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Jess R fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

schuldanerkenntnis....brauche hilfe!!!!!!?

Hallo,

Ich habe ein problem....dies ist ein schuldanerkenntnis,das ich und mein jetziger mann unterschrieben haben(vollsteckbares schuldanerkenntnis)notariell beglaubigt..Mittlerweile hat sich aber so einiges getan....und es hat sich heraus gestellt,das wir an diesem problem das zu dem schuldanerkenntnis geführt hat,zum grössten teil nicht schuld sind....was kann ich machen um von dem schuldanerkenntnis loszukommen.

lg euch allen

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da kann euch nur ein guter Anwalt richtig beraten. Und den würde ich an eurer Stelle schnellstens aufsuchen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gehe zum Anwalt und lege Ihm Beweise vor, die den oder die Gründe für das Schuldanerkenntnis wiederlegen.

    Das Schuldanerkenntnis bewirkt umkehr der Bweislast. Kommt aber auf die Form des Schuldanerkenntnisses an.

    Es kann auch Sittenwiedrig erlangt sein. Also sind die Gegebenheiten die zu diesem Schuldanerkenntnis geführt haben wichtig.

    Wenn Ihr euch also in einer Zwangslage befunden habt.

    z. B. mit vorgehalten Waffe, oder zwei mächtig grosse böse Jungs standen an eurer Seite, es wurde in irgendeiner weise Druck ausgeübt, z. B. wenn ein Anwalt einem Tagelöhner sagen würde er kommt in ein Arbeitslager nach Sibirien, wenn er das Dokument nicht unterschreibt.

    aber für all das braucht Ihr Beweise die vor Gericht standhalten.

    also geh zu einem guten Anwalt

    sage die Wahrheit und nichts als die Wahrheit

    und berichte dann was er gesagt hat

    andre

  • vor 1 Jahrzehnt

    ein notarielles Schuldanerkenntnis ist nicht zu löschen und hält 30 Jahre. Bevor Du aber viel Geld für einen Anwalt ausgibst, gehe bitte mal zuerst zu einem Notar und lasse Dich dort beraten (gratis) und nehme bitte diese notarielle Urkunde mit, damit er sich Einblick verschafft.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein notariell beglaubigtes und vollstreckbares Schuldanerkenntnis wirkt wie ein Titel (Urteil) vom Gericht. Da das Vertrauen in öffentliche Urkunden und Titel nicht erschüttert werden darf, ist es zuerst einmal wirksam. das heißt, es darf daraus vollstreckt werden.

    Es gibt jedoch die Möglichkeit des Vollstreckungsschutzes, diese Bestimmungen werden jedoch ganz, ganz eng ausgelegt und sind an ganz bestimmte Vorschriften gebunden.Ich würde an Ihrer Stelle nicht sofort zu einem Rechtsanwalt laufen, der Geld kostet, sondern beim zuständigen Gerichtsvollzieher vorsprechen. Dieser ist laut Gesetz zwar mit der Vollstreckung beauftragt, muss jedoch auch die Belange der Schuldner prüfen und berücksichtigen. Es könnte ja sein, dass dieses Schuldanerkenntnis nicht nur "beglaubigt", sondern "beurkundet" wurde. Da wäre bei einer falschen Beratung der Notar zur Verantwortung zu ziehen. Also zuerst einmal beim OGV nachfragen, der Gang zum Gericht wegen einer möglichen "Abwehrklage" ist erst der zweite Schritt. Viel Glück!

    MfG MD

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  • vor 1 Jahrzehnt

    ohne einen anwalt ??

    garnichts

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Schuldanerkenntnis ist abstrakt und nicht an eine bestimmte Forderung gebunden. Da bleibt nur die Einsicht des Gläubigers oder der Klageweg.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das einfachste wäre einen Anwalt aufzusuchen, das könnt ihr alleine nicht bewältigen. Außerdem wird es sowieso sehr schwer werden, da ihr schon unterschrieben habt. Da braucht ihr schon handfeste Beweise, daß ihr keine Schuld trägt. Aber das kann euch alles ein Anwalt erklären, oder wenn es um Schulde geht, eventuell auch zu einer Schuldnerberatung gehen. LG Sylvi

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Anwalt hilft bei sowas weiter.

    Etwas anderes wird da nichts nützen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schuldanerkenntnis bei einem Verkehrsunfall ist grundsätzlich UNWIRKSAM.Die genauen Hintergründe in Deinem Fall kenne ich nicht.Am besten,Du gehst zu einem Anwalt.Falls Du Geringverdiener bist oder arbeitslos,gehe zum Gericht und hole Dir einen Beratungsschein und beantrage schon mal Prozeßkostenbeihilfe.Den Rest wird der Anwalt Dir besser erklären können.

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