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Wer kann mir helfen mit dieser Verkehrrechtfrage?
Eine Straße mit einem runden Verkehrsschild weißer Grund mit rotem Rand : - Durchfahrt und Einfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art!
Wenn ich mein Fahrrad schiebe gelte ich laut Gesetz als Fußgänger und es ist mir erlaubt solche Wege und Straßen zu benutzen, die wie oben beschrieben, gekennzeichnet sind.
Situation:
Ich schiebe mein Fahrrad in diese Straße, setze mich dann nach einigen hundert Metern die ich das Rad geschoben auf mein Fahrrad und fahre am anderen Ende aus dieser Straße heraus und werde prompt von einer Verkehrsstreife der Ortspolizei erwischt und zum Gespräch gebeten.
Ich fragte die Polizisten ob ich mich staftbar gemacht hätte, laut Gesetz dürfte ich ja nicht ein- oder durchfahren, ich schob das Rad rein und fuhr raus, somit fuhr ich weder rein, noch durch. Ich bat die Plizisten um eine angemessene Bestrafung oder Verwarnung, diese konnten mir zu diesem Zeitpunkt auch keine eindeutige Antwort geben, trotz Nachfrage in der Zentrale.
Habt ihr eine Antwort?
Erweiterte Situation.
Ich biege von einem Weg kommend in diese Straße ein und deren beiden Enden nicht überblicken somit auch diese Schilder nicht sehen, ich bin ortsfremd und fahre nun aus der Straße heraus ohne zu wissen, daß dies verboten war...!
7 Antworten
- Stefan RLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Also erst mal eine Antwort auf die Ergänzung: wenn Du ein Verkehrsschild, das nach den Vorschriften angebracht wurde, nicht siehst, bist Du selbst schuld, egal, was das Zeichen bedeutet. Meist kommt die Ausrede beim Falschparken (habs nciht gesehen) - ist einfach Dein Pech!
Die Eskalation wäre, dass Du Dein Auto in so eine Straße reinschiebst, dann einsteigst und weiterfährst. Und da kommen wir der Sache dann auch näher. Du darfst in diese Straße weder einfahren noch darin fahren. Das Zeichen heißt zwar "Verbot der Einfahrt...", es gilt aber für die gesamte Straße. Das ganze kostet übrigens nur 20 €.
Stefan
- vor 1 Jahrzehnt
Die Durchfahrt gilt für jeden Abschnitt der Straße. Auch wenn du nur einen Teil der Straße durchfährst ist das verboten. Genauso als wenn du aus einer einfahrt verkehrt herum in eine Einbahnstraße fährst, da gelten die Schilder am Anfang und am Ende genauso für jeden teil der Straße dazwischen.
- RedwolfLv 6vor 1 Jahrzehnt
Sobald du dich auf dein Fahrrad setzt und es bewegst bist du ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere ,also hast du dich strafbar gemacht.
Orts fremd oder nicht spielt keine Rolle,du hast dich als Verkehrsteilnehmer den Begebenheiten anzupassen und Verkehrsschilder sind nun mal nicht zu übersehen ansonsten kann ich dir nur empfehlen auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen .
Da können dir Verkehrsschilder völlig egal sein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hi, ich denke ein erhobener Zeigefinger ist angemessen da du ja weist was ein Durchfahrts - Verbot ist im Wiederholungsfall sieht es natürlich anders aus!!! :-)))
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Solche lächerlichen Gesetze für nichts und wieder nichts.
Wo ist denn der Sinn in dieser Shit?
Außerdem frage ich mich, warum die Polizisten dich angehalten hat, da sie noch nicht mal die genaue gesetzliche Lage kennt.
What the donkey balls?
Aber die Strafe dürfte eh nicht hochausfallen, wenn du niemanden verletzt hast...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
mindestens bewährung.