Genau meine Meinung.

    Quelle(n): Selbst Krankenversicherungskaufmann
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich kannst du privat Krankenversichert bleiben. gehe mal auf diese Seite: www.AFD.de, da kommt ein Feld wo du deine Frage stellst und bestimmt Antwort bekommst.Oder du hörst dich mal um, ob es deiner Nähe ein Büro von diesem Unternehmen gibt. Lass dich da mal beraten, es ist auch kostenlos. Mir wurde persönlich sehr geholfen dort und ich habe jetzt sogar finanzielle Einsparungen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Studenten unterliegen bis zum 14. Semester längstens bis zum 30. Lebensjahr der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Danach haben Sie die Wahl zwischen gesetzlich oder privat.

    In deinem Fall wäre jetzt also interessant zu wissen, wie alt du bist? Sofern du über 30 Jahre alt bist, kannst du in der Privaten bleiben.

    Grundlage des Ganzen bildet das 5. Sozialgesetzbuch § 5 Absatz 9.

    Für weitere Fragen stehe ich auch gern per Mail zur Verfügung.

    Nachtrag:

    @irishmusik Schleichwerbung ist hier verboten.

    Quelle(n): Hier ein Link zum Sozialgesetzbuch http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.ph...
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es muß nur der Nachweis einer Krankenversicherung erbracht werden. Und da du weiterhin selbständig arbeitest, mußt du auch nicht wechseln, zumal das unter den gegeben Umständen nicht möglich wäre.

    @emma5

    Selbstverständlich kommt man von privat wieder in die Gesetzliche. Das passiert, sobald man einen nichtselbständigen Job geht und unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt.

    Nachtrag: Private müssen seit ein paar Jahren auch einen Tarif anbieten, der denen der Gesetzlichen entspricht. Insofern kann man indirekt immer in die Gesetzliche zurück.

  • pinata
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    ruf doch einfachmal Deine KV an. Als ich studierte, konnte man sich auch privatversichern.

    Gruß aus Hamburg

    Heinz

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