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Verjährungsfrist von KFZ- Versicherung??
Hallo, habe hier mal eine Frage, ich habe heute ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten, die wollen von mir die Hauptforderung vom 1.10.2000 in Höhe von 159,00 Euro, jetzt im Januar 2008 gesamt 338,74 Euro. Ich dachte die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre?? Im übrigen weiss ich gar nicht, ob die Forderung zu Recht besteht, oder ob ich das nicht bereits bezahlt habe. Muss dazu sagen, bin vor 5 Jahren ins Ausland gezogen. Nach deren Aufstellung haben sie aber auch zwischen 2000 und 2007 nichts gemacht, woraus ich entnehmen hätte können, dass da noch was offen wäre.
Danke schon mal für Eure Antworten. Ein hiesiger RA kann mir dabei nicht helfen, da er das deutsche Recht ja nicht kennt.
4 Antworten
- RobLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Frist zur Verjährung beginnt immer auf das folgende Jahr ab 01.01 und endet dann zum 31.12. zwei Jahre danach!Das heißt in deinem Fall: 01.01.2001 (Anfang der Frist) und endete am 31.12. 2003 (Ende der Frist). Diese Frist g beginnt vom neuen wenn du in dieser Zeit schriftlichen Bescheid von denen bekommen hast! Vielleicht hatten die dir mal einen Mahnbescheid geschickt, aber das hättest du ja sicher gewußt! Also zahlen muß du nix mehr.
- kiki-GLv 6vor 1 Jahrzehnt
musst du nicht mehr zahlen!
nur wenn du mal ein mahnbescheid bekommen hast, der ist leider 30 jahre lang gültig, den müssen sie dir aber vorlegen!
- vor 1 Jahrzehnt
Die Verjährung beginnt ab dem 31.12. des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und läuft im Regelfall 3 Jahre. In Deinem Fall heiÃt dies:
Die Verjährung begann am 31.12.2000 zu laufen und am 31.12.2003 um 24.00 Uhr war die Forderung verjährt. Einzige Ausnahme wäre, wenn die Versicherung sich den Anspruch gerichtlich gesichert hätte, z.B. durch einen Mahnbescheid. Davon müsstest Du aber eigentlich wissen.
Am besten schreibst Du dem Inkassobüro einen Zweizeiler:
"Da die Forderung verjährt ist betrachte ich die Angelegenheit als erledigt und werde keine Zahlung vornehmen."
Wenn Du nämlich etwas zahlst, würde das die Verjährung aufheben.
Quelle(n): http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung - horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Schreib sie an und frage wieso sie glauben, dass die Forderung nicht verjährt sein soll.