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Pendlerpauschale?

Kann man die Pendlerpauschale zwischen Wohnung und Arbeit wieder vom 1. Kilometer auf der Steuererklärung abrechnen oder ist dies noch nicht entschieden?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du beantragst ab dem 1.km, wie gehabt. Die ersten 20km werden abgelehnt und auf dem Steuerbescheid steht ein Vorläufigkeitsvermerk.

    Sollte hier dein Verständnis aufhören, legst du Einspruch ein und beantragst ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung duch das Bundesverfassungsgericht. Sollte im Vorläufigkeitsvermerk der Punkt schon aufgegriffen sein, schreibt dir nun das Finanzamt, dass der Bescheid in diesem Punkt schon von Amts wegen ruht.

    Du kannst auch mittels Einspruch eine Anrechnung der ersten 20.km beantragen. Nur bei negativer Entscheidung musst du zurückzahlen und für jeden Monat 0,5% Zinsen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    also bei meiner steuererklärung habe ich nur alles was über 10km war berechnen können....

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise fände ich es gerecht, wenn die Streichung der Pauschale schon als verfassungswidrig beurteilt wird, daß wir Bürger dann Schadenersatz für entgangenes Geld fordern können, für die Zeit, in der sich dieses verfassungswidrige Gesetz in Kraft befand.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bis jetzt ja!Da das Urteil aus Karlsruhe zu Diesem Thema noch nicht gesprochen ist.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das letzte Wort hat das Bundesverfassungsgericht, Urteil wird im Herbst 2008 erwartet, aber ich würde schon ab dem 1. Km abrechnen.

    Wenn das Finanzamt das nicht anerkennt, Widerspruch einlegen. Die werden dann so lange warten, bis das Urteil kommt und auf alle Fälle muss dann Papa Stadt dir die Pendlerpauschale anerkennen, natürlich nur wenn das Gericht es für unwirksam erklärt. Aber dir werden es sicherlich, der BGH hat es schon für ungültig erklärt.

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