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Ich bin Eigentümer eines Hauses. Jetzt habe ich Menschen zu Gast, die mich bedrohen, beschimpfen...?
...und sogar angreifen. Nach Hause wollen sie nicht mehr. Sie sagen, sie hätten ein Recht, sich in meinem Haus so zu verhalten wie sie es gewohnt sind. Ich hätte es gefälligst zu tolerieren.
Wie soll ich mich verhalten?
27 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es wird Zeit mit dem eisernen Besen auszufegen und den großmäuligen "Gästen" klar den Weg raus aus unserem Haus zu weisen!
Sie haben kein Recht sich in unserem Haus SO zu verhalten, wie sie es tun - denn sie wollen ja auch sonst nicht allzuviel vom Hausherrn + seinen Traditionen, Sitten + Gebräuchen wissen!
Es ist ein weltweites, ungeschriebenes Gesetz: Wenn ich irgendwo zu Besuch bin, dann hab ich mich SO zu verhalten, daß es den Gastgeber NICHT STÖRT oder BEEINTRÄCHTIGT!
Wenn ich schon so was von @myzyny01 lese:
"Wir sind nicht die Eigentümer unseres Staates
ein so komplexes Ding wie eine Staatsgemeinschaft muss in ständigem Wandel sein, sonst kann es nicht existieren."
= totaler Blödsinn! Aufgrund solchen Schwachsinns in den Hirnen einiger Zeitgenossen, haben wir ja erst diese unhaltbaren Zustände bekommen!
Schluß jetzt - die Interessen des Hausherren haben oberste Priorität!
Übrigens ....@ichbinsnur: Genialer Vergleich - trifft voll zu!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du bist also auch Deutschland ;-)
Also musst du dann wohl ausziehen und den Bewohnern das "Haus" überschreiben.
Zumindest will es so die derzeitige Staatsregierung. So schnell wird man also zu einem Gast im eignen Haus.
PS: Der Vergleich ist genial, aber die Dummen werden es leider nie begreifen, bis sie selbst aus ihren Häusern geworfen werden.^^
- vor 1 Jahrzehnt
Ganz klar, raus damit. Und sie können die Familienmitglieder von *Dir*, die sich genau so verhalten, gleich mitnehmen.
(war vorher mit 'mir' falsch formuliert. Wir reden ja hier hypothetisch vor Dir, Du armer Kerl).
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du hast Gäste in Deinem Haus die Dich bedrohen und beschimpfen ??
Da sie in Deinem Haus als Gäste sind , hast DU auch das Recht sie raus zu schmeiÃen !!
Und tolerieren muÃt Du es schon mal gar nicht !!!
Raus werfen !!!!
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- vor 1 Jahrzehnt
Gehört Dir das Haus überhaupt allein oder vielleicht auch Anderen?
Soll doch wieder mal so ne Ausländerdebatte werden, oder?
- Zed YagoLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du Eigentümer und Bewohner bist, geniesst Du das Hausrecht.
Hausrecht besitzt, wer über die Benutzung von bestimmten Räumlichkeiten entscheiden darf. Der Hausrechtsinhaber kann mithin Personen verbieten, sich in seinen Räumen aufzuhalten und ein Hausverbot ausprechen.
Zudem ist das Hausrecht ein notwehrfähiges Rechtsgut, ein
Hausrechtsinhaber darf Besucher notfalls mit Gewalt entfernen, laut
Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth
vom 10.1.1995, Az. 13 S 8728/94.
Ausserdem kannst Du auch die Polizei rufen, um diese Leute entfernen zu lassen.
Wenn Du allerdings nur Eigentümer, aber nicht Bewohner bist, kann das ggf völlig anders aussehen.
LG
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wie kannst du Menschen zu "Gast" haben die du nicht haben willst? Ein Gast ist ein Mensch, der eingeladen wurde. Na da steckt doch noch was anderes dahinter, das du nicht erwähnt hast. Wenn ich jemanden nicht im Haus haben will, wird er entfernt und zwar dalli, wenn nicht freiwillig wie du sagst, dann husch,husch mit der Polizei.
- wuweiLv 6vor 1 Jahrzehnt
Der Daumenverlauf auf diese Frage und ihre Antworten ist geradezu abenteuerlich.
Dazu fällt mir nur diese Passage ein:
>>Der Nestor der modernen Psychiatrie, Emil Kraepelin (1856 - 1926), hat hierfür bereits vor 100 Jahren den Begriff des „induzierten Irreseins“ in die Wissenschaft eingeführt, zu deutsch „eingepflanztes Irresein“.
Es handelt sich hierbei um die alte, den Psychologen und Psychiatern wohlbekannte Methode des gezielten Irremachens durch geistige Beeinflussung. Den genannten Fachbereichen sind drei Formen des Irreseins wohl vertraut, von denen der Ãffentlichkeit nur die beiden ersten geläufig sind.
Es handelt sich um das angeborene Irresein, das erworbene Irresein und eben das eingepflanzte Irresein. Das angeborene Irresein bedarf auch für den Laien keiner weiteren Erörterung. Auch das erworbene Irresein durch Krankheiten, Verletzungen oder Vergiftungen ist landläufig bekannt.
Das eingepflanzte Irresein durch massive seelische Beeinflussung, zumal im gefährdeten, jugendlichen Entwicklungsstadium, ist zwar seit vorgeschichtlichen Zeiten mit ihren kultischen Riten bekannt, mehr vertraut in unseren Zeiten aber nur den hiermit befaÃten Fachleuten. Das eingepflanzte Irresein hat wenig mit Intelligenz, viel aber mit dem teilweisen Aussetzen des folgerichtigen Denkens durch gezielte, geistige Beeinflussung zu tun. Diese wirkt um so verheerender, je jünger und unreifer der hierdurch beeinfluÃte menschliche Geist ist.
Durch gezielte Indoktrination zur rechten Zeit sind ganze Funktionsbereiche des folgerichtigen Denkens einschlieÃlich angeborener, arterhaltender Verhaltensweisen auÃer Betrieb zu setzen mit dem Ergebnis, daà die Betroffenen sogar wider die eigenen, bestanderhaltenen Anliegen handeln.
Es gibt Entwicklungsabschnitte, vor allem beim jugendlichen Wesen, wo diese Machenschaften am Geiste unumkehrbar greifen und lebenslänglich geistige Krüppel hinterlassen. <<
Geistige Krüppel...in der Tat!
Quelle(n): Zitat aus einem Artikel von Dr. med. Rigolf Hennig - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hi, grundsätzlich ist jeder Vertrag kündbar. Bei groben VerstöÃen, wie hier hast Du ein Sonderkündigungsrecht, d.h. Deine Mieter können sich bei ihrem Verhalten nicht mehr auf das soziale Mietrecht (Kündigungsschutz), bzw. die Kündigungsfristen berufen.
Zunächst sollte eine formelle Abmahnung erfolgen, d.h. der unmiÃverständliche Hinweis, daà dieses Verhalten nicht mehr geduldet wird und andernfalls die (Sonder-)-kündigung erfolgt.
Da es jedoch, wie schreibst, schon zu Tätlichkeiten gekommen ist, entfällt u.U. das Abmahnerfordernis und Du kanst die Kündigung sofort vollziehen. Hierzu brauchst Du dann wahrscheinlich einen Räumnungsbeschluà des Amtgereichtes, den Du von einem Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen kannst,- d.h. dieser setzt dann Deine Mieter vor die Tür und gibt Dir damir das Verfügungs- (Besitz-)-recht über die Wohnung zurück.
AuÃerdem kannst Du Dich auch die Polizei wenden, um weitere Ãbergriffe zu vermeiden.
In jedem Fall solltest Du Dir juristischen Bestand sichern, d.h. Du wendest Dich an Deinen Haus-Grundbesitzer-Verein, bzw. an einen Anwalt. Entspr. Anwäte bekommst Du z.B. über den Anwaltsuchdienst.
Bei solchen Räumungsverfahren sind einige Formalien zu beachten, welche ich hier nicht weiter ausführen will, dieses würde zu weit führen und eine konkrete Untersützung kann nur vor Ort erfolgen. Diese zu beachten ist jedoch sehr wichtig, um Dich von Schadensersatzansprüchen Deiner Mieter zu schützen.
In jedem Fall solltest Du die Ãbergriffe beweissicher dokumentieren, d.h. sorge dafür, daà Du von unabhjängigen Zeugen begleitet wirst und mache nach jeder Begegnung ein schriftliches Protokoll, welches von diesen mit unterschrieben wird.
Heimliché Telefon- oder Videoaufzeichnungen sind keine Beiweismittel.
So und nun viel Erfolg, auÃerdem kannst Du meine E-Mail Adresse aufrufen
Quelle(n): Komme selber aus dem juristischen Bereich - KiraLv 5vor 1 Jahrzehnt
das sind auf jeden fall keine gäste. wer sich so verhällt wie du es beschrieben hast, der hat sein gastrecht verwirkt. im extremfall musst du die polizei holen und die "gäste" rausschmeissen.