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Wer kennt sich aus und kann mir mit einer Antwort helfen?
folgendes Problem habe ich : von 29.08.2005 - 17.02.2007 war ich krankgeschrieben, die Blockfrist ist mai 2007 abgelaufen, von 18.02.2007 bis 07.01.2008 bekam ich Arbeitslosengeld wobei die letzten 6 Wochen erneut ein Krankenhausaufenthalt und Krankschreibung erfolgte (erneut krank seit 26.11.2007), hätte ich Anspruch auf Krankengeld, allerdings verweigert die Krankenkasse mir überhaupt einen Antrag zu stellen und meint ich hätte keinen Anspruch auf KG.
Wer kennt sich aus??? Wie ist da die Rechtslage??? Und was tun??? Klagen???
2 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Irgendjemand muss ja zuständig sein. Am besten wendest du dich erst mal an die Agentur für Arbeit. Auf jeden Fall kannst du aber einen Hartz 4 Antrag stellen da du abgesichert sein musst. Und da ist ja deine Krankenzeit auch abgesichert. Sobald die Krankheitsdauer wegen der selben Krankheit über 6 Wochen geht hast du Anspruch auf Krankengeld. Wenn es wegen unterschiedlicher Krankheiten ist muss ich ehrlich gestehen weiß ich auch nicht genau bescheid. Wie gesagt wende die erst einmal an die Agentur für Arbeit, die können dir sicherlich erst mal helfen. Denn wenn du kein Geld erhältst kannst du einen Aufstockungsantrag auf Alg II stellen. Hoffe ich konnte wenigstens ein bisschen weiter helfen.
- vor 1 Jahrzehnt
also soviel ich weiss bekommt man nur krankengeld zwei jahre an einem stück ausbezahlt,dann arbeitslosengeld.wenn du in der AL krank wirst,müssen die zahlen,musst aber mindestens ein halbes jahr AL gewesen sein.nach der AL wurde ich dann ausgesteuert und habe mit 42 jahren garnix mehr bekommen,bis heute nicht.
das sin halt die mühlen unseres staates.
würde mich aber trotzdem mal erkundigen,zu mindest ein rechtspfleger bzw.müssten darüber bescheid wissen.
lg.christina